Makler für Verkauf des Hauses - Vermietung - Provisionsanspruch?

Hi,

das Ehepaar xy hat einen Makler (Alleinauftrag für 12 Monate) mit dem Verkauf ihres Hauses beauftragt. Das Haus ist leerstehend. Jetzt nach 7 Monaten und einer gewissen Erfolglosigkeit überlegen sie sich, das haus selbst zu vermieten. Frage: Hat der Makler in diesem Falle einen Anspruch auf Provision?

Danke und Gruß Alb

Hat der Makler in diesem Falle einen
Anspruch auf Provision?

Hoffentlich. Immerhin hat sich der Makler bestimmt ganz viel Arbeit gemacht. Genaueres steht übrigens in dem Vertrag, den der Verkäufer unterschrieben hat.

Und beim nächsten Mal vorher nachdenken,…

Mod: Beleidigung gelöscht

das Ehepaar xy hat einen Makler (Alleinauftrag für 12 Monate)
mit dem Verkauf ihres Hauses beauftragt. Das Haus ist
leerstehend. Jetzt nach 7 Monaten und einer gewissen
Erfolglosigkeit überlegen sie sich, das haus selbst zu
vermieten. Frage: Hat der Makler in diesem Falle einen
Anspruch auf Provision?

Dies pauschal mit ja oder nein zu beantworten ist nicht verantwortungsvoll, denn es kommt auf den Vertrag mit dem Makler an. Da ist sicherlich ggf. im Kleingedruckten geregelt, wenn der Verkäufer den Verkaufsauftrag zurück zieht.
Falls eine solche Vereinbarung getroffen wäre, gibt es die Möglichkeit, das Haus erst nach Ablauf des Maklervertrages zu vermieten.
Achtung: bei einigen Maklerverträgen ist eine Verlängerung vereinbart, auch dies kontrollieren.

Hallo,

das Ehepaar xy hat einen Makler (Alleinauftrag für 12 Monate)
mit dem Verkauf ihres Hauses beauftragt. Das Haus ist
leerstehend. Jetzt nach 7 Monaten und einer gewissen
Erfolglosigkeit überlegen sie sich, das haus selbst zu
vermieten. Frage: Hat der Makler in diesem Falle einen
Anspruch auf Provision?

Klare Antwort, nein, denn er ist nur für den Verkauf des Hauses beauftragt.

Allerdings wenn das Haus vermietet wird muss man den Immobilienmakler zumindest in Kenntnis setzen, denn es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Verkauf eines leeren Hauses und einem vermietetem Haus.

Ansonsten bitte lesen was in der Vertragsgestaltung mit dem Immobilienmakler steht über vorzeitige Beendigung des Auftrages, wenn das Haus dann nicht mehr zum Verkauf steht.

Gruß

BHShuber

Wieso eigentlich so beleidigend? Ich habe doch ganz normal gefragt.

Nichts bei denken - seine einzigen Beiträge hier sind Vulgaritäten gegen Makler, und das teilweise mit einer Wortwahl, die auch die Staatsanwaltschaft interessieren dürfte.

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Wieso eigentlich so beleidigend?

Ich habe dich nicht beleidigt. Das suggeriert höchstens die Mod-Bemerkung in meiner vorherigen Antwort.

Ich habe doch ganz normal gefragt.

Und die ganz normale Antwort auf deine Frage steht in dem Vertrag, den

Ehepaar xy

unterschrieben hat. Diesen Vertrag kennt hier keiner, also kann es auch keine fundierte Antwort auf Provisionsansprüche für sieben Monate Nichtstun geben.

Hintergrund deiner Frage ist ja die Sorge, dass die Verkäufer den Eierschaukler Fachmann für

gewisse Erfolglosigkeit

plötzlich selbst bezahlen müssen, weil sich kein Käufer findet, an den man die Kosten wie selbstverständlich weiterschieben kann.

Daraufhin habe ich lediglich erklärt, dass ich sehr hoffe, dass der Herr Makler für seine Vermittlungs-Performance jetzt eine ordentliche Künstlergage abgreift. Denn nur dieser Bumerangeffekt bringt Immobilienverkäufer dazu, über die vielbeworbenen „Gratis“-Angebote der Adresshändler nachzudenken. Vor allem darüber, ob sie die Leistungen bzw. eher Nichtleistungen dieser Kostentreiber wirklich brauchen.

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