Hauskauf

Ich möchte zum 01.11.2003 ein Haus kaufen,jetzt ist aber noch die Frage der alte Besitzer wohnt noch im Haus und ich kann mir nicht 100%sicher sein das er das Haus zum 01.11.2003 verlässt.
Ich muss aber im Dezember einziehen weil ich meine Wohnung zum 31.12.03geküngigt habe und die Bank macht mich darauf aufmerksam das mir sonst die Eigenheimprämie verloren geht,die ich aber wieder in einen Bausparvertrag einfliesen lassen muss.Ist es möglich dies im Kaufvertrag festzuhalten und hat es auch dann seine rechtliche Richtigkeit . Kann mir da einer weiter helfen…
Vielen Dank

Hallo Jens,

schreibe in den Kaufvertrag hinein, dass das Haus am 1.11.2003 bezugsfähig ist und der Verkäufer dass Haus verlassen hat. Kommt der Käufer in Verzug, dann haftet er für den entstandenen Schaden.

Christian

HI

Würde folgendes in den Notarvertrag reinschreiben lassen:

„Der Verkäufer verpflichtet sich das Kaufobjekt bis spätestens zum 01.11.2003 vollständig zu räumen.
Wegen der vorstehend übernommenen Räumungsverpflichtung unterwirft sich der Verkäufer dem Käufer gegenüber der Sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde“

So steht es zumindest in unserem Notarvertrag den wir heute unterzeichnet haben :wink:

Es bedeutet, daß der Verkäufer bei selbstverschuldetem Verzug für Deine Mehrkosten (Verzugszinnsen, Kaltmiete oder evtl. Hotelaufenthalt) aufkommen muß.

Gruß
Rafael

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