Bruder will Haus verkaufen, das zum größten Teil die Eltern finanziert haben

Die Eltern sind mit in das Haus des Bruders eingezogen. Die Kosten für den Umbau, ca. 60.000 Euro, haben die Eltern aus Ersparnissen und mit Krediten von der Sparkasse bezahlt. Nun wurden die Eltern, die ihre ganzen Ersparnisse als Altersversorgung, in dieses Haus gesteckt haben, soweit getrieben, das sie ausgezogen sind. Sie wurden praktisch rausgeekelt, letztes Jahr. Da die Eltern nun auch pflegebedürftig(Demenz) sind, müssen sie nun in ein Pflegeheim. Niemand der anderen 3 Geschwister weiß, was damals verabredet wurde, als die Eltern bei dem Bruder mit eingezogen sind. Die Eltern können sich an nichts erinnern und der Bruder schweigt. Nun will der Bruder das Haus verkaufen. Kann man Einblick in das Grundbuch erhalten, ob die Eltern da mit drin stehen? Kann man Einblick in die Verträge der Sparkasse erhalten und somit heraus finden, was vereinbart wurde mit Wohnrecht usw? Vereinbart wurde da etwas, die anderen Geschwister wissen nur nicht, was. Darf der Bruder das Haus einfach so verkaufen, auch wenn eventuell ein lebenslanges Wohnrecht der Eltern dort besteht und die Eltern ihr ganzes Geld in dieses Haus gesteckt haben? Den Geschwistern geht es nicht um das Erbe, es ist ja nichts mehr da zum Erben, das Geld steckt alles in dem Haus. Es geht um die Kosten der Pflege der Eltern.

Ich kann die Fragen nicht im Detail beantworten.
Vorausgesetzt, die Eltern sind tatsächlich an der Wahrnehmung ihrer Interessen gehindert - z. B. weil sie überfordert sind - besteht die Möglichkeit, ein Betreuungsverfahren beim Amtsgericht anzuregen. Anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Der Betreuer kann im Rahmen seines Aufgabenkreises Einblick in die notwendigen Dokumente erhalten. 
Bis zur Entscheidung dauert es allerdings einige Zeit. Deshalb empfiehlt es sich, unter Bezug auf ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt zu versuchen, Einsicht in das Grundbuch zu erhalten. Um mit der Sparkasse ins Gespräch zu kommen, kann mit Verweis auf die altersbedingten Schwierigkeiten um ein Klärungsgespräch gemeinsam mit den Eltern gebeten werden.

Hallo,

einen Grundbuchauszug bekommst Du selbstverstädlich.

Das mit der Sparkasse wird ein wenig problematischer. Solange die Eltern noch leben, können sie wohl eine Kopie anfordern. Erst im Erbfall können die Erben Einblick verlangen.

Stehen die Eltern unter Betreuung, kann das der Betreuer tun…

Meine Meinung.

Gruß

vielen Dank erst einmal für die Antwort!
können die Geschwister mit einer Betreuungsverfügung in die Verträge der Sparkasse einsehen?

Hallo,
nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer bzw. der gesetzlich bestellte Betreuer kann Eigentum verkaufen.
In der Vergangenheit habe ich als Betreuer für meinen dementen Schwiegervater, ihn gesetzlich vertreten,
Ich gehe davon aus, dass die Renten für die Zahlungen des Pflegeheims nicht ausreichen.
Somit muss der Bruder bzw. Betreuer einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Beim Amt wird genau geprüft, ob;

  1. die Eltern Sparguthaben über ( ich meine ) EUR 3 300.- haben
    Falls die Guthaben höher sind, müssen sie durch Zahlungen an das Pflegeheim auf den o.a Betrag reduziert werden

  2. Hauseigentum vorhanden ist
    Falls dein Bruder als Betreuer eingesetzt wurde, verlangt das Sozialamt - in diesem Fall, wo Beide ins Pflegeheim kamen- den Verkauf des Hauses und es kann sein, dass deinem Bruder nichts anderes übrig bleibt, als der Verkauf.

  3. zahlungsfähige Angehörige ( Kinder) gibt
    Hier wirst du in absehbarer Zeit vom Sozialamt angeschrieben und musst dein Vermögen darlegen.

  4. irgendwelche Werte oder Gelder in den letzten 10 Jahren verschenkt oder verkauft wurden.
    In diesem Fall werden die Gelder zurückgefordert

Ein Tipp;
Wenn du der Meinung bist das hier was falsch läuft, geh zur Staatsanwaltschaft und stelle Anzeige wegen Unterschlagung - kostet dich nichts-,

gruss peke

einen Grundbuchauszug bekommt man nicht, wenn man kein berechtigtes Interesse hat und das besteht noch nicht. Da der Vater noch einigermaßen gut drauf ist und er dies nicht will, bekommen die anderen Geschwister wohl erst mal keinen Einblick in die ganzen Unterlagen. Der Vater tut den Bruder immer noch schützen, obwohl er nur ausgenutzt wurde. Wenn der Bruder das Haus nun verkauft, kann das Geld, das die Eltern in dieses Haus investiert haben, zurückgefordert werden?