Grenzbebauung Garage: Förmliche Zustimmung Nachbar

Hallo zusammen,

ich beabsichtige, in Bayern ein Haus neu bauen zu lassen. Es ist ein Haus, welches von einem Generalunternehmer gebaut wird, der ein ganzes Gebiet mit Häusern bebaut.

Nun möchte ich vom Bebauungsplan bzgl. Garage (oder Carport) abweichen und die Garage in der Nähe der Grundstücksgrenze zu einem bestehenden Nachbargarten bauen, weil ich dann hier auf meinem Grundstück eine Doppelgarage / Doppelcarport bauen könnte. Dies wäre an keiner anderen Stelle des Grundstücks irgendwie sinnvoll möglich.

Geplant wäre sowieso nur eine Garage/Carport, für die die Abstandsflächen laut LBO nicht einzuhalten sind (Artikel 7 Punkt 4).

Nun wurde mir aber gesagt, nachdem dieser Plan vom Bebauungsplan abweicht, muss ein extra Bauantrag für die Garage gestellt werden. Dies kann ich verstehen. Allerdings wurde mir auch gesagt, dass ebenso die förmliche Zustimmung aller Nachbarn nötig ist. Ist das korrekt? Kann man das umgehen?

In meinen Augen hätten durch die Garage die Nachbarn keinen Nachteil, da sie sowieso höher liegen und die Garage hinter Bäumen platziert wäre. Allerdings gehe ich davon aus, nachdem die Nachbarn ein Mehrfamilienhaus sind, natürlich mindestens einer schon aus Prinzip der Bebauung nicht zustimmen würde.

Grüße & Danke.

Und wo ist jetzt der tiefere Sinn deines Beitrages, der uns alle hier interessiert oder der auf eine Lösung wartet?

vnA

Hallo,

Nun wurde mir aber gesagt, nachdem dieser Plan vom
Bebauungsplan abweicht, muss ein extra Bauantrag für die
Garage gestellt werden. Dies kann ich verstehen. Allerdings
wurde mir auch gesagt, dass ebenso die förmliche Zustimmung
aller Nachbarn nötig ist. Ist das korrekt? Kann man das
umgehen?

Gesagt wird viel. Die richtige Auskunft bekommst Du beim zuständigen Bauamt.

In meinen Augen hätten durch die Garage die Nachbarn keinen
Nachteil, da sie sowieso höher liegen und die Garage hinter
Bäumen platziert wäre. Allerdings gehe ich davon aus, nachdem
die Nachbarn ein Mehrfamilienhaus sind, natürlich mindestens
einer schon aus Prinzip der Bebauung nicht zustimmen würde.

„Nachteile“ sind immer auch subjektiv zu sehen. Was Dich beispielsweise nicht kratzt, kann für Deinen Nachbarn ein Problem darstellen.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Wenn Du mit der Baugenehmigung so umgehst, wie mit dem Vorschalttext hier, dann ist Dir mehr Sorgfalt zu empfehlen.

Meine Frage ist, aus welchen Gründen sollte/könnte eine förmliche Zustimmung aller Nachbarn nötig sein? Gibt es noch weitere Bestimmungen, die auf der LBO aufsetzen und diese (teilweise) unwirksam lassen werden können?

Gesagt wird viel. Die richtige Auskunft bekommst Du beim
zuständigen Bauamt.

Die Info kam indirekt zu mir. Angeblich kam die Information vom Stadtplanungsamt. Bevor ich mich allerdings mit Bauamt & Co. auseinandersetze, will ich einfach mehr Informationen abgreifen, um gewappnet in die Diskussion gehen zu können.

„Nachteile“ sind immer auch subjektiv zu sehen. Was Dich
beispielsweise nicht kratzt, kann für Deinen Nachbarn ein
Problem darstellen.

Deswegen schrieb ich ja „In meinen Augen“. :smile:

PS: Wenn Du mit der Baugenehmigung so umgehst, wie mit dem
Vorschalttext hier, dann ist Dir mehr Sorgfalt zu empfehlen.

Ich wollte nicht lange um den Brei rumreden und ich sehe in einer Garage, welche 30 Meter von der Terasse der Nachbarn weg ist und hinter Bäumen steht, keine Unmenschlichkeit. :smile:

Gesagt wird viel. Die richtige Auskunft bekommst Du beim
zuständigen Bauamt.

Die Info kam indirekt zu mir. Angeblich kam die Information
vom Stadtplanungsamt. Bevor ich mich allerdings mit Bauamt &
Co. auseinandersetze, will ich einfach mehr Informationen
abgreifen, um gewappnet in die Diskussion gehen zu können.

Schön. Dann solltest Du Dich mal mit der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und den entsprechenden Gemeindesatzungen vertraut machen. Sowas ist in einem Forum nur schwer zu leisten.

Wenn es Fragen gibt, dann sollte ein versierter (ortskundiger) Planer zu Rate gezogen werden. Möglicherweise gibt es „Kunstgriffe“ mit denen bestimmte Auflagen erfüllt werden können. (Ich hab auch mal eine Garage mit 1,35 m Grenzabstand „hinbekommen“.) Auch wenn es etwas kostet, in der Gesamtsumme dürfte es nicht viel ausmachen.

PS: Wenn Du mit der Baugenehmigung so umgehst, wie mit dem
Vorschalttext hier, dann ist Dir mehr Sorgfalt zu empfehlen.

Ich wollte nicht lange um den Brei rumreden und ich sehe in
einer Garage, welche 30 Meter von der Terasse der Nachbarn weg
ist und hinter Bäumen steht, keine Unmenschlichkeit. :smile:

Nein, die Garage mag keine Unmenschlichkeit sein, aber möglicherweise ist das hier eine nicht zulässige Rechtsberatung.
Du hast den Text „Bitte stelle deine … rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.“ mit „Ja, ich habe verstanden“ bestätigt.

Gruß
Jörg Zabel

Danke für die Antwort.

Schön. Dann solltest Du Dich mal mit der Landesbauordnung, dem
Bebauungsplan und den entsprechenden Gemeindesatzungen
vertraut machen. Sowas ist in einem Forum nur schwer zu
leisten.

Super! Also gibt es neben der LBO noch eine Gemeindesatzung, die ebenfalls eingreifen könnte. Wie ist denn die GLiederung unterhalb der LBO? Also quasi LBO => Regierungsbezirk => Stadtsatzung => Gemeindesatzung o.ä.?

Wenn es Fragen gibt, dann sollte ein versierter (ortskundiger)
Planer zu Rate gezogen werden. Möglicherweise gibt es
„Kunstgriffe“ mit denen bestimmte Auflagen erfüllt werden
können. (Ich hab auch mal eine Garage mit 1,35 m Grenzabstand
„hinbekommen“.) Auch wenn es etwas kostet, in der Gesamtsumme
dürfte es nicht viel ausmachen.

Logisch, ein Haus ist eine sehr große Investition, deswegen möchte ich vor dem Kauf schon alles abklären, anstatt später zu jammern. :smile:

(Ich hab auch mal eine Garage mit 1,35 m Grenzabstand
„hinbekommen“.)

War denn die Garage größer als in der LBO erlaubt? Rein hypothetisch, welcher Kunstgriff würde in einem ähnlich gelagerten Fall denn eventuell helfen können?

Es gibt eine LBO, einen Bebauungsplan und ein Nachbarrechtsgesetz. In diesem Spannungsfeld bewegt sich dein Vorhaben. Insbesondere ohne Kenntnis des Bebauungsplans und des Lageplans für das Bauvorhaben wird hier niemand etwas fundiertes sagen können.

Gruß
smalbop

1 Like

Hallo,

War denn die Garage größer als in der LBO erlaubt? Rein
hypothetisch, welcher Kunstgriff würde in einem ähnlich
gelagerten Fall denn eventuell helfen können?

Bei mir war es so: Grenzbebauung erlaubt bis zu einer gewissen Traufhöhe. Ich hab die Garage abgerückt, das Satteldach bis auf die Grenze „runtergezogen“, damit waren die Vorgaben eingehalten. Durch die neue Grenzwand entstand ein zusätzlicher Abstellraum.

Gruß
Jörg Zabel

Es gibt eine LBO, einen Bebauungsplan und ein
Nachbarrechtsgesetz. In diesem Spannungsfeld bewegt sich dein
Vorhaben. Insbesondere ohne Kenntnis des Bebauungsplans und
des Lageplans für das Bauvorhaben wird hier niemand etwas
fundiertes sagen können.

Danke, damit hast du mir sehr weitergeholfen. Den Bebauungsplan kenne ich, bin aber kein Meister im Lesen und interpretieren solcher Pläne. Also: Es gibt eine Grundstückszone und eine Zone (blaue Linie), in der die Häuser gebaut werden dürfen (AFAIK heißt das Baugrenze). Innerhalb dieser Baugrenze sind die Häuser und Garagen beplant. Die aktuelle Planung des Bauträgers (Grundstückaufteilung etc.) weicht vom Bauplan ab, es spielt sich aber alles innerhalb der Baugrenze ab.

Die Baugrenze umfasst einen Abstand zu den Nordnachbarn und der Südstraße von ca. 4 Metern. Und mein Verständnis war es, dass man zwar nicht das Haus ausßerhalb der Baugrenze bauen darf, aber eine Garage o.ä., wenn diese den Vorgaben zur Grenzbebauung nach LBO entspricht.

Garagen dürfen uU außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Dies aber nur dann, wenn im B-Plan nichts anderes festgelegt ist. Dies ist üblicherweise im schriftlichen Teil des B-Plans niedergeschrieben. Möglicherweise gibt es auch noch ‚örtliche Bauvorschriften‘ die neben oder auch ohne B-Plan Gültigkeit haben.
Was ich nicht verstehe ist, warum du als Laie hier im Forum unbedingt eine Klärung herbeiführen willst. Gehe am Montag zum zuständigen Bauamt (Planungsabteilung) und lasse dich beraten. Das kostet nichts und ist Information aus erster Hand (die auch noch Entscheidungsbefugt ist) Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

vnA

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Servus, das werde ich tun. Ich will mich halt vorher etwas tiefer mit der Materie auseinandersetzen und auf das Gespräch vorbereitet sein!