Carport in RLP Schmales Grundstück

Hallo vielleicht kann mir hier jemand vorab schon helfen.
Als erstes, wir wohnen in Rheinland-Pflaz
Wir möchten auf unserer Zufahrt zum Haus (30m lang, 6m breit) ein Carport errichten.
Das Carport soll die 6Meter in der Breite voll ausnutzen. Will heißen wir kleben an 2 Grenzen.
Ist das möglich? Und wenn ja, wie lange darf das Carport dann max. werden?
Ich hab jetzt gelesen das in RLP eigentlich 50m² kein Problem sind… sind aber die Grenzen ein Problem?
Vielleicht kann mir hier schon jemand weiter helfen bevor ich aufs Bauamt geh…
Danke vorab
Gruß
Yvonne

Max 9m Länge entlag der jeweiligen nachbargrenze; danach sind die Nachbarn und das Bauamt mit gefragt!

Hi, danke schon mal…
also ich dürfte das Ding 9x6 Meter lang bauen und auf beide grenzen?
Gut, dann wären wir über den 50m², also sagen wir, 8 x 6 meter?

Gruß
Yvonne

Max 9m Länge entlag der jeweiligen nachbargrenze; danach sind
die Nachbarn und das Bauamt mit gefragt!

Hallo,

leider komme ich aus Hessen und kann euch nicht weiter helfen.

LG

Zunächst spricht da nichts gegen. Sollten Sie hinsichtlich des für Ihre Stadt oder Gemeinde geltenden Baurechtes Bedenken hegen, dann machen Sie schlicht eine Bauanzeige beim zuständgien Bauamt oder fragen dort noch einmal nach.

Danke!
Ich habe mir jetzt mal ein Termin auf dem Bauamt besorgt, aber so gehe ich nicht ganz so verunsichert dort hin.
Die Bauordnung habe ich mir auch mal angeschaut, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht…
Danke!

Hallo Yvonne,

die Bebauung mit einem Carport richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

Carport’s (auch Garagen) kann man bei Grenz- oder grenznahen Bebauung üblicherweise bis zu einer max.- Länge von 9,00 mtr. im Allgemeinen ohne Genehmigung des Nachbarn errichten, vorausgesetzt, das Bauwerk ist nicht höher als 3,00 mtr. Bei freistehenden Häusern darf auf beiden Seiten gebaut werden, aber die Summe der Grenzbebauung darf 15,00 mtr. nicht überschreiten, Beispiel: steht auf einer Grundstücksseite bereits eine Garage (oder Nebengebäude) mit 7,00 mtr. darf auf der anderen Seite ein Carport nur noch in der Länge von 8,00 mtr. errichtet werden (7 + 8 = Summe 15,00 mtr. Grenzbebauung). Eine Bebauung in der Länge über 9,00 mtr. bzw. über 15 mtr. hinaus ist nur mit Genehmigung des Nachbarn möglich (Eintragung im Baulastenverzeichnis) und beachte hierbei, dass Du auch ohne „richtigen“ Nachbarn (Eckgrundstück beispielsweise) immer einen „Nachbarn“ hast, beispielsweise Stadt, Kommune Gemeinde, Land, Fiskus, BRD.

Eine Genehmigung deines Nachbarn benötigsst Du immer bei einer Grenzbebauung von insgesamt mehr als 9.00 mtr. auf einer Grundstücksseite bzw. 15.00 mtr. alle Grenzbebauungen zusammen genommen, ferner wenn die Endhöhe des Carports oder einer Überdachung über 3,00 mtr. bei einer Grenz- bzw. grenznahen Bebauung liegt. Eine solche Genehmigung ist nicht formlos möglich, sondern wird beurkundet und im so genannten „Baulastenverzeichnis“ eingetragen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hi,
ok… das hilft schon mal.
Aber eine Frage bleibt noch:
Das Haus meiner Nachbarn steht auf der Grenze… halt ganz unten am Grundstück… wär prima wenn man hier einen Planeinscannen könnte…
Ok… ich versuchs mal irgendwie zu erklären.
Steht man von unserem Grundstück, ist das Ding 6m breit und 30m lang. Direkt vorne bis ca 10m rein steht auf der Grenze das Haus meiner Nachbarn. Dann würde nix kommen und dann mein gewünschtes Carport auf der Grenze.
Muss ich die Bebauung meiner Nachbarn mit einrechnen in die 15m?
Heißt das dann, dass weil die schon auf der Grenze sind ich weiter oben, wo noch nichts ist nicht draufbauen darf?
Das wäre ja stramm…

Gruß
Yvonne

Hi Yvonne,

für mein Verständnis ist es so.

Wie tief ist denn das Haus deiner Nachbarn 8,50, 9,0 oder 10,0m? Den Rest bis 15,0m darfs Du dann für dein Carport nutzen, ohne das Einverständnis deines Nachbarn.

Wenn es länger sein soll muss du die Genehmigung von Deinem Nachbarn haben. Bitte aber mit dem zuständigen Bauamt klären, da ich nicht alle Landesbauordnungen kenne.

Gruß
Peter

Hallo, das Carport kann direkt auf die Grenze gebaut werden. Wenndie beiden Grenzen zu unterschiedlichen Grundstücken gehören sollte es kein Problem sein auf beide zu bauen. Länge soll 6m nicht überschreiten.
MfG

Vielen Dank für die Antworten!
Jetzt bin ich nicht mehr ganz so unsicher, wenn ich die nächste Woche im Bauamt aufschlage!
DANKE!

Hallo Yvonne,

doppeltes Sorry!
A) hab ich die Anfrage gerade erst im SPAM-Folder gefunden und
B) kenne ich mich in RLP nicht aus.
Viel Erfolg, Gruß und guten Rutsch
Bastian