Formulierung im Mietvertrag - wie am besten?

Hallo liebe www-ler,

ich mal wieder.
Zur Info kurz die Situation: Wir wollen ein Haus kaufen, den Kredit bekommen wir aber erst im nächsten Jahr ( sind selbständig und es wird diverser Papierkram benötigt, Erklärung dauert jetzt aber zu lange). Das Haus wird voraussichtlich ab April einzugsbereit sein (es ist noch ein Mieter drin), eventuell früher. Wir wollen zunächst das Haus mieten, um dann, wenn der Kredit da ist, zu kaufen (es kann gut sein, daß der Kredit bis dahin schon da ist). Die Verkäufer sind damit einverstanden, ihnen geht es zunächst nur darum, daß das Haus nicht leer steht (sie wollen halt auch auf der sicheren Seite sein).
Im Mietvertrag (erst Entwurf) steht, daß das Mietverhältnis für 2 Jahre geschlossen wird und sich um 1 Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt (ist für uns voll o.k. - riesen Haus zu super Miete und wir wollen ja eh kaufen…).
Ein weiterer Passus: Im Fall eines Verkaufs des Mietgegenstandes erhält der Mieter das Vorkaufsrecht.
Wir möchten gerne noch folgende Sachverhalte „sachlich richtig“ im Mietvertrag haben:
1.Der Mieter kann das Haus zu jedem Zeitpunkt kaufen (also wenn der Kredit da ist)
2. In diesem Fall verliert der Mietvertrag automatisch seine Gültigkeit (d.h. wir müssen nicht die 2 Jahre Mietzeit abwarten)
3. Kann man den jetzt vereinbarten Kaufpreis von 125.000€ auch schriftlich festhalten oder muß das auf andere Art und Weise geschehen (bis jetzt haben wir den nämlich nur mündlich)?

Ich danke Euch, Ihr habt mir bisher echt schon geholfen!

Danke!

Cea

Hallo Cea,

Zur Info kurz die Situation: Wir wollen ein Haus kaufen, den
Kredit bekommen wir aber erst im nächsten Jahr ( sind
selbständig und es wird diverser Papierkram benötigt,
Erklärung dauert jetzt aber zu lange). Das Haus wird
voraussichtlich ab April einzugsbereit sein (es ist noch ein
Mieter drin), eventuell früher. Wir wollen zunächst das Haus
mieten, um dann, wenn der Kredit da ist, zu kaufen (es kann
gut sein, daß der Kredit bis dahin schon da ist). Die
Verkäufer sind damit einverstanden, ihnen geht es zunächst nur
darum, daß das Haus nicht leer steht (sie wollen halt auch auf
der sicheren Seite sein).
Im Mietvertrag (erst Entwurf) steht, daß das Mietverhältnis
für 2 Jahre geschlossen wird und sich um 1 Jahr verlängert,
wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt (ist für uns voll o.k. -
riesen Haus zu super Miete und wir wollen ja eh kaufen…).

Dieser Passus ist nach neuem Mietrecht nicht zulässig und automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.

Ein weiterer Passus: Im Fall eines Verkaufs des
Mietgegenstandes erhält der Mieter das Vorkaufsrecht.

Dieser Zusatz im Mietvertrag ist unverbindlich und hat keinerlei Rechtswirkung. Wer das Vorkaufsrecht in Ansprech nehmen darf oder es erhält, muss dies im Grundbuch eingetragen haben. Was nicht im Grundbuch eingetragen ist, ist in Verbindung mit dem Vorkaufsrecht nicht verbindlich. Ein Rechtsanspruch auf einen Eintrag im Mietvertrag gibt es selbst dann nicht, wenn eine Vereinbarung im Mietvertrag aufgenommen ist. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass alle Geschäfte, die mit einem Grundstück oder einem Gebäude zu tun haben erst nach dem Eintrag in das Grundbuch Rechtswirkung haben.

Wir möchten gerne noch folgende Sachverhalte „sachlich
richtig“ im Mietvertrag haben:
1.Der Mieter kann das Haus zu jedem Zeitpunkt kaufen (also
wenn der Kredit da ist)

ohne Grundbuch völlig unwirksame Vereinbarung.

  1. In diesem Fall verliert der Mietvertrag automatisch seine
    Gültigkeit (d.h. wir müssen nicht die 2 Jahre Mietzeit
    abwarten)

Gilt ohnehin nicht, weil der Vertrag nach dem 01.09.2002 abgeschlossen ist und nicht in dieser Form befristet werden kann.

  1. Kann man den jetzt vereinbarten Kaufpreis von 125.000€ auch
    schriftlich festhalten oder muß das auf andere Art und Weise
    geschehen (bis jetzt haben wir den nämlich nur mündlich)?

Das muss man, dann müsst ihr aber einen rechtswirksamen Vertrag - am besten vor einem Notar - abschliessen.

Gruss Günter

DANKE!
Hallo Günter,

vielen Dank für die schnelle, ausführliche und kompetente Antwort - Du hast uns sehr geholfen! Nächste Woche geht es zum Notar :smile:

Liebe Grüße

Cea