Eigenheimzulage und Hauskauf

Wir möchten Ende August/Anfang September 2005 ein Haus kaufen. Sichern wir uns die Eigenheimzulage jetzt durch den Kaufvertrag? Das Haus soll erst am 01.03.2006 übergeben werden - erhalten wir dann noch 8 Jahre lang die Zulage?

Wir möchten Ende August/Anfang September 2005 ein Haus kaufen.
Sichern wir uns die Eigenheimzulage jetzt durch den
Kaufvertrag? Das Haus soll erst am 01.03.2006 übergeben werden

  • erhalten wir dann noch 8 Jahre lang die Zulage?

Hi, ihr bekommt auf jeden Fall 8 Jahre die Zulage. Aber erst wenn Ihr die Immobilie selbst bewohnt und Euch entsprechend bei der Gemeinde ummeldet, habt Ihr erst Anspruch darauf.Das hieße in Eurem Fall, daß Ihr den Antrag ab März/06 stellen könnt und dann ab diesem jahr 8 Jahre die Eigenheimzulage bekommt.

Servus Kai,

damit:

Hi, ihr bekommt auf jeden Fall 8 Jahre die Zulage.

lehnst Du Dich ziemlich weit aus dem Fenster. Woher weißt Du, welche Kriterien bei einem nicht unwahrscheinlichen Wegfall der EHZ noch in 2005 dafür herangezogen werden, für welche Objekte sie noch gewährt werden wird und für welche nicht?

Schöne Grüße

MM

Hi, ich gehe natürlich vom heutigen Stand aus. Was an Gesetzesänderungen kommt kann natürlich keienr vorrausschauen, vielleicht gibts ja ab nächstes jahr mit ner neuen Regierung auch 10 Jahre EHZ :wink:

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Zwei Termine sind relevant für EHZ!

Hi, ihr bekommt auf jeden Fall 8 Jahre die Zulage.

lehnst Du Dich ziemlich weit aus dem Fenster. Woher weißt Du,
welche Kriterien bei einem nicht unwahrscheinlichen Wegfall
der EHZ noch in 2005 dafür herangezogen werden, für welche
Objekte sie noch gewährt werden wird und für welche nicht?

Hallo Martin,

meines Wissens nach ist das mit den 8 Jahren schon korrekt.
Maßgeblich für die Eigenheimzulage sind zwei Termine:
1.) der Termin des Kaufvertrags bzw. der des Baugesuchs.
Liegt dieser in 2005, so gilt für die EHZ die heutigen Regelungen (Dauer und Höhe der EHZ).
2.) der Termin des Übergangs von Kosten / Nutzen / Lasten und des Einzugs.
Diese Termine legen das erste Jahr der EHZ fest. Wird per Kaufvertrag in 2005 der Übergang von Kosten / Nutzen / Lasten auf einen beliebigen Tag in 2006 gelegt und erfolgt der Einzug auch irgendwann 2006, so wird ab 2006 8 Jahre lang EHZ gezahlt.
ACHTUNG! Wird Übergang K/N/L auf 2005 gelegt, so ist dies das erste Jahr für die EHZ. Zieht man aber erst 2006 ein, so bekommt man für das erste Jahr (2005) KEINE EHZ ausgezahlt, da die Immobilie nicht selbstgenutzt ist! Die EHZ wird daher erst ab dem zweiten Jahr (2006) ausbezahlt.

Noch Fragen?

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,
es mag alles stimmen, was Du schreibst, aber leider leider sind das alles die heutzutage gültigen Spielregeln.
Ihr lasst alle aussen vor, dass sich alle Bedingungen sehr schnell ändern können.
Was heute richtig ist, muß morgen nicht immer auch noch richtig sein. Gerade zum Thema Eigenheimzulage, Steuervorteile etc…
Mit freundlichen Grüßen
Frank Scholtysek
www.immo-X-pert.de

Vorsicht!
Niemals sich auf staatliche Förderungen verlassen, sonst seid Ihr verlassen!

Besonders in Zeiten der Sparwut können bestehende Bestimmungen innerhalb kürzester Zeit umgeworfen werden.

Nur die eigenen Möglichkeiten in die Kalkulation einbringen, sonst könnte man das Objekt bald beim Amtsgericht in der Versteigerungsliste wiederfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch

Hallo Frank,

sicher sind das die heutzutage gültigen Spielregeln. Aber was gilt denn wenn ich HEUTE eine Immobilie kaufe? Na? Eben! Die heutigen Spielregeln.

Grüße von Tinchen

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Sehr richtig ! Die Experten des Forums weisen seit langem immer wieder hierauf hin.
Mit bestem Gruß Herr Pausch
Ralph Kaiser
Architekt
BHK-Beratung

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HalloTinchen,

sicher sind das die heutzutage gültigen Spielregeln. Aber was
gilt denn wenn ich HEUTE eine Immobilie kaufe? Na? Eben! Die
heutigen Spielregeln.

Du scheinst mich nicht verstehen zu wollen.
Sicher, wenn Du heute eine Immobilie kaufst, dann gelten die"heute gültigen Regeln".
So weit so gut. Die Frage ist nur: Werden diese Regeln der Eigenheimzulage auch morgen noch sicher sein? Oder anders, wer gibt Dir die Gewissheit, dass der Staat sich nicht umentscheidet und die jetzige Eigenheimzulage nicht nur abschafft, sondern sie nicht auch noch rückwirkend abschafft?

Die Eigenheimzulage beruht auf einem Gesetz. Gesetze macht der Staat.
Wenn sich die politischen Gegebenheiten in Berlin ändern, kann es ganz schnell sein, das dieses Gesetz geändert wird. In welcher Weise auch immer.
Wenn der Staat beschließt, anstelle einer Eigenheimzulage allen Leuten ihr Haus komplett zu bezahlen, dann wird das gültig. Wenn der Staat beschließt, die Eigenheimzulage ersatzlos zu streichen, dann ist das ab sofort gültig. Und wenn der Staat beschließt, dass alle bis dahin abgeschlossenen Zusagen für die Eigenheimzulage ungültig sind, dann wird das gültiges Gesetz.
Ich will damit nur sagen, dass alle sich offenbar voll darauf verlassen, dass das, was ihnen einmal zugesichert wurde für immer seine Gültigkeit hat. Wer gibt euch allen diese Gewissheit???
Es ist absolut keine Selbstverständlichkeit, dass der Bau von Eigenheimen gefördert wird.
Also, was heute noch gültig ist, kann morgen schon ungültig sein. Auch in bestehenden Zusagen der Eigenheimzulage. Deshalb meine Warnung: Rechnet die Eigenheimzulage NIEMALS als festen Bestandteil in die Finanzierung einer Immobilie.
Bei den Zinsen vertraut ja auch niemand darauf, dass sie für immer in der gleichen Höhe, sprich, so niedrig wie jetzt, bleiben werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
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http://www.immo-X-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
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So weit so gut. Die Frage ist nur: Werden diese Regeln der
Eigenheimzulage auch morgen noch sicher sein? Oder anders, wer
gibt Dir die Gewissheit, dass der Staat sich nicht
umentscheidet und die jetzige Eigenheimzulage nicht nur
abschafft, sondern sie nicht auch noch rückwirkend abschafft?

Hi.
Der Staat kann einfach keine schon bestehende Zulage streichen. Er geht doch die Verpflichtung ein, 8 Jahre zu zahlen. Das kann der Staat nicht rückwirkend streichen. Wenn ich dieses Jahr noch die Eigenheimzulage bekomme, bzw den Bauantrag stelle, sind die 8 Jahre fest!!! Der Staat kann nur vorraussichtlich was unternehmen. Aber noch ist die Zulage fest! Der Rest ist nur spekulation. Also hab ich absolut die Gewissheit, das ich in den nächsten 8 Jahren das Geld bekomme. Wer nach den heutigen Regeln die Zulage bekommt, wird sie bis zum Schluss auch nach diesen Regeln so weiterbekommen.
Gruß, Timo

1 Like

wollen Sie nicht verstehen?
Hallo Timo,

in Ihrem eigenen Interssse, verabschieden Sie sich von der Überzeugung, dass einmal gegebene Versprechen der Regierung, wer immer auch dran kommt oder dran ist, für die gesamte Zeit festgeschrieben bleiben.
Der Gesetzgeber kann ohne weiteres bestehende Regeln, auch rückwirkend, ändern. Das gilt selbstverständlich auch für die Eigenheimzulage!

Sind nicht schon genügend Regeln umgeworfen worden, Generationsverträge gestrichen, Steuergesetze rückwirkend aufgehoben und dies in schöner Regelmäßigkeit zu Ungunsten des angeblichen Souverän, des gemeinen Volkes.

Natürlich bleibt es Ihnen unbenommen, weiter an die Verlässlichkeit des Staates zu glauben - wider besseren Wissens.
Wundern Sie sich aber dann nicht, wenn Sie Leidtragender von irgendwelchen Streichungen sind, auf die Sie sich so fest verlassen haben.

Ich wünsche Ihnen bei Ihren Entscheidungen ein glückliches Händchen und etwas mehr Vorsicht.

Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

Hallo Tinchen,

wenn ich mich recht entsinne, ging ein Gesetzentwurf, der die ersatzlose Aufhebung des EHZG vorsah, bereits im März 2005 in die erste Lesung - ich habe aber nicht weiter verfolgt, warum das übliche Ping-Pong-Ritual nicht durchgezogen wurde, sondern die Chose für die neue Regierung im Herbst aufgehoben worden ist.

Das bedeutet konkret: Der Stichtag 1.4.2005 für Kaufvertrag/Bauantrag der ersten nicht mehr geförderten Objekte ist nicht so sehr wahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich, wenn noch in 2005 das EHZG abgeschafft wird.

Das meine ich mit „aus dem Fenster Lehnen“: Du (nicht der Staat) versicherst jemandem, dass er selbstverständlich 10.000 € bekommen wird, wenn er sich jetzt ein Objekt anschafft, obwohl das nicht so sehr sicher ist. Wenn er nachher der Lackierte ist, und sich etwa an Dich wendet mit der Bitte um Überweisung des durch Dich zugesicherten Betrages in acht Raten, wirds bissel haarig.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Noch Fragen?

ja:

Woher hast Du Deine Kristallkugel?

Ich habe ein einziges Mal einen Steuergesetzentwurf in statu nascendi (d.h. zu dem Zeitpunkt, bevor er in den Ausschuss ging, und eine Weile vor der ersten Lesung) in der Hand gehabt und war ziemlich verblüfft, wie dramatisch er sich verändert hatte, als er Gesetz geworden war.

Wenn Du jetzt schon so präzise weißt, wie sich die Abschaffung des EHZG im Detail abspielen wird, brauchst Du eine sehr präzise funktionierende Kristallkugel - hie und da ein Abendessen mit dem Staatssekretär reicht dafür nicht aus.

In diesem Sinne

MM