Hallo,
wir beabsichtigten den Kauf eines mittelständischen
Unternehmens. Nach längeren Verhandlungen, Einschaltung eines Wirtschaftsprüfer und Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Letter of Intent), trat der Verkäufer ohne Angabe von Gründen vom Verkauf zurück.
Nach Einschaltung eines Rechtsanwalt (der natürlich nicht von der privaten Rechtsschutzversicherung gezahlt wird) hat der Verkäufer angegeben, er hätte von einem Bankangestellten seiner Hausbank, mit der wir auch verhandelt haben, eine Information bekommen.
Diese Information war nicht nur falsch, sondern auch ohne unsere Zustimmung weitergegeben worden.
Durch diese unauthorisierte Fehlinformation haben wir jetzt Kosten von rund 50T€. Dadurch stehen wir finanziell am Limit, und angeblich können wir die Bank nicht belangen, da sie uns gegenüber keine vertraglichen Verpflichtungen hätte.
Das kann doch nicht sein, oder?
Da wir die Kosten zur Klage gegen den Verkäufer schon aus eigener Tasche zahlen müssen, sind uns im Punkt Klage gegen die Bank im Moment die Hände gebunden. Hätte eine Klage auf Schadenersatz überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank für Eure Meinungen