Maklerhaftung für Vermittlung einer bereits insolventen Firma ?

In folgendem Fall hat ein Immobilienmakler ein Wohnhaus vermittelt.
Da dieses noch vollumfänglich renoviert werden sollte und die potentiellen Käufern die Höhe der Gesamtkosten nicht abschätzen konnten und daher vor dem Kauf der Immobilie noch zurückschreckten, hat der Makler als „tollen Tip“
eine „höchst vertrauenswürdige“ Firma vermittelt, welche „alles aus einer Hand“ anbietet. Angeblich hatte der Makler mit dieser kleinen Firma bereits einige vermittelte Immobilien renovieren lassen. Es entstand auch der Eindruck, dass sich Makler und „Firmenchef“ bereits gut kennen.

Nach Vorlage des Kostenvoranschlages wurde dem „Firmenchef“ aufgrund des guten Leumundes mündlich der Auftrag erteilt.

Im Nachgang stellte sich heraus, dass diese Einzelfirma oder Eigenunternehmung bereits vor 7 Jahren Insolvenz beantragt hat.
Darüber hinaus hat der „Firmenchef“ bereits 2 Monate vor Vertragsabschluss mit den Hauskäufern eines eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Eine „Scheinfirma“ (Mitarbeiter des „Firmenchefs“ täuschte rege Betriebsamkeit vor.
Durch Vorausleistungen der Käufer wurden diese stark finanziell geschädigt,
zudem enstanden beträchtliche Schäden am Haus. Leistungen wurden vom „Firmenchef“ fast keine erbracht, die Schäden überwiegen den Nutzen.

Bei dem Betrüger ist nichts zu holen.

Frage:
Muss der Makler bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen, da der Makler hier grob fahrlässig gehandelt hat bzw. eine vorherige Prüfung der Bonität und Glaubwürdigkeit der Firma bzw. des Firmenchefs seit Jahren unterlassen hat ?

Gibt es hier ähnliche Erfahrungswerte ?

PS: Als Zeugen gibt es nur die Käufer (Eheleute)

Danke !

Guten Abend!

Da dieses noch vollumfänglich renoviert werden sollte und die
potentiellen Käufern die Höhe der Gesamtkosten nicht
abschätzen konnten…

Bevor Laien ein Haus kaufen, beauftragen sie einen Architekten, der sich das Haus ansieht.

und daher vor dem Kauf der Immobilie noch
zurückschreckten, hat der Makler als „tollen Tip“
eine „höchst vertrauenswürdige“ Firma vermittelt, welche
„alles aus einer Hand“ anbietet.

Ein Architekt würde die erforderlichen/wünschenswerten Maßnahmen mit den Käufern durchgehen, danach entsprechende Leistungsverzeichnisse erstellen, die Arbeiten an die verschiedenen Gewerke vergeben, ggf. ausschreiben, alles überwachen und abnehmen. Diese Dienstleistung kostet Geld, allerdings nur ein Trinkgeld im Vergleich mit dem, was den Käufern ohne sachkundige Begleitung widerfährt.

Nach Vorlage des Kostenvoranschlages wurde dem „Firmenchef“
aufgrund des guten Leumundes mündlich der Auftrag erteilt.

Viel mehr kann man schon nicht mehr falsch machen. Per mündlichem Auftrag kann man einen Kaugummi ordern, aber keine Bauleistungen vergeben.

Im Nachgang stellte sich heraus…

Richtig muss es heißen, dass die Käufer erst im Nachhinein merkten, dass sie Fehler machten. Ein sachkundiger Mensch hätte spätestens abgewunken, wenn der Makler irgendwelche Handwerker empfiehlt. Zunächst muss doch festgelegt und haarklein beschrieben werden, was überhaupt gemacht werden soll. Das kann man nicht dem Gutdünken irgendwelcher Allround-Handwerker überlassen.

Durch Vorausleistungen der Käufer wurden diese stark
finanziell geschädigt,

Wer zahlt denn im Voraus? Dann kann man sich gleich ein Ich-will-betrogen-werden-Schild um den Hals hängen. Je nach Umfang erfolgen Zahlungen nach erbrachter Leistung oder nach schriftlich fixierten und abgenommenen Bauabschnitten.

Muss der Makler bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die
entstandenen Schäden aufkommen…

Der Makler empfahl ein Unternehmen, aber sein Tipp taugte nichts. Schadenersatzpflichtig wird man ihn deshalb nicht machen können.

Nachdem ein Makler und windige Handwerker bezahlt wurden, könnte man in gleicher Manier fortfahren und Advokaten beauftragen und bezahlen. Der Hütte nützt das aber gar nichts; kein fachgerechter Handschlag wird auf diese Weise erledigt. Die Käufer brauchen jetzt nicht auch noch einen Rechtsstreit, sondern Sachkunde. Bauliche Sachkunde. Was du beschreibst, passiert regelmäßig, wenn sich Amateure mit Häusern beschäftigen und Aufträge vergeben. Ob man es nun glaubt oder nicht: Laien können keine Bauaufträge vergeben. Das kann nur teuer in die Hose gehen. Beauftrage endlich einen Architekten!

Gruß
Wolfgang

Hallo,
der Antwort von Wolfgang Dreyer ist nur wenig noch hinzu zu fügen:

Ein Insolvenzvefahren, welches zudem noch jahrelang zurück liegt, ist kein Maß für fehlende fachliche Kompetenz; es gibt Unternehmer, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Kunden selber in Not geraten.

Die eidesstattliche Versicherung gibt es seint dem 31.12.2012 nicht mehr; seit Januar 2013 nennt sich das Vermögensauskunft.
Es gibt wohl aber noch die eidesstattliche Versicherung in Form einer schriftlichen Formulierung der abzugebenden Tatsachenangaben.
In diesem Fall hätte dies für den Handwerker weder eine Aussagekraft hinsichtlich seiner Qualifikation noch seiner wirtschaftlichen Situation.

Da der ImmoMakler nur ein Empfehlung ausgesprochen hat, ist es Angelegenheit des Ratsuchenden, die Empfehlung anzunehmen oder auszuschlagen; ich kann auch eine Einladung annehmen oder ablehnen.
lG

Hallo,

In folgendem Fall hat ein Immobilienmakler ein Wohnhaus
vermittelt.

Merkt man was, der Immobilienmakler hat getan, was von Ihm erwartet wurde, er hat eine Immobilie vermittelt.

Da dieses noch vollumfänglich renoviert werden sollte und die
potentiellen Käufern die Höhe der Gesamtkosten nicht
abschätzen konnten und daher vor dem Kauf der Immobilie noch
zurückschreckten, hat der Makler als „tollen Tip“
eine „höchst vertrauenswürdige“ Firma vermittelt, welche
„alles aus einer Hand“ anbietet.

Hier ist zu unterscheiden, hat er vermittelt im Auftrag oder hat er nur eine Empfehlung abgegeben, der Empfehlung nachzukommen, liegt im Bereich der Eigenverantwortung des Käufers, sprich Auftraggebers.

Angeblich hatte der Makler
mit dieser kleinen Firma bereits einige vermittelte Immobilien
renovieren lassen. Es entstand auch der Eindruck, dass sich
Makler und „Firmenchef“ bereits gut kennen.

Nur weil ein Eindruck entsteht, heisst das nicht, dass man seine Eigenverantwortung über den Haufen wirft und blind irgendetwas oder irgendjemanden vertraut.

Nach Vorlage des Kostenvoranschlages wurde dem „Firmenchef“
aufgrund des guten Leumundes mündlich der Auftrag erteilt.

Angebot und Annahme, niemand außer derjenige der diese Entscheidung getroffen hat, konnte diese Entscheidung beeinflussen.

Im Nachgang stellte sich heraus, dass diese Einzelfirma oder
Eigenunternehmung bereits vor 7 Jahren Insolvenz beantragt
hat.
Darüber hinaus hat der „Firmenchef“ bereits 2 Monate vor
Vertragsabschluss mit den Hauskäufern eines eidesstattliche
Versicherung abgegeben.

Eine „Scheinfirma“ (Mitarbeiter des „Firmenchefs“ täuschte
rege Betriebsamkeit vor.
Durch Vorausleistungen der Käufer wurden diese stark
finanziell geschädigt,
zudem enstanden beträchtliche Schäden am Haus. Leistungen
wurden vom „Firmenchef“ fast keine erbracht, die Schäden
überwiegen den Nutzen.

So kann es gehen, wenn man blindlinks ohne geeignete Fachleute sich in ein solche Vertragsverhältnis begibt.

Bei dem Betrüger ist nichts zu holen.

Kein Kommentar hierzu.

Frage:
Muss der Makler bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die
entstandenen Schäden aufkommen, da der Makler hier grob
fahrlässig gehandelt hat bzw. eine vorherige Prüfung der
Bonität und Glaubwürdigkeit der Firma bzw. des Firmenchefs
seit Jahren unterlassen hat ?

Zunächst, man denke mal nach, war es nicht die Aufgabe oder der Auftrag des Immobilienmaklers, einen Handwerker zu vermitteln, hier wurde lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, die hat aber keinerlei Verpflichtung dieser zu folgen!

Es wäre einzig die Aufgabe des Auftraggebers gewesen sich über die Firma zu informieren, da sind wir wieder bei der Eigenverantwortung.

Gibt es hier ähnliche Erfahrungswerte ?

Zuhauf und überall und immer wieder ist es die Eigenverantwortung dessen der den Auftrag gibt sich vorab über die Modalitäten des Auftrags, der Durchführung und eventuell auch über die Bonität eines Beauftragten zu informieren, zumal hier bereits der erste Alarm losgehen hätte sollen, als die beauftragte Firma für noch nicht erbrachte Leistungen, in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Ganz ehrlich wünsche ich viel Glück, dass die Angelegenheit doch noch zu einem glücklichen Ende findet.

Gruß

BHSHuber

Hallo,

bevor hier noch gutes Geld für einen Anwalt rausgeschmissen wird, sollte man sich nun endlich ernsthaft über die Rettung des teuersten Teils, das man sich im Leben anschafft, Gedanken machen:

Einen sachkundigen Fachman anheuern, vielleicht auch jemanden vom
http://www.vpb.de/ oder https://www.bsb-ev.de/

und versuchen zu retten, was zu retten ist.

Ich kriege immer wieder das Staunen: da werden wochen- und monatelang Autozeitschriften, Kataloge gewälzt, jeden Samstag stundenlange Probefahrten gemacht und alle möglichen Bekannten gefragt, nächtelang im Netzt gesurft wenn man ein neues Auto kauft,
aber wenn man sich eine Immobilie für den zehnfachen Wert zulegt, geht das mal eben im Vorbeigehen…

Grüße
miamei

vollumfänglich renoviert
Höhe der Gesamtkosten nicht abschätzen
„tollen Tip“
Firma vermittelt
mündlich der Auftrag erteilt.
vor 7 Jahren Insolvenz beantragt
eidesstattliche Versicherung
„Scheinfirma“
Vorausleistungen der Käufer

„Immobilienmakler“ sind Angehörige jener Zunft, die sich in aller Regel bei Verkäufern mit dem Hinweis „Kostnix!“ anbiedern, um sich danach von Käufern fürstlich für garnix bezahlen zu lassen.

Und ausgerechnet diesem Volk vertraut der bereits einmal abgezockte Immobilienkäufer auch noch bei der Auswahl eines Sanierers? Damit der feine Herr Makler gleich noch ein zweites Mal Provision abgreift? Nicht zu glauben.

Muss der Makler bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden :aufkommen

Nagel mal nen Pudding an die Wand. Da sind die Erfolgsaussichten höher.