Hauskauf unverheiratet unterschiedliches Eigentkapital

Hallo zusammen,

vieleicht kann mir jemand weiter helfen.
Mein Freund und ich möchten uns ein Haus kaufen.
Wir sind noch nicht verheiratet.
Wie ist es, wenn er ca. 240.000€ Eigenkapital mit bringt und ich nur 60.000€.
Können wir uns trotzdem 50/50 im Grundbuch eintragen lassen oder muss ich dann Schenkungssteuer bezahlen?

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

Gruß Claudi

Hallo Claudi,

bevor ich antworte gebe ich zu bedenken, ob ihr überhaupt ein Haus zusammen kaufen solltet. Das will wohl überlegt sein!! Warum kauft nicht dein Freund das Haus und du leihst ihm Geld oder zahlst Miete?

Nun zur Frage:

Wenn Du zur Hälfte ins Grundbuch eingetragen bist, heißt das nicht, dass dein Freund dir Geld schenkt, sondern du ihm (in diesem Fall) 90.000,00 € schuldest!! Solche Dinge sind grundsätzlich sehr detailiert mit einem Notar zu besprechen, und zwar, bevor die Entscheidung gefallen ist, zu kaufen.

Ich wünsche euch, dass ihr den richtigen Weg finden werdet, ohne dass es später zu unnötigem Ärger und zu Kosten kommt.

Hulda aus Fulda

Hallo

Können wir uns trotzdem 50/50 im Grundbuch eintragen lassen oder muss ich dann Schenkungssteuer bezahlen?

Antwort: ja - nein

Ihr solltet Euch aber trotzdem schon jetzt überlegen, was in Fällen geschehen soll bzw. wird, die eintreten könnten

z.B.

  • bei Trennung
    Verkauf des gesamten Objektes? Oder würde einer den 50%-Anteil des Partners übernehmen (können)? Dann wäre das ein Verkaufsvorgang bei dem für diesen Anteil erneut Verkaufsnebenkosten und Grunderwerbsteuer anfallen.

  • bei Tod eines Partners
    Falls der Überlebende den anderen 50%-Anteil erben sollte, dann würde ganz erheblich Erbschaftssteuer anfallen, z.B. >hier - zudem könnten ggf. nichtbedachte, pflichtteilsberechtigte Verwandte Ansprüche geltend machen

Bei so unterschiedlichem Eigenkapitalanteil können andere Lösungen tatsächlich sinnvoller sein. Eine Beratung durch Rechtsanwalt/Notar/evtl. Steuerberater kann da große Fehler vermeiden helfen.

Grüsse Rudi

Hallo,

Können wir uns trotzdem 50/50 im Grundbuch eintragen lassen

Ja, ohne weiteres.

oder muss ich dann Schenkungssteuer bezahlen?

Nein, diese fällt hier nicht an.

ml.

Hallo,
wirklich richtige Antworten habe ich von meinen vorrrednern ja nicht gelesen…nur gute Ratschläge.
Zu Deiner Frage; Natürlich könnt ihr euch 50/50 ins Grundbuch eintragen lassen. Da ist es auch völlig egal, wieviel wer von euch einzahlt. Selbst wenn Dein Freund das Haus alleine bezahlen sollte.
Natürlich muss ich davon ausgehen, dass ihr euch bei Trennung über die Folgen im Klaren sein müsst. Schenkungssteuer fällt aber in eurem Fall überhaupt nicht an. Viel Glück.

MfG

wirklich richtige Antworten habe ich von meinen vorrrednern ja nicht gelesen…

Aha - und deshalb wiederholst Du auch genau das, was nun schon mehrfach vor Dir geschrieben wurde ?