Hallo zusammen,
ich beabsichtige, in Bayern ein Haus neu bauen zu lassen. Es ist ein Haus, welches von einem Generalunternehmer gebaut wird, der ein ganzes Gebiet mit Häusern bebaut.
Nun möchte ich vom Bebauungsplan bzgl. Garage (oder Carport) abweichen und die Garage in der Nähe der Grundstücksgrenze zu einem bestehenden Nachbargarten bauen, weil ich dann hier auf meinem Grundstück eine Doppelgarage / Doppelcarport bauen könnte. Dies wäre an keiner anderen Stelle des Grundstücks irgendwie sinnvoll möglich.
Geplant wäre sowieso nur eine Garage/Carport, für die die Abstandsflächen laut LBO nicht einzuhalten sind (Artikel 7 Punkt 4).
Nun wurde mir aber gesagt, nachdem dieser Plan vom Bebauungsplan abweicht, muss ein extra Bauantrag für die Garage gestellt werden. Dies kann ich verstehen. Allerdings wurde mir auch gesagt, dass ebenso die förmliche Zustimmung aller Nachbarn nötig ist. Ist das korrekt? Kann man das umgehen?
In meinen Augen hätten durch die Garage die Nachbarn keinen Nachteil, da sie sowieso höher liegen und die Garage hinter Bäumen platziert wäre. Allerdings gehe ich davon aus, nachdem die Nachbarn ein Mehrfamilienhaus sind, natürlich mindestens einer schon aus Prinzip der Bebauung nicht zustimmen würde.
Grüße & Danke.