Haftunsklausel im Kaufvertrag?

Hallo,
wir wollen ein Haus kaufen. Besichtigt haben wir alles, ein Gutachter hat sich das Haus auch schon angeschaut. Soweit ist auch alles in Ordnung.
ABER: wir kaufen das Haus jetzt und die Übergabe und Zahlung findet erst in 4 Monaten statt. Kann ich in den Kaufvertrag eine Formulierung aufnehmen lassen, dass der Verkäufer versichert, dass alle Geräte und Einbauten funktionstüchtig sind? Zwischen der letzten Besichtigung / Begutachtung und er Übergaben sind dann fast 5 Monate vergangen, da kann ja viel passieren. Im Kaufpreis enthalten ist z.B. auch eine Küche. Was passiert, wenn der Verkäufer in der Zwischenzeit Ofen oder Geschirrspüler kaputt macht. Dann habe ich den gesamten Kaufpreis bezahlt und kann mich mit dem Verkäufer rumstreiten.
Kann man eine gesplittete Zahlung vereinbaren, z.b. 90% vor Schlüsselübergabe, 10% nach Kontrolle.

Hallo,

vereinbaren kann man vieles, aber ob dies dann auch einen Sinn ergibt?

Wieso jetzt kaufen und Zahlung und Übergabe erst in 4 Monaten?

Warum sollte sich ein Verkäufer auf eine Sicherheitsleistung von 10% einlassen, wenn bei Übergabe des Objektes eine Besichtigung statt finden wird; spätestens hier wären Mängel anzuzeigen.

lG

Sie kaufen notariell jetzt und dann gibt es einen Kaufpreiszahlungstermin. Dieser steht auch im Kaufvertrag drin.
Wenn Sie jedoch Sorge haben, dass etwas passiert, dann bezahlen Sie doch früher den Kaufpreis und sind dann Eigentümer.
Es wird immer eine Zeit zwischen Beurkundung Kaufvertrag und Auszahlung Kaufpreis geben.

Danke für die Info. Ich würde ja gerne vorher rein, aber der Verkäufer zieht erst im Juni aus und dann kann ich erst in das Haus rein. Natürlich werden wir eventuelle Mängel bei Übergabe aufnehmen, aber dann hab ich ja schon den Kaufpreis bezahlt. D.h. wenn es Mängel gibt, kann ich um evt. Geld kämpfen. Daher meine Idee, z.b. 10% als Sicherungsleistung zurückzuhalten.

Hallo,
wieso wird bereits vier Monate vor Besitzübergang (und vermutlich auch Eigentumsübergang) gezahlt? Auf welche Sicherheit denn? Eine Auflassungsvormerkung? Dann lebt der Verkäufer weiter im Haus und für den Käufer laufen die Darlehensraten… nicht sehr optimiert :wink:

Dann sollte in der Tat eine Sicherheitsleistung oder Klausel vereinbart werden. Zwar wird in üblichen Kaufverträgen der Zustand des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart, aber wenn der noch in weiter Ferne liegt und Gefahr läuft, durch einen nicht mehr sehr zum Pfleglichen Umgang motivierten Verkäufer verschlechtert zu werden, kann man dann seinem eigenen Geld hinterherrennen.

Ggf. sollte man auch darüber nachdenken, den Zahlungstermin möglichst weit in die Nähe des Besitzübergangs zu verschieben.

Der Käufer sollte seine Wünsche und Bedenken ausserdem mal dem Notar miteilen und um einen Formulierungsvorschlag bitten.

Gruß vom
Schnabel