Instandhaltungskosten aus Rücklagen

Unsere Verwalterin hat 3 Angebote eingeholt für ein Hausanstrich.Der günstigste wurde ausgesucht weil er ein Festpreis von 14000€abgegeben hat.Nun kostet der Anstrich 15000€ weil die Hausverwaltung in Verbindung mit dem Beirat die Außenleibung die für mich zum Hausanstrich gehören nachbestellt ohne die Eigentümer zu unterrichten.
Weiterhin Hat Sie ohne die Eigentümer zu benachrichtigen ein neuen Zylinder für die Haustür für 300€ gekauft.Diese Schloß habe ich vor 2Jahren gereinigt und wieder eingebaut.Hatte jemand mit Fett eingeschmiert.Kosten 1,95€.Ich gehe davon aus das das der gleiche Fall war.
Die 300€ hat sie jetzt als Sonderkosten auf der Abrechnung und nicht als Instandsetzungkosten.Sie will das nicht von den vorhandenen Rücklagen nehmen.Wenn ich das allesbezahlen muß,möchte ich wenigstens das das aus den Rücklagen bezahlt wird.Weil ich die Rücklagen im Falle eines Verkaufs sowieso nicht zurückbekomme.

Hallo, ich denke, dass die Mehrkosten vom Beirat genehmigt wurden und somit nicht eurer Zustimmung bedarf. Denn Rechnungen können sich immer verändern vom Zeitpunkt des Kostenvoranschlages bis zur Rechnungstellung. Alles wird teurer. Auch hier muss entweder nach Quadratmeter oder Eigentumsanteil - je nachdem wieviele Wohnungen du hast - an die Eigentümer berechnet werden
Die Kosten für das Schloss müssten als Umlagekosten berechnet werden und somit den Eigentümern prozentual nach Quadratmetern oder nach Eigentümeranzahl in Rechnung gestellt werden. Ds läuft ja unter Reparaturkosten. Wenn du meinst, dass das Schloss auch hätte anders repariert werden können, dann musst du das melden und es muss geprüft werden. Ich hoffe, ich konnte dir helfen, sonst schreibe mir noch mal unter:
[email protected].
Liebe Grüße

Ich noch einmal. Die hohen Kosten hätten wahrscheinlich als über einen Kredit finanziert werden können. Hat man euch denn darauf nicht hingewiesen?
Liebe Grüße

Hallo,

so, wie Sie das schreiben, leben sie schon länge rim Clinch mit der Verwaltung. Es gibt da immer wieder Probleme - Groll kann ich auch gut verstehen aber in Jedem Falle fürde ich erst einmal zu einem Gespräch einladen. Und wenn nicht mit dem Verwalter, dann wenigstens mit dem Beirat.
Haustürklinken können sowohl als Instandhaltung als auch als Rücklage gerechnet werden - je nach dem, was passiert ist. Im Zweifel kann in aller Regel der Verwalter mit dem Beirat entscheiden wo man soetwas hin bucht.
Wenn das Haus gerade einen neuen Anstrich bekommen hat, dann kann ich mir vorstellen, daß die Türklinken gegenüber der neuen Farbe vieleicht etwas abgegriffen ausgesehen haben. In diesem Falle wäre der Austausch nicht wegen eines Defekts sondern wegen der Optik - das gehört mit in die Rücklage. Ist die Klinke defekt, dann ist es Instandhaltung. Ob die Türklinke jetzt wirklihc defekt war kann Monate später Keiner mehr beweisen - also ist es Verhandlungssache oder besser Ermessenssache.
Gegenüber Mietern erscheint das zwar nicht so ganz fair, wenn man Dinge wegen der Optik austauscht und sie dann auf Instandhaltung umlegt aber es gibt ja auch den Begriff des moralischen oder modischen Verschleißes um auch mal Veraltete Dinge zu erneuern. Schießlich will ja Jeder schön wohnen.
In diesem Falle bitte miteinander reden!

