Hallo,
wir haben nach langer Überlegung einen Bauplatz gekauft. Traufseitig lt. Bebauungsplan sind es nur 3,5 mtr… Daher wollten wir eine Befreiung beantragen und jetzt meint der Bürgermeister es sind nicht 3,5 mtr. wie im Bebauungsplan, sondern nur 3 mtr. Ich muss mich doch für eine Kaufentscheidung auf den Babauungsplan verlassen können!!. Der Bürgemeister meinte, ist halt so. Es geht um sehr viel Geld, es kann ihm doch nicht einfach so egal sein.
Welch Rechlichen Schritte kann ich einleiten, um diese Angelegenheit Rechtlich zu klären. Wird dies von meiner Rechtschutz Versicherung übernommen??? Schließlich bin ich über den Tisch gezogen worden!!.Bzw, gibt es ne möglichkeit vom Kauf zurückzutreten!?: