Eigentumswohnung... was gehört dazu?

Hi zusammen!
Es geht um ein Haus mit 21 Eigentumswohnungen. Das Haus ist so gebaut,
dass jede Wohnung über einen Gang erreichbar ist, so dass die
Wohnungstür gleichzeitig die Haustür ist. Es gibt nur einen offenen
Treppenaufgang, um in die Gänge im ersten Stock zu kommen. Ich hoffe,
es ist deutlich genug beschrieben :wink:
Nun stellt sich die Frage, ob die Fenster und damit auch die
Wohnungstür dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gehören.
Konkret geht es um den Einbau einer Katzenklappe in die Tür oder
alternativ in die Balkontür(Glas).
Wo kann das nachgelesen werden?
Danke
Renate

Hi zusammen!
Es geht um ein Haus mit 21 Eigentumswohnungen. Das Haus ist so
gebaut,
dass jede Wohnung über einen Gang erreichbar ist, so dass die
Wohnungstür gleichzeitig die Haustür ist. Es gibt nur einen
offenen
Treppenaufgang, um in die Gänge im ersten Stock zu kommen. Ich
hoffe,
es ist deutlich genug beschrieben :wink:
Nun stellt sich die Frage, ob die Fenster und damit auch die
Wohnungstür dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft
gehören.
Konkret geht es um den Einbau einer Katzenklappe in die Tür
oder
alternativ in die Balkontür(Glas).

Wohnungstüraußenseite ist zwingend Gemeinschaftseigentum.

Auch die Balkontür ist Teil der Außenfassade und ist demzufolge Gemeinschaftseigentum.

Wo kann das nachgelesen werden?

http://www.palm-bonn.de/seite10.htm unter Stichwort Türen.

Gruß n.

Wo kann das nachgelesen werden?

In der Regel steht das in der Teilungserklärung.

Danke an Euch:smile: o.w.T.
Ich sag doch: o.w.T. :wink: