Leben im zirkuswagen / bauamt / grundstücke

Hallo in die Runde!
Gerne möchten wir „bewegt leben“ und planen ein Leben in Zirkuswagen.
Hat jemand Erfahrung in Sachen Bauamt? Baugrundstücke finden? Planung? Unser Bauamt war bereits mit der Fragestellung deutlich überfordert.
Was müssen wir beachten?
Vielen Dank für Tipps im Voraus!

Hallo,

ist dafür überhaupt ein Baugrundstück erforderlich ?

Wenn der Zirkuswagen noch fahrbar ist und jederzeit mit einem Zugfahrzeug gezogen werden kann, genügt meiner Meinung nach ein Privatgrundstück.
Evt. könnte ich mir auch einen Campingplatz vorstellen.

Gruß Merger

Guten Tag,
prinzipiell sind die Wagen natürlich fahrbar. Allerdings dachten wir an einen Dauerwohnsitz mit Bad, Küche, sämtlichen Anschlüssen. Zudem werden es 3 große Wagen zum Dauerbeleben, so dass das ganze baurechtlich nicht auf wackligen Füßen stehen darf.
Zudem steht und fällt das Ganze vermutlich mit den Nachbarn?
Das Bauamt sagte uns, die Bebauung müsse sich einfügen…sehr dehnbar wie ich finde.
Viele Fragezeichen.
Hat jemand Erfahrung damit?

Hi,

keine Erfahrung, nur ein Hinweis.

http://www.wagendorf.de/studien/Schoenfeld-Pralle/Wo…

Hth,tantal

Darin die entscheidende Stelle:

„Auch die Frage des tatsächlichen rechtlichen Status der Plätze ist schwer zu klären und die interpretative Unsicherheit spiegelt die fast regelmäßig nicht eindeutige Verantwortlichkeit der Behörden. So werden einerseits in den meisten Städten auch auf als illegal (und räumungsbedroht) erklärten Plätzen polizeiliche Anmeldungen angenommen und sie werden von den Sozialämtern als „feste“ Wohnsitze anerkannt. Andererseits ergeben sich zum Teil selbst bei offiziell anerkannten Plätzen, die zumal auch mit Bereit-stellung öffentlicher Unterstützung (Investitionsmittel, Nutzungsverträge) entstanden sind, Illegalitätsvorwürfe aus dem Bau- und Planungsrecht, da dauerhaft bewohnte Wagen als Wohnform in ihm nicht explizit vorkommen. Ordnungs- und umweltrechtliche Unsicherheiten schweben oft als weitere ständige Bedrohung über den Plätzen. Von den Bewohnern wird dies als äußerst problematisch erlebt, zumal für sie der Verdacht entsteht, dadurch würden sie unter dem ständigen Damoklesschwert leben, daß sich bei eventuellen „Unbotmäßigkeiten" Verwaltung und Politik der sozial- und wohnungspolitischen Debatte leicht entziehen und aufgrund zwischenzeitlich stillschweigend geduldeter Rechtsverletzungen eine Räumung veranlassen können."

Es wird wohl eine Einzelfallbetrachtung am gewünschten Ort vorgenommen werden müssen.

Hallo,

solange aus dem Bauwagen ein nur noch theoretisch bewegbares Etwas wird, und die Dinger auf einen ganz offiziellen Bauplatz kommen, dort an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen werden, … kann so eine Geschichte durchaus genehmigt werden, wenn ein Haus in der selben Größe und grundsätzlichen Form auf diesem Grundstück auch genehhmigungsfähig wäre. Aufpassen muss man heute sicherlich bzgl. energetischer Standards, die bei einem alten Zirkuswagen normalerweise wohl weit weg von aktuellen Anforderungen liegen dürften.

Und klar, wie bewegen uns bei solchen Geschichten immer am äußersten Rand auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe, und man muss da schon bei einem Bauamtsmitarbeiter den richtigen Nerv treffen, und sollte nicht unbedingt enge Nachbarn haben, die sich dem massiv entgegen stellen. Aber Beispiele für entsprechende Modelle gibt es durchaus, wie z.B. http://wohnwaggon.de/ wobei da die Waggons in ein „normales“ Haus eingebunden sind.

Gruß vom Wiz