Falscher Bebauungsplan

Hallo,

wir haben nach langer Überlegung einen Bauplatz gekauft. Traufseitig lt. Bebauungsplan sind es nur 3,5 mtr… Daher wollten wir eine Befreiung beantragen und jetzt meint der Bürgermeister es sind nicht 3,5 mtr. wie im Bebauungsplan, sondern nur 3 mtr. Ich muss mich doch für eine Kaufentscheidung auf den Babauungsplan verlassen können!!. Der Bürgemeister meinte, ist halt so. Es geht um sehr viel Geld, es kann ihm doch nicht einfach so egal sein.
Welch Rechlichen Schritte kann ich einleiten, um diese Angelegenheit Rechtlich zu klären. Wird dies von meiner Rechtschutz Versicherung übernommen??? Schließlich bin ich über den Tisch gezogen worden!!.Bzw, gibt es ne möglichkeit vom Kauf zurückzutreten!?:

Hallo, leider kann ich Dir hierzu keine erschöpfende Antwort geben. Ausschlaggebend ist sicherlich der Bebauungsplan und das regional gültige Baugesetz.
Auch der Bürgermeister muß sich daran halten. Ob der Grundstückskauf bewußt unter falschen Voraussetzungen erfolgte, kann ich nicht beurteilen. Deine Probleme kannst Du aber lösen, wenn Du für das Baurecht die Baubehörde, für den Grundstückskauf den Notar und für die Rechtsfragen den Rechtsanwalt kontaktierst.
Gruß FS

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
 
Da werde ich doch gleich ein paar Telefonate führen.
 
Gruß und Dir noch eine schöne Woche.
 
N.A.
 

Hallo Eidosi,

das mit den 3mtr. ist Quatsch.
Der Bebauungsplan ist dazu da dass Rechtssicherheit herrscht. Deshalb gelten die 3,5m!!! (sofern es keinen Nachtrag mit 3m gibt).
Um dies nachzuforschen würde ich mich zunächst an die Genehmigungsbehörde, vermutlich das Landratsamt, wenden und dort nachfragen.
Ansonsten müsstet ihr einen Anwalt für Baurecht einschalten und eine Beschwerde stellen.
Wie das mit eurer Rechtschutzversicherung bzw. dem Rücktritt vom Kaufvertrag ist kann ich nicht beuurteilen da ich kein Jurist bin.

Viel Erfolg und viele Grüße

Falk Kazmaier

Hallo,

ich danke für eure schnelle Antworten und denen die mir hier helfen können.

Euch allen eine Schöne Weihnachtszeit.

Ps. jetz muss ich wohl sämtlich Aämter aufsuchen, da mit unserem Bürgermeister wohl nicht zu sprechen ist!!
Wem kann ich den meine Auslagen den berchenen??Schließlich steht im Bebauungsplan was Sache ist und die soll wohl falsch sein!

Gruß

N.A.