Grenzbebauung Austausch Glasbausteine gegen Fenst

Ich besitze ein Haus Baujahr 1910 mit einem Anbau der auf die Grenze des Nachbarn im Jahre 1970 1971 errichtet wurde. Ich habe dieses Haus 2005 käuflich erworben.Der Anbau wurde durch einen im Grundbuch
Abt II eingetragenes Grenzbebauungsrecht vom Nachbarn geduldet in diesem Anbau wurden als Ersatz eines Fensters Glasbausteine im Jahre 1970 verbaut.Diese Glasbausteine möchte ich nun durch ein Fenster ersetzen.Das angrenzende Nachbargrundstück ist 14 Meter breit und 18 Meter lang und nicht bebaut.Kann mir jemand einen Tipp geben ob man dieses darf, oder welche sonstigen Möglichkeiten man hätte.Zumauern ist keine Alternative da ich das durch die Glasbausteine in den Raum fallende Licht benötige da ich sonst in einer Dunkelkammer wohnen würde.

Für ein paar gute Tips wäre ich sehr dankbar

Hallo Volker1705,
leider kann ich Dir nicht weiterhelen.
Als Schreiner bin ich eher für den praktischen Teil zu gebrauchen. Da kannst du mich alles fragen.
Hoffe du bekommst noch Hilfe.Mfg Mike aus Essen

Keine Ahnung wie die rechtliche Seite bez. des Nachbarn aussieht - was aber noch zu beachten wäre ist die Tatsache dass eine Grenzbebauung in der Regel eine Brandwand ist und Glasbausteine aus Brandschutzgründen nicht ohne weiteres durch ein "08 / 15 " Fenster ersetzt werden können (dürfen).

Ich denke der einfachste Tip ist, sprich mit deinem Nachbarn.

Meines wissenens wäre Normal das eine mindestdistanz von 14 Metern von Fenster zu Fenster sein muss.

Da dein Haus auf der Grenze steht, kannst du deine 7 Meter bis zur Grundstücksgrenze nicht einhalten…

Ich habe mich in einem ähnlichen Fall mit meinem Nachbarn geeinigt das ich Glasbausteine durch ein Milchglasfenster ersetzt habe.

MFG.

Guten Tag,

Ich wüßte nicht, das es verboten wäre dort ein Fenster einzusetzen. Aber genauere Auskunft müßte eigentlich das Bauamt geben können. Einfach mal Unverbindlich nachfragen.

Wünsche einen schönen Abend und schöne Pfingsten

Mit freundlichem Gruß

André Reinhardt

Hallo Volker,

ich kann dir auf deine Anfrage nicht weiterhelfen, bin dafür nicht der richtige Ansprechpartner.

MfG

lieber volker1705,
da es sich um eine grenzbebauung handelt sind aus feuertechnischer sicht sicherlich keine „normalen“ fenster (zum öffnen) möglich. deshalb auch die glasbausteine.
üblicherweise (check das mal beim baurechtsamt oder feuerwehr ab) gilt der bestandsschutz, was bedeuten würde, dass es zumindest bei den glasbausteinen bleiben könnte, ABER: bei jeder änderung dieser glasbausteine wären die aktuellen vorschriften zu beachten.
das könnte in der konsequenz eine teure feuerverglasung sein.
sollte geld keine rolle spielen gibt es auch fenster mit feuermelder und motoren. ich selber habe so etwas noch nie gemacht, aber es gibt fachbetriebe!
ganz wichtig: im zweifelsfall immer bei der feuerwehr anrufen. da gibt es experten, die dir im einzelfall sagen können, was du darfst.
missachtest du das, kanns teuer werden und die folgen bei einem brand (falls das andere grundstück mal bebaut wird) möchte ich mir auch nicht ausmalen.
sorry, dass es hier vermutlich keinen einfacheren weg gibt.
dir viel erfolg mit deinem umbau
thomas

Hallo Volker,

warum sollte das Fenster was mit dem Bebauungsrecht zu tun haben??
Das kann ich dir leider nicht beantworten…

Glasbausteine würde ich auf jeden Fall durch ein Fenster ersetzen. Fest im Blendrahmen verglaste Fenster sind auch gar nicht so teuer (Selbstmontage aber schwierig, weil die Glasscheiben zur Montage ausgebaut werden müssen).

Gruß
Thorsten