Hallo
Der Hebesatz für Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist für alle bebauten Grundstücke der jeweiligen Gemeinde gleich.
Die veränderliche Zahl ist der Einheitswert bzw. der Grundsteuermessbetrag.
Dabei hat der energetische Zustand (bislang) keinerlei Einfluss auf den Einheitswert.
Beispiele
EFH Bj 1967 115m² Wohnfläche: 17.486€ Einheitswert * Steuermesszahl 2,6vT = 45,46€ Grundsteuermessbetrag * 320% Hebesatz = 145,47€ Grundsteuer jährlich
gerade eben energetisch saniert - das Gebäude wurde nicht neu eingewertet, weil keine Veränderung der Wohnfläche stattfand
RMH Bj 1995 125m² Wohnfläche = 76,03€ GSM * 320% Hebesatz = 250,90€ Grundsteuer jährlich (vermietet, gleiche Gemeinde, ebenfalls Hessen)
Die Finanzämter können nach Ertragswert (i.d.R. wenn vermietet) oder nach Sachwert (i.d.R. wenn selbstgenutzt) bewerten; also nach m²-Wohnfläche und Ausbau-Standard (Formulare Hessen). Nach meiner Erfahrung liegen die neueren Bewertungen für Eigentumswohnungen, für Mietobjekte und für Neubauten meist höher als die älteren Bewertungen für gleich große Bestandsimmobilien (das mag an den neugestalteten Formularen/den anderen Fragestellungen liegen). Schon die Grundlagenbewertung ist irgendwie sehr willkürlich und anerkannt ungerecht - und die Hebesätze unterliegen gar völlig der Gemeinde-Willkür.
http://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/…
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-19573/grun…
Mit 300€/Jahr solltet ihr auf der sicheren Seite sein für eure Kalkulation der monatlichen Gesamt-Belastungen - dieses Jahr … (unsere Gemeinde hat in Aussicht gestellt im Lauf der nächsten 5-10 Jahre den Hebesatz auf das Doppelte anzuheben).
Dennoch dürfte die monatliche Telefonrechnung der größere Unsicherheits-Posten sein
Grüsse Rudi