Kaltwasserabrechnung und Abwasserabrechnung stimmen nicht

In meiner Abrechnung für 2014 wurde Kaltwasser mit 388,16 € berechnet und Abwasser mit 351,48 €. Dieser Verbrauch gilt für 3 Parteien und insgesamt 5 Personen. 2 Parteien (4 Personen) wohnen im Erdgeschoß und nutzen gemeinsam großen Garten. Ich wohne alleine im 1 Stock und habe mit dem Garten nichts zu tun und auch kein Nutzungsrecht. Jetzt habe ich ausgerechnet, dass 388,16 € der Preis für 198,04 Kubikmeter Frischwasser ist. Das Schmutzwasser mit dem Preis 351,48 € = 174 Kubikmeter. Wo bleiben dann die 24 Kubikmeter Unterschied? Ich vermute, dass man mir auch das Gartenwasser in Rechnung gestellt hat, oder wie soll ich mir das sonst noch erklären? Habt ihr eine andere Idee?

MfG
Barbara

Hallo!

Da Abwasser gewöhnlich (nie) gemessen werden kann, müsste Abwasser = Frischwasserbezug sein.

Differenzen wären möglich, wenn man eine zusätzliche Gartenwasseruhr hat und deren Verbrauch beim Abwasser abzieht. Solche Gartenuhren sind zulässig, wenn man bestimmte Mindestmenge Gartenwasser nutzt.

Gibt es denn keine Wohnungswasseruhren ?  oder wie wird Wasser abgerechnet ?

MfG
duck313

Nein, wir haben keine Wohnungswasseruhren. Die ganze Heiz und Betriebskostenabrechnung ist manipuliert.

Nein, wir haben keine Wohnungswasseruhren. Die ganze Heiz und
Betriebskostenabrechnung ist manipuliert.

Hallo,
wenn die Abrechnung fuer die Mietparteien genauer werden soll, also hier mit mehr Wasseruhren, dann kommen die Kosten dieser Wasseruhren hinzu. Die Mieter zahlen ueblicherweise in Summe mehr und dies kann dann genauer verteilt werden.
Gruss Helmut

Phantomabrechnung
Servus,

wenn kein Verbrauch gemessen worden ist, gibt es keine Grundlage für eine Abrechnung nach Verbrauch - das ist eigentlich nicht sehr kompliziert.

Ein Unterschied zwischen Frischwasser und dem den Kanalgebühren zugrunde gelegten Volumen an Abwasser ist ohne weiteres möglich und plausibel, wenn die Gemeinde die Gebühren für Schmutzwasser spät an den gemessenen Frischwasserverbrauch angepasst hat. Wenn die Bescheide für Schmutzwassergebühren noch in der Struktur der Kameralistik abgefasst sind, wie es bei einzelnen Gemeinden noch vorkommt, ist es objektiv nicht möglich, diese für die Abrechnung zeitraumgerecht abzugrenzen, weil darauf keine Volumina pro Zeitraum ausgewiesen sind, sondern nur „Mehr- und Wenigerbeträge“, so dass die Schmutzwasservolumina ganz systematisch dem Frischwasserverbrauch hinterherhinken.

Beiläufig: Hast Du mal überschlägig gerechnet, was die von Dir vermutete Differenz in Geld ausgedrückt ausmacht?

Schöne Grüße

MM

es geht nicht nur um das Wasser, die Heizkosten stimmen auch nicht, Personenzahl auch nicht. Wir haben seit mai 2013 eine Person mehr im Haus und die wird einfach nicht mitgerechnet. Umlageschlüssel hat er auch selbst erfunden. Er schmeisst alle Betriebskosten und Ölrechnung in einen Topf und rechnet 50% davon über qm und die andere hälfte durch Personen. Das ist überhaupt nicht zulässig.

Servus,

eben hast Du noch dargelegt, dass Wasser und Abwasser nach Verbrauch abgerechnet würden.

Ich glaube, bevor Du gegen die Abrechnung vorgehst, solltest Du zuerst versuchen, sie zu verstehen. Die Dinge, die Du über diese Abrechnung erzählst, sind so widersprüchlich, dass ich nicht glaube, dass Du sie verstanden hast.

Schöne Grüße

MM