Eigentumswohnung

hallo ! Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und die Übergabe soll am 16.08.10 stattfinden. Es muss noch die Heizung und Strom abgelesen sein. Wer trägt die Kosten für Ablesedienst ?? Ich als Käufer oder der Verkäufer der bis zum 15.08.10 in der Wohnung gewohnt hat ?Danke Jolciapolcia

Was steht denn im Kaufvertrag?
Gibt es einen Hausverwalter?

Recht weit verbreitet ist es, im Kaufvertrag die Teilung entsprechend der Zählerstände bei Übergabe und am Jahresende vorzunehmen (bzw. vornehmen zu lassen) und zu diesem Zweck gemeinsam die Zählerstände bei Übergabe abzulesen, gemeinsam zu dokumentieren, jeder bekommt davon eine Ausfertigung, und das dann entsprechend miteinander abzurechnen (Strom) bzw. abrechnen zu lassen (Heizung, wird oft durch den Hausverwalter abgerechnet, weil es ja auch u.a. eine Gemeinkostenumlage auf der Basis der individuellen Verbräuche je qm gibt).

Fragen - s.o.

Was steht denn im Kaufvertrag?
Gibt es einen Hausverwalter?

Recht weit verbreitet ist es, im Kaufvertrag die Teilung
entsprechend der Zählerstände bei Übergabe und am Jahresende
vorzunehmen (bzw. vornehmen zu lassen) und zu diesem Zweck
gemeinsam die Zählerstände bei Übergabe abzulesen, gemeinsam
zu dokumentieren, jeder bekommt davon eine Ausfertigung, und
das dann entsprechend miteinander abzurechnen (Strom) bzw.
abrechnen zu lassen (Heizung, wird oft durch den Hausverwalter
abgerechnet, weil es ja auch u.a. eine Gemeinkostenumlage auf
der Basis der individuellen Verbräuche je qm gibt).

Hallo,

das würde ich nicht so kompliziert machen und dazu noch die Abrechnung auf’s Jahresende verschieben, sondern ich würde diese Kosten dem Verkäufer zuschieben. Begründung: Die bezogenen Energien sind Sache des Verkäufers, der sie vor Übergabe der ETW an den neuen Eigentümer dem Energieversorger zu erfassen bzw. zu bezahlen hat, und dazu gehören halt auch die Kosten für das Ablesen.

Wolfgang D.

Versuch ist es wert - kann klappen, muss aber nicht.

Bei mir als Verkäufer würdest Du damit auf Granit beissen (okay, bei mir als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie ist das vertraglich klar geregelt… :wink: ): Die bezogene Energie ist zwar Sache des Verkäufers, aber wenn der Käufer auf einer Zwischenablesung besteht und damit zusätzliche Kosten verursacht, die vermeidbar wären, ist das sein Privatvergnügen und damit von ihm zu zahlen, wenn nichts anderes geregelt ist.