Erbschaft Erbschaftssteuer

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Cathi,
kennst du dich auch mit Erbschaftssteuer § 13 Abs. 4 (Steuerbefreiung) aus?
Ich würde gerne wissen, ob diese Steuerbefreiung evtl. auch auf meinem Fall zutrifft. Aber ich befürchte mal eher nicht…
Also, ich wohne in einem Eigenheim mit 3 Wohnungen. Ich in der Erdgeschosswohnung, eine Tante in einem Anbau, und in der Oberwohnung lebte eine nicht leibliche Tante.
Diese ist nun leider verstorben und sie hat leider ihren Anteil von 9/36 an dem gesamten Wohnhaus ihrem Bruder vererbt und nicht wie erwartet meinem Bruder oder mir, damit es in der Familie bleibt.
Nun mein Problem…
Sofern dieser Bruder, der mir mit ja nicht verwandt ist, bereit ist, mir diesen Anteil zu verkaufen/verschenken/überschreiben oder so ähnlich, fällt dann für mich eine Erbschaftssteuer/Schenkungsstuer an, obwohl ich die Oberwohnung dann sofort komplett sanieren und renovieren würde, um sie dann selbst mit zu nutzen. Denn zur Zeit wohnen wir in der Erdgeschosswohnung zu fünft doch etwas eng und würden die Oberwohnung dann sofort mit nutzen. Sofern relevant, mir selber gehören 14/36 am gesamten Haus.

Viele Grüße und VIELEN Dank im Voraus!
juliatimlea

Eine Steuerbefreiung nach §13 ErbStG kommt nur bei Ehegatten oder Kindern in bezug auf das Wohneigentum in Frage. Damit würde bei dir keine Steuerbefreiung greifen.
§13c ErbStG greift eine weitere Befreiung für Wohnungen auf, bei der allerdings bedingung ist, dass doe Wohnung zu Wohnzwecken „vermietet“ wird (§13c Abs. 3 Nr. 1). Wenn man also selbst dort einzieht, kann man keine Steuerbefreiung geltend machen.