Kreditkündigung

Hallo,mein Bekannter hat seine Immobilie 2010 verkauft. Dieser Käufer wird für alle unmittelbaren Nachbarn zum Alptraum. Nach nur drei  Jahren hat er mit sieben Nachbarn sehr großen Ärger, teilweise zieht er vor Gericht mit ihnen.Den  Restkaufpreis hat er 2010 erstrangig im Grundbuch eintragen lassen. Eine weitere Hypothek ist nicht im Grundbuch eingetragen.Notariell  ist alles abgesichert.Per Einschreiben Rückschein hat er jetzt u.A auch meinen Bekannten mittgeteilt, dass er weder schriftlich noch telefonisch kontaktiert werden will.Jetzt ist der Käufer mit einer Monatsrate in Verzug gekommen und weil mein Bekannter den neuen Besitzer weder  telef. noch schriftlich kontaktieren darf, hat er einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, die ausstehende Rate anzumahnen. Die Kostennote für den Aufwand über 168,00€ wurde mit der Bitte um Zahlung  gleich mit zugestellt.Er hat jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet und will die Kostenrechnung nicht begleichen.Ihm wurde jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid  über diese 168,00€ eingereicht.Der Anwalt meines Bekannten, hatte nur das Mandat für die ausstehende Rate.Als ihm diese Mahnung bei dem Anwalt meines  bekannten widersprochen hat, hat er gleichzeitig erhebliche Anschuldigungen, Verleumdungen  und  angebliche Baumängel unterstellt.Kann mein Bekannter auf Grund dieser Unterstellungen, Verleumdungen den Kredit mit Vorfälligkeitsentschädigung fristlos kündigen?

Hallo,

er kann es versuchen. Aber empfehlen würde ich das nicht.

Erst einmal mit dem Anwalt beraten, der in der Sache schon tätig ist…

Gruß

Hallo,

also dein Bekannter ist der Verkäufer der Immobilie und gleichzeitig auch das Kreditinstitut das den Kredit für den Kauf gewährt hat ?

Oder wie soll man deinen Text verstehen.

Was steht denn genau in dem Kredit-Vertrag.

Gruß Merger

Hallo,

dein Bekannter möge erst mal den Kaufvertrag zurate ziehen. So wie sich der Sachverhalt anhört, beinhaltet der Kaufvertrag eine Vereinbarung wonach der Kaufpreis in Raten abzuzahlen ist und die Modalitäten dieser Abzahlung müssten im Vertrag aufgenommen sein. Wo bestimmte Modalitäten fehlen gilt das Gesetz für Verbraucherdarlehensverträge. Gesichert ist das ganze im Grundbuch durch eine Sicherungshypothek gem. § 1184 BGB - hier auch Restkaufpreishypothek.

Wenn alle Stricke reißen, wird der Gang zu einen fähigen Anwalt wohl nötig sein. Ob man ein Mahnverfahren - wie erfolgt - anstreben muss um einen Titel zu erhalten sei dahingestellt. Ich möchte vermuten das die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus der Urkunde erklärt ist und der Notar könnte auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen.

ml.

Habe ich das richtig verstanden :
Der Kreditgeber ist eine Privatperson (alter Eigentümer) und der Kreditnehmer der neue Eigentümer. Der Neue Eigentümer hat den Kaufpreis nicht komplett gezahlt sondern ein Darlehen dem neuen Eigentümer bewilligt. Der neue Eigentümer zahlt an den alten Eigentümer einen Kredit zurück?

Was für eine Grundschuld ist eingetragen?
Buchgrundschuld, Briefgrundschuld

Wenn eine Rate fehlt und diese nicht bezahlt wird, hat das in der Regel eine Mahnung mit Fristsetzung zur folge, wenn die Frist verstrichen ist, dann kann ein Titel erwirkt werden.
Mit dem Titel kann die ausstehende Forderung eingetrieben werden.
Jetzte kommt es auch auf den Kreditvertrag an. Was steht dort drin. Was sind die sonderkündigungsrechte des Kreditgebers?
Bei einigen Banken ist die sofortige Kündigung und fälligstellung von Darlehen bei nicht gezhalten angemahnten Raten möglich.
Bei anderen wiederum nicht.

Grüße

Per Einschreiben Rückschein hat er jetzt u.A auch meinen Bekannten mittgeteilt, dass er weder schriftlich noch telefonisch kontaktiert werden will.

Das ist irrelevant. Im zusammenhang mit der Kreditvergabe muss minderstens die schriftliche Kontaktierungsmöglichkeit bestehen.

weil mein Bekannter den neuen Besitzer weder  telef. noch schriftlich kontaktieren darf, hat er einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt

Das ist konsequent.

Die Kostennote für den Aufwand über 168,00€ wurde mit der Bitte um Zahlung  gleich mit zugestellt.

168€ sind zuviel für eine anwaltliche Mahnung einer Rate von vielleicht 1000€. Laut Gebührenordnung sind das vielleicht 40€.

Er hat jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet und will die Kostenrechnung nicht begleichen.

Würde ich in der Höhe auch nicht machen. 168€

hat er gleichzeitig erhebliche Anschuldigungen, Verleumdungen  und  angebliche Baumängel unterstellt.
Kann mein Bekannter auf Grund dieser Unterstellungen, Verleumdungen den Kredit mit Vorfälligkeitsentschädigung fristlos kündigen?

Natürlich nicht! Sind 2 voneinander losgelöste Dinge. Dein Bekannter kann sich ggf. gerichtlich gegen die Verleumdung wehren.