Hebesatz eines KFW70 Hauses ?

Hallo,

wir sind grade dabei uns evtl. ein Haus zu bauen ( bzw. bauen lassen ).

Es wäre ein 140qm KFW70 Energiesparhaus ( 70qm EG und OG )

Da wir alles mal so grob durchrechnen wollen ( alle anfallenden Kosten mit einbeziehen ) kommen wir bei der Grundsteuer nicht weiter.

Wir wissen den Hebesatz unserer Gemeinde ( 330% Ort in Hessen ), aber wie hoch der Einheitswert ist können wir nicht rausfinden.

Hat jemand evtl. Anhaltswerte ? Durch eigene Erfahrungen, etc. ?

MfG

Servus,

da geht es um die erzielbare Jahresrohmiete, die nicht bloß vom Gebäude, sondern auch vom Standort abhängt, auf die ein Vervielfältiger angewendet wird, der sich in den Anlagen zum BewG aus entsprechender Tabelle ablesen lässt.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Der Hebesatz für Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist für alle bebauten Grundstücke der jeweiligen Gemeinde gleich.
Die veränderliche Zahl ist der Einheitswert bzw. der Grundsteuermessbetrag.
Dabei hat der energetische Zustand (bislang) keinerlei Einfluss auf den Einheitswert.

Beispiele
EFH Bj 1967 115m² Wohnfläche: 17.486€ Einheitswert * Steuermesszahl 2,6vT = 45,46€ Grundsteuermessbetrag * 320% Hebesatz = 145,47€ Grundsteuer jährlich
gerade eben energetisch saniert :wink: - das Gebäude wurde nicht neu eingewertet, weil keine Veränderung der Wohnfläche stattfand

RMH Bj 1995 125m² Wohnfläche = 76,03€ GSM * 320% Hebesatz = 250,90€ Grundsteuer jährlich (vermietet, gleiche Gemeinde, ebenfalls Hessen)

Die Finanzämter können nach Ertragswert (i.d.R. wenn vermietet) oder nach Sachwert (i.d.R. wenn selbstgenutzt) bewerten; also nach m²-Wohnfläche und Ausbau-Standard (Formulare Hessen). Nach meiner Erfahrung liegen die neueren Bewertungen für Eigentumswohnungen, für Mietobjekte und für Neubauten meist höher als die älteren Bewertungen für gleich große Bestandsimmobilien (das mag an den neugestalteten Formularen/den anderen Fragestellungen liegen). Schon die Grundlagenbewertung ist irgendwie sehr willkürlich und anerkannt ungerecht - und die Hebesätze unterliegen gar völlig der Gemeinde-Willkür.

http://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/…
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-19573/grun…

Mit 300€/Jahr solltet ihr auf der sicheren Seite sein für eure Kalkulation der monatlichen Gesamt-Belastungen - dieses Jahr … (unsere Gemeinde hat in Aussicht gestellt im Lauf der nächsten 5-10 Jahre den Hebesatz auf das Doppelte anzuheben).

Dennoch dürfte die monatliche Telefonrechnung der größere Unsicherheits-Posten sein :wink:

Grüsse Rudi

Einheitswert eines KFW70 Hauses ?
Hallo Rudi,

der Hebesatz ist dem Fragesteller bereits bekannt, wie im Text steht. Gefragt ist nach der Ermittlung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags.

Wann das Sachwertverfahren (§§ 83ff BewG) anzuwenden ist, steht in § 76 BewG. Ob das Gebäude selbstgenutzt oder fremdvermietet ist, spielt dabei keine Rolle.

Wann Fortschreibungen des Einheitswertes vorzunehmen sind, steht in § 22 BewG.

Dass ein Formular einen Einfluss auf die erzielbare Jahresrohmiete haben soll, aber die Qualität der Wärmedämmung nicht, halte ich für ein Gerücht.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch!

Da der Fragesteller fragt nach „Hebesatz eines KfW70 Hauses“ scheint ihm das Verfahren nicht so klar bekannt. Der Hebesatz ist völlig unabhängig von der Immobilie.

Gefragt wurde nach Erfahrungen, ich habe meine Erfahrungen geschildert.
Ich habe auch noch nie erlebt, dass das FA fragt und rechnerisch vergleicht, ob eine Neubewertung vorzunehmen ist.

Je mehr unterschiedliche Erfahrungen - umso eher kann man sich ein Gesamtbild verschaffen.

Dass ein Formular einen Einfluss auf die erzielbare Jahresrohmiete haben soll, aber die Qualität der Wärmedämmung nicht, halte ich für ein Gerücht.

Ich auch - wer sagt das?

Grüsse Rudi