wenn man eine kleine Wohnung in einer weit entfernten Stadt
geerbt hat und diese verkaufen will, wie geht man da vor bzw.
was ist zu beachten?
Ein Makler kann dir helfen die Wohnung zu einem marktgerechten Preis zu veräußern; in der Regel nehmen die Makler eine Provision vom Käufer, seltener vom Verkäufer; es ist aber NICHT verboten, von beiden Seiten eine - dann meist geringere - Courtage zu verlangen.
Muss man auf den Verkaufserlös eine Verkaufssteuer zahlen?
Grundsätzlich wird nach einem Verkauf die „Grunderwerbsteuer“ in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises fällig; diese zahlt aber der Käufer! Man kann im KV verhandeln, ob eine andere Regelung gelten soll, dies ist aber selten und ungewöhnlich. Wenn Du die Immobilie geerbt hast und nun im Zusammenhang mit dem Erbfall veräußerst, wird keine „Spekulationssteuer“(Teil der Einkommensteuer) fällig, du musst aber beachten, dass die Wohnung ggf. Erbschaftsteuerpflichtig ist; hier dringend mit einem Steuerberater reden(!!!(nur reden also eine „Beratung“ buchen))
Wie macht man das mit dem Zahlen, in bar bei Übergabe?
Niemals!!! Bargeld in der Sitzung beim Notar oder gar auf der Straße („dann wird die Steuer weniger“ HAHAHA), bei einer Abwicklung über eine Entfernung sollte man den Notar anweisen, ein „Notaranderkonto“ (Treuhandkonto des Notars) zu eröffnen, auf dieses wird der Kaufpreis eingezahlt, der Notar erteilt die erforderlichen Genehmigungen fürs Grundbuchamt, die Eintragungen werden gemacht und du erhälst dein Geld - vom Notar
Sucht man sich einen Notar am Wohnort oder am Ort der Wohnung?
Sowohl als auch. Wenn der Vertrag am Ort der Immobilie geschlossen wird und du nicht hinfahren willst, dann lass den Makler den Vertrag unterschreiben; dieser ist dann „Vertreter ohne Vertetungsmacht“, klingt schlimm - ist aber normal!!!. Der Vertarg wird dir an deinem Ort dann vorgelegt, du gehst zu deinem Notar und der beurkundet deine Unterschrift, erst jetzt!! ist der Vertrag perfekt.
Braucht man ein Gutachten, um den Wert der Wohnung
nachzuweisen?
Nicht notwendiger Weise. Ein Gutachten wird nur dann verlangt, wenn die Wohnunge öffentlich versteigert oder verkauft wird, z. B. durch den Nachlassverwalter im Auftrag des Gerichts o. ä. Du brauchst kein Gutachten; ein guter Makler wird dir eine Preiseinschätzung geben; aber bitte frag zwei oder drei Makler bevor du dich bindest; ein schlechter Makler wird dir eine astronomische Summe sagen um den Auftrag zu bekommen, daher lohnt hier ein Vergleich, in der Regel gibt es diese Einschätzung des Maklers auch gratis.
Gibt es Links, wo man sich informieren kann?
Links gibt es viele, die meisten - guten - sind aber soooooo juristisch, dass ein Laie
ich betrete totales Neuland.:
sie kaum verstehen wird.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Viel Glück und Erfolg.
Tschüss
Ralf