Ja und jetzt noch mal zu der Schloßreparatur für 1,95. Wenn man etwas selber macht, dann kommt das immer preiswerter als wenn man eine Firma beschäftigt. Da wird dann inklusive Lohn für Handwerker + Anfahrt + Gewinnspanne der Firmen + Seuer schnell mal ein horrender Betrag aus einer Mücke. Abhilfe schafft das nur - selber machen, damit Handwerker gar nicht erst kommen müssen - das haben sie ja schon richtig gemacht.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend
Angela

Hallo Ralf,

tut mir leid, wenn ich zum Hauptteil Deiner Frage keine Dich befriedigende Antwort geben kann. Dazu fehlt es mE u.a. an ausreichenden Informationen. Auch solltest Du die Meinung der anderen Eigentümer in Erfahrung bringen und zur Klärung der Angelegenheit evtl. bei der HV die Aufnahme eines diesbzgl. TOP´s zur nächsten ETV schriftlich beantragen (um sicher zu gehen, dass dies auch so erfolgt benötigst Du mind. 25% Stimmenanteil als Befürworter).

Die Gründe die HV veranlasst haben können, das Wechseln des Zylinders zu beauftragen, hast Du auch nicht angeführt. Suche das Gespräch mit der HV. Es ist mE durchaus legitim, wie die HV hier entschieden hat.

Gruß Werner
… , - …

sorry, kann leider nicht wirklich helfen, meine Fälle waren anders gelagert. Aus
dem Bauch heraus würde ich sagen, beim Anstrich war es ok, da der Beirat
zugestimmt hat, beim Türschloss kommt es an, ob sie eine Genehmigung hatte
aus dem Verwaltervertrag oder aus der Eigentümerversammlung heraus, bis zu
einem Betrag x selber zu entscheiden…? MfG

Hallo,

das ganze ist - wie so oft - eine Auslegungssache, und was steht im Verwaltervertrag und Teilungserklärung??
Im Wirtschaftsplan ist sicherlich ein Posten für Reparaturen vorgesehen, darunter würde der Zylinder fallen, und wäre somit Hausgeld-Sache.
Die 1000 EUR für den Anstrich könnte man als Instandhaltung werten und das wären dann Rücklagen.
Bis zu welchem Betrag darf denn die Verwaltung selbst entscheiden, OHNE einen Eigentümerbeschluss ??
Wären das z.B. nur 500 EUR, so könnten die 1000 EUR ohne Beschluss gar nicht verfügt werden.
usw usw, mann kann da viele Anwälte beschäftigen,
ich habe es immer so gehalten, - habe ich durch den Fehler der Verwaltung einen Schaden ?
Wenn ja, dann klagen , wenn nicht dann zahlen.
Gruß
Aira92

Hallo Ralf!
Ein neues Haustürschloss ist meiner Meinung nach eindeutig aus der Instandhaltungsrücklage zu finanzieren. Wenn das keine Instanhaltungsmaßnahme ist, was dann?
Beim Fall der Mehrkosten für den Hausanstrich stellt sich zunächst die Frage, ob genau geregelt ist, welche Befugnisse der Verwalter bzw. Beirat haben. Also ob sie bis zu einer bestimmten Summe ohne Beschluss der Eigentümerversammlung verfügen können.
Hat die Eigentümerversammlung aber ausdrücklich beschlossen, den Auftrag für 14.000 € gemäß einem vorliegenden Angebot zu vergeben, dann hätte sich die Verwaltung auch daran halten müssen. Deshalb sollten Beschlüsse der Eigentümerversammlung immer ganz konkret formuliert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas

hallo,

so genau kann ich ihnen da nicht weiter helfen. vielleicht, wurden die änderungen mit dem beirat abgesprochen?
meines wissen, darf der verwalter nicht selbst handeln.

tut mir leid, ihnen nicht geholfen zu haben.

mfg

Hallo,
darauf hatte ich schon geantwortet, oder?
„wer-weiss-was“ schrieb mir gerade, dass noch eine Antwort darauf fehlt.
Gruß,
Andreas