Kann ein Neubau nach Genehmigung versetzt werden?

Wir planen den Neubau eines Einfamilienhauses. Links auf die Grenze soll eine Fertiggarage (anschließend an die des Nachbarn) gesetzt werden. Daneben unser Haus. Die Garage beginnt erst nach dem Haus. Somit haben wir eine lange, 3 Meter breite, Einfahrt.

Nun hat der Vermesser festgestellt, dass die Garage (sowie der Zaun) unseres Nachbarn 15 cm über die Grundstücksfläche ragt. Zaun gehört uns, Garage dem Nachbarn(?).

Entweder bauen wir das Haus wie geplant und „lupfen“ die Garage später hinter. Das bedeutet aber eine Einfahrt von nur 2,85 Metern. Was uns zu schmal wäre.

Die andere Alternative wäre es, das Haus um 15 cm nach rechts zu verschieben. Die Abstandsflächen sollten keine Probleme bereiten.

Nun meine Fragen: Dürfen wir das Haus einfach verschieben? - Brauchen wir da wieder eine Genehmigung? - Wie lange dauert so was? Was müssen wir sonst noch beachten?

Da es ja vielleicht länderspezifisch ist: Wir bauen im schönen Augsburg in Bayern…

Vielen Dank für eure Hilfe!