Energiepass bei Wohnungsvermietung

Wie sieht es bei folgender Konstellation mit dem Enegieausweis aus:

Im Haus sind 6 Mietwohnungen, jede dieser Wohnungen wird über
eine eigene Gas-Therme beheizt ebenso wie die Warmwasserbereitung.
Als Eigentümer keinerlei Kenntnis über Verbrauch von Gas in den einzelnen
Wohnungen, da die Mieter selbständig mit den Lieferanten abrechnen.
Wie läßt sich nun ein Energieausweis erstellen ? Ist dieser überhaupt
bei solcher Konstellation erforderlich ?
Wer kann hier Auskunft geben ?

Hallo!

Natürlich ist er erforderlich, wenn man neu vermieten oder verkaufen will.
Er soll doch Interessenten/Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch informieren.

Und das ist doch nun egal, ob es eine Zentralheizung( also 1 Heizkessel) gibt oder ob die Wohnungen Gasthermen haben.

Und es gibt doch 2 Ausweistypen.
a) den Verbrauchsausweis , der ist der bilige und (leider)wenig aussagekräftige. Hier geht einfach um den Verbrauch aus der Vergangenheit.
Da er individuelle Nutzung und Heizgewohnheiten abbildet ist er nicht für alle neuen Nutzer stimmig.
Beispiel : Wohnt ein Sparfuchs drin, der mit 18°C auskommt und sich lieber warm anzieht, dann stimmt dessen Jahresverbrauch nicht mit dem des neuen Mieters überein, der es wärmer haben will und 24 °C haben will. Der muss tüchtig mehr zahlen als gedacht und laut Ausweis erhofft wurde !

b) der Bedarfsausweis.  Er erfasst das Haus, also Bauart, Heiztechnik und Dämmung usw. Hier wird berechnet, wieviel Energie man aufwenden muss um in den Räumen die Normtemperaturen (20/22°C) zu erreichen.

Energieausweise erstellen z.B. Ingenieurbüros, Architekten, Abrechnungfirmen f. Heizkosten usw.

Der Ausweis b) wäre unproblematisch. Hierzu muss man lediglich die Bauzeichnungen haben und dem Ingenieurbüro übergeben, zusätzlich findet auch eine Ortsbesichtigung und Begehung statt (Heiztechnik,Dämmung,Fenster usw.
Auch deshalb ist er teurer als der Verbrauchsausweis.

Was die einzelnen Mieter verbraucht haben spielt hierbei keine Rolle.

Ausweis a) ist hier m.E. nach gar nicht erstellbar, denn man müsste die Daten (Gasverbrauch) der Mieter aus den letzten 2-3 Jahren haben. Nur die müssen die gar nicht rausrücken (Datenschutz) und vom Gasversorger kann man so m.E. auch nicht bekommen(denn es gibt ja keine Haupt-Gasuhr).

Den Ausweis Typ a) kann ein Vermieter nur kostengünstig aufstellen lassen,wenn er selbst die Heizung betreibt und die Daten vorliegen hat.

MfG
duck313