Grunderwerbsteuer Detail

HAllo zusammen,

Grunderwerbsteuer geht ja auf den kompletten Kaufpreis, wenn Grundstück und Haus von einem Bauträger, ansonsten nur auf das Grundstück.

Wenn ich jetzt vom Bauträger ein Grundstück und ein Haus kaufe, und mir die Garage von jemanden anderen liefern lasse, ist die doch aussen vor (bzgl. der Grunderwerbsteuer), oder muss ich irgendwelche zeitlichen Fristen einhalten ab wann ich mir die Garage hinstellen lassen kann.

Gruss

slam

Hallo,

Du hast Dir Deine Frage ja schon selbst beantwortet.
Da die Garage erst später (separat) gekauft wird, ist sie nicht im Gesamtkaufpreis enthalten.

Alle Leistungen, die der Bauträger liefert und im Kaufpreis enthalten sind, fallen unter die Grunderwerbsteuer.

Du hast also auf Deine Garage lediglich die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.

Man spart Geld, wenn man sich zunächst das Grundstück kauft und dann einen Bauträger sucht.
Zumindest würde dann auf den Hausbau die Grunderwerbsteuer entfallen

Gruss
Roman

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das ist klar, dass es besser waere Grundstück getrennt vom Haus zu kaufen, das Problem ist aber, dass in manchen Baugebieten der Bauträger gleich dem Grundstücksverkäufer ist, und man leider da nicht wechseln kann. Ich war mir eigentlich schon ziemlich sicher, dass die Garage extra nicht mit einfliesst in die Grunderwerbsteuer, nur bei unserer Abgabenfreundlichen Gesetzgebung haetten da ja auch noch irgendwelche Fristen sein können.

Gruss

Slam

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du solltest deinen Bauträger davon überzeugen dass ihr den Bauvertrag und den Gang zum Notar weit auseinander datiert.

… dann könntest du die die Grunderwerbssteuer auf das Haus sparen!

gruß
jesch

Hallo,

Bauträger ist Eigentümer des Grundstückes und zugleich Bauunternehmen, da hilft kein wie auch immer geartetes vor- oder rückdatieren. Das Finanzamzt will bei solch einer Konstruktion immer sein Geld.

Wenn der Bauunternehmer das Grundstück nur vermittelt, dann ist er Generalunter- bzw. übernehmer, dann spart der Kunde meistens die Grunderwerbssteuer für das Haus.

Gruß

Der Häuserprofi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]