Erschließung von Baugrundstücken im Nationalpark möglich?

Wie die Überschrift schon aussagt, geht es um Baugrundstücke Einfamilienhäuser.

Ein innerstädtisches Baugrundstück wird verkauft, mit der Aussage der Verkäufer, dass das dahinter liegende Gebiet, direkt angrenzende Grundstück, zum Nationalpark Harz gehört und es dementsprechend in der Zukunft nicht bebaut werden darf.

Kann man sich auf die Aussage verlassen, gibt es ein Gesetz welches solch eine Situation regelt?

Hallo!

Nein !
Verkäufer und beauftragte Makler lügen in solchen Dingen was das Zeug hält !

Solche Auskünfte kann nur die zuständige Gemeinde/Stadt geben. In deren Pläne man auch vor dem Kauf einsehen sollte unabhängig ob Nationalpark oder nicht.

Und es wäre schon etwas unglaubwürdig, wenn Nationalpark an ein INNERSTÄDTISCHES Grundstück anstößt. Zwar gibts auch in Nationalparks (es gibt auch schwächere Formen = Naturschutzgebiet) unterschiedliche Zonen und grundsätzlich kann auch in Randbereichen mal etwas gebaut werden, was dem Park dient. Etwa ein Info-Zentrum.
Wohnbebauung wirds da nicht geben.

MfG
duck313

Hallo!

Und es wäre schon etwas unglaubwürdig, wenn Nationalpark an
ein INNERSTÄDTISCHES Grundstück anstößt. Zwar gibts auch in
Nationalparks (es gibt auch schwächere Formen =
Naturschutzgebiet) unterschiedliche Zonen und grundsätzlich
kann auch in Randbereichen mal etwas gebaut werden, was dem
Park dient. Etwa ein Info-Zentrum.
Wohnbebauung wirds da nicht geben.

Ich hab schon alles erlebt. Ein vormaliges Wasserschutzgebiet wird plötzlich umdeklariert und zwar im kleinen Maße, aber dennoch für eine Bebauung freigegeben. Und eine von mir favourisierte Waldrandlage an einen fast schon historischen Wald wird plötzlich um eine Reihe abgeholzt, um mehr Platz für eine hässliche Reihe Mehrfamilienhäuser frei zu machen.

Eine 100 %ige Garantie kann dir keiner geben. Insbesondere, wenn es sich um Natur handelt. Da gehen billige Interessen wie benötigter Wohnbedarf oder gar ein Goldplatz vor. Vielleicht nicht heute oder in 10 Jahren. Aber im 11. Jahr kann es plötzlich ganz anders aussehen!!!

Gruß
Falke

Danke schonmal für die Hinweise.

Aktuell werden die Grundstücke von einem Gartenverein genutzt.

Hallo,
das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Einrichtung von sog. Nationalparks. Das sind allerdings übergeordnete, sehr großflächige Bereiche, die durchaus bebaut sein dürfen. Man müsste schon in das konkret vor Ort geltende Planungsrecht reingucken, wie genau der Nationalpark örtlich in der Bauleitplanung festgesetzt wurde, d.h. man sollte sich mal die Ausweisungen im Landschaftsplan und ggf. im Bebauungsplan ansehen.

Beides kann man durch politische Beschlüsse (kleinteilig) ändern. So richtig 100% wasserdicht ist also so eine Festsetzung - gerade in unmittelbarer Nähe vorhandener Bebauung - nicht, allerdings mit zunehmender Schärfe auch sehr schwer zu verändern bzw. auszugleichen.

Gruß vom
Schnabel

Tatsächlich ist es so, dass der Investor bereits die Pachtgrundstücke gekauft hat und bei der Stadt auf Erschließung angefragt hat, diese aber abgelehnt hat.
Man muss wirklich ganz genau Nachfragen…überall wird man veräppelt. 

Danke für die Tipps.