Eigentumswohnung wird abbezahlt, was ist zu tun?

Eigentumswohnung kann nun abbezahlt werden. Was genau ist dabei zu beachten? Die Bank steht mit im Grundbuch. Welche Schritte müssen erledigt werden, wie verhält es sich mit dem Grundbucheintrag und der Löschung der Schuld? Welche Kosten entstehen wofür? Wie erfolgt der Übergang in MEIN Eigentum? Hier schreibt eine absolut Ahnungslose - Tipps bitte in für mich verständlicher Sprache!

Servus,

Die Bank steht mit im Grundbuch.

als Miteigentümer??

Wenn nein, wie ist dieses:

Wie erfolgt der Übergang in MEIN Eigentum?

zu verstehen?

Schöne Grüße

MM

Im Grundbuch steht wahrscheinlich die Bank als Begünstigter der Grundschuld, die zur Besicherung des Kredites diente. Diese Grundschuld kann man löschen lassen, wenn der Kredit abbezahlt ist und die Bank die notwendige Urkunde ausgestellt hat (was sie nach vollständiger Tilgung des Darlehens auch muß). Diese Urkunde wird dann zusammen mit einem entsprechenden Antrag über einen Notar an das zuständige Amtsgericht geschickt, was dann die Löschung vornimmt (beide lassen sich dafür bezahlen).

Ausstellen kann die Bank eine sog. Löschungsbewilligung (die bekanntere Variante) oder eine löschungsfähige Quittung (auch bei den Mitarbeitern von Kreditinstituten eher unbekannt). Letztere ist prinzipiell zu bevorzugen, weil man mit einer Löschungsbewilligung nur die eingetragene Grundschuld löschen lassen kann, während man mit einer löschungsfähigen Quittung seine Grundschuld auf einen anderen Gläubiger oder sich selbst umschreiben oder löschen lassen kann. Letzteres hat den Charme, daß die Grundschuld für eine weitere, vielleicht irgendwann mal stattfindenden neue Kreditaufnahme noch vorhanden ist und die Umschreibung auf den neuen Kreditgeber billiger ist als die erneute Eintragung einer Grundschuld.

Gruß
C.

Übersetzung
Eine Löschung der Grundschuld kostet Geld, es gibt keinen vernünftigen Grund, die Löschung vorzunehmen.

Das Bestehenlassen der Grundschuld erleichtert eine neue Kreditaufnahme, da die Bank dann schon die Details der Sicherheit kennt und keine neuen Gebühren für Notar + Grundbuchamt anfallen.

Gruß

Hummel

Eine Löschung der Grundschuld kostet Geld, es gibt keinen
vernünftigen Grund, die Löschung vorzunehmen.

Die Grundschuld ist abstrakt, d.h. sie besteht unabhängig von der zugrundeliegenden Verbindlichkeit. Schon allein das ist Grund genug dafür, eine Grundschuld löschen bzw. wenigstens auf den Grundstückseigentümer umschreiben zu lassen. Wenn man der Ansicht ist, daß der letzte Kontoauszug mit dem Darlehensstand von null im Diskussionsfall ausreichend ist, kann man es natürlich darauf ankommen lassen, wenn man die Hütte in zehn, 20 oder 30 Jahren (vgl. Aufbewahrungsfristen) mal lastenfrei verkaufen möchte. Sollte man daran jedoch genauso zweifeln wie an der Diebstahl-, Brand- und Verschlampungssicherheit seines Aktenbestandes, empfiehlt es sich dringend, die Löschung (oder eben Umschreibung) der Grundschuld frühzeitig in die Wege zu leiten. Andernfalls kann es nämlich sein, daß man von Pontius nach Pilatus läuft, um jemanden zu finden, der nur aufgrund der blauen Augen und eines vergilbten Kontoauszuges eine Grundschuldlöschung im sechstelligen Bereich veranlaßt.

Das Bestehenlassen der Grundschuld erleichtert eine neue
Kreditaufnahme, da die Bank dann schon die Details der
Sicherheit kennt und keine neuen Gebühren für Notar +
Grundbuchamt anfallen.

Wenn man an obenstehende Annahmen glaubt und daran, daß man für seine nächste Kreditaufnahme ausgerechnet wieder dasselbe der rd. 2000 in Deutschland tätigen Kreditinstitute auswählen wird, dann kann man die Grundschuld natürlich stehen lassen.

Falls nicht, sind die paar hundert Euro gut investiertes Geld. Ob man über den Zeitraum von 15, 25 oder 41 Jahren nun den Gegenwert einer Kreditrate mehr oder weniger bezahlt, spielt letztlich auch keine Rolle. Für den Seelenfrieden ist das allemal ein guter Preis.

Gruß
C.

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Nachtrag

Grundschuld frühzeitig in die Wege zu leiten. Andernfalls kann
es nämlich sein, daß man von Pontius nach Pilatus läuft, um
jemanden zu finden, der nur aufgrund der blauen Augen und
eines vergilbten Kontoauszuges eine Grundschuldlöschung im
sechstelligen Bereich veranlaßt.

Noch etwas zum Lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__891.html

Eine Löschung der Grundschuld kostet Geld, es gibt keinen
vernünftigen Grund, die Löschung vorzunehmen.

Da kann dann, wenn es dumm kommt sowas passieren
http://www.bullion-investor.net/2012/02/banken-in-us…
wo besonders der dritte Absatz interessant ist, da meiner Erinnerung nach auch abbezahlte Immobilien geräumt wurden.

Gruß
T.

Rätsel
Servus,

wie können nach deutschem Recht erfundene Forderungen aus einem nachweisbar getilgten Darlehen vollstreckt werden, und welche Rolle spielt dabei eine nicht gelöschte Grundschuld?

Schöne Grüße

MM

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wie können nach deutschem Recht erfundene Forderungen aus
einem nachweisbar getilgten Darlehen vollstreckt werden, und
welche Rolle spielt dabei eine nicht gelöschte Grundschuld?

Mit gefälschten Papieren ist vieles möglich, und wenn das Grundbuch noch einen entsprechenden Eintrag liefert, hat der Betroffene zumindest erstmal den Ärger.

Gruß
T.

wie können nach deutschem Recht erfundene Forderungen aus
einem nachweisbar getilgten Darlehen vollstreckt werden, und
welche Rolle spielt dabei eine nicht gelöschte Grundschuld?

Mit gefälschten Papieren ist vieles möglich, und wenn das
Grundbuch noch einen entsprechenden Eintrag liefert, hat der
Betroffene zumindest erstmal den Ärger.

Wir befinden uns aber in Deutschland und nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
und außerdem erhält der Eigentümer der Immobilie eine Löschungsbewilligung des Kreditinstituts als Beweis, dass das Darlehen getilgt ist.

Gruß Merger

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und außerdem erhält der Eigentümer der Immobilie eine
Löschungsbewilligung des Kreditinstituts als Beweis, dass das
Darlehen getilgt ist.

Die muß man erst einmal haben wollen und da der Fragesteller nach dem fragte, was er nach Rückzahlung des Kredites tun muß, wäre die Anforderung einer ebensolchen der erste Teil der Antwort.

Darüber hinaus sollte man aber nicht vergessen, daß man bei Immobilien in anderen Dimensionen denken muß. Ein Haus will man vielleicht erst in einigen Jahrzehnten verkaufen und dann wird der Käufer auf lastenfreie Übergabe bestehen. Eine Löschungsbewilligung (die aus den erwähnten Gründen nur die zweitbeste aller Alternativen ist) kann in diesen Zeiträumen leicht verloren gehen (sei es durch Umzug, Brand, Diebstahl, Verkrosen oder Wohnungsauflösung). Gleichzeitig kann man sich nicht darauf verlassen, daß auf der anderen Seite die Akten bzw. gespeicherten Informationen nach Betriebsumzügen, Übergaben zwischen Kollegen und Abteilungen, Verstreichen der Aufbewahrungsfristen, Übernahmen oder gar Abwicklungen noch vorhanden oder gar leicht verfügbar sind.

Wenn man sich selbst oder seinen Kindern/Erben Ärger ersparen will, der durchaus erst in ein oder zwei Generationen entstehen kann, dann nimmt man die paar hundert Euro in die Hand und läßt die Grundschuld löschen bzw. auf sich selbst umschreiben.

Gruß
C.

und außerdem erhält der Eigentümer der Immobilie eine
Löschungsbewilligung des Kreditinstituts als Beweis, dass das
Darlehen getilgt ist.

Die muß man erst einmal haben wollen und da der Fragesteller
nach dem fragte, was er nach Rückzahlung des Kredites tun muß,
wäre die Anforderung einer ebensolchen der erste Teil der
Antwort.

Wir stellen diese Löschungsbewilligung immer nach Rückzahlung des Kredites aus.
So kenne ich dies auch von vielen Banken.

Manchmal ist es auch sinnvoll, die Grundschuld nicht zu löschen.
Z.B. wenn man in absehbarer Zeit einen neuen Kredit aufnehmen möchte.

Gruß Merger