In folgendem Fall hat ein Immobilienmakler ein Wohnhaus vermittelt.
Da dieses noch vollumfänglich renoviert werden sollte und die potentiellen Käufern die Höhe der Gesamtkosten nicht abschätzen konnten und daher vor dem Kauf der Immobilie noch zurückschreckten, hat der Makler als „tollen Tip“
eine „höchst vertrauenswürdige“ Firma vermittelt, welche „alles aus einer Hand“ anbietet. Angeblich hatte der Makler mit dieser kleinen Firma bereits einige vermittelte Immobilien renovieren lassen. Es entstand auch der Eindruck, dass sich Makler und „Firmenchef“ bereits gut kennen.
Nach Vorlage des Kostenvoranschlages wurde dem „Firmenchef“ aufgrund des guten Leumundes mündlich der Auftrag erteilt.
Im Nachgang stellte sich heraus, dass diese Einzelfirma oder Eigenunternehmung bereits vor 7 Jahren Insolvenz beantragt hat.
Darüber hinaus hat der „Firmenchef“ bereits 2 Monate vor Vertragsabschluss mit den Hauskäufern eines eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Eine „Scheinfirma“ (Mitarbeiter des „Firmenchefs“