Hallo liebe www-ler,
ich mal wieder.
Zur Info kurz die Situation: Wir wollen ein Haus kaufen, den Kredit bekommen wir aber erst im nächsten Jahr ( sind selbständig und es wird diverser Papierkram benötigt, Erklärung dauert jetzt aber zu lange). Das Haus wird voraussichtlich ab April einzugsbereit sein (es ist noch ein Mieter drin), eventuell früher. Wir wollen zunächst das Haus mieten, um dann, wenn der Kredit da ist, zu kaufen (es kann gut sein, daß der Kredit bis dahin schon da ist). Die Verkäufer sind damit einverstanden, ihnen geht es zunächst nur darum, daß das Haus nicht leer steht (sie wollen halt auch auf der sicheren Seite sein).
Im Mietvertrag (erst Entwurf) steht, daß das Mietverhältnis für 2 Jahre geschlossen wird und sich um 1 Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt (ist für uns voll o.k. - riesen Haus zu super Miete und wir wollen ja eh kaufen…).
Ein weiterer Passus: Im Fall eines Verkaufs des Mietgegenstandes erhält der Mieter das Vorkaufsrecht.
Wir möchten gerne noch folgende Sachverhalte „sachlich richtig“ im Mietvertrag haben:
1.Der Mieter kann das Haus zu jedem Zeitpunkt kaufen (also wenn der Kredit da ist)
2. In diesem Fall verliert der Mietvertrag automatisch seine Gültigkeit (d.h. wir müssen nicht die 2 Jahre Mietzeit abwarten)
3. Kann man den jetzt vereinbarten Kaufpreis von 125.000€ auch schriftlich festhalten oder muß das auf andere Art und Weise geschehen (bis jetzt haben wir den nämlich nur mündlich)?
Ich danke Euch, Ihr habt mir bisher echt schon geholfen!
Danke!
Cea