Baum (Birke) steht auf dem Nachbarsgrundstück und verstopft meine Dachrinne

Mein Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Birke stehen, diese ragt soweit auf mein Grundstück, dass der Baum mir ständig die Dachrinne verstopft. Jetzt muss ich min. 2 mal Jährlich den Dachdecker rufen um die Dachrinne zu reinigen, weil sonst die Dachrinne überläuft. Und eben mal selber saubermachen ist auch nicht bei einer Dachrinnenhöhe von ca. 6m.
Auf freundlicher bitte die Birke zu fällen reagiert mein Nachbar nicht, was kann ich jetzt machen?

Knallerbsenstrauch N° 17
Servus,

was kann ich jetzt machen?

den Dachdecker zum Kuckuck schicken und einen Profi ranlassen, der bereits beim allerersten Einsatz ein passendes Schutzgitter für die Dachrinne vorgeschlagen hätte, das die ständigen Turnereien da oben auf Dauer überflüssig macht. Über eine Beteiligung an den Kosten kann man mit dem Nachbarn reden.

Schöne Grüße

MM

Nichts. die Birke gehört dem Nachbarn und selbst wenn der wollte, dürfte er sie vermutlich gar nicht fällen. Es gibt nämlich - zum Glück! - Baumschutzsatzungen, die verhindern, dass jeder Baum, der irgendjemandem missfällt, gleich umgesäbelt wird.

auch ohne Gruß

Hallo!

Die gleiche Situation habe ich auch. Sicherlich nervt dies im Herbst mit den Blättern und im Frühjahr hat man alles voller Blütenpollen. Ich würde aber niemals auf den Gedanken kommen, einen schattenspendenden Baum, ein Stück Natur für meine Faulheit und Bequemlichkeit zu opfern.

Alles meine perönliche Empfehlung: Finde dich damit ab und erfreue dich der Natur.

Viele Grüße vom
E-Mailboten

Das wird wohl in jedem Land anders geregelt sein.

Wenn Rheinland-Pfalz zutrifft, gibt es eine schöne Broschüre vom Justiz-Ministerium die mit Sicherheit weiterhilft.

http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=690…

Gruß Merger

Hallo,
„unglücklicherweise“ sind in einer Vielzahl von Baumschutzsatzungen (zumindest in NRW) ausgerechnet Birken und anderes lästiges Schnellwachsendes wie Pappeln vom dahingehenden Schutz ausgenommen :wink: Dann greift höchstens noch der §39 BNatG :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
guck mal in den §910 BGB, in den §39 BNatG oder die landesspezifischen NatG, die es ggf. bei Dir zuhause ersetzt haben, dann noch in Dein örtliches Nachbarrechtsgesetz und in Deine örtliche Baumschutzsatzung (bei Birken allerdings wirklich zuletzt dort :wink:).

Bäume sind besser geschützt als Kinder :smile: Ihre überhängenden Äste allerdings weniger.

Gruß vom
Schnabel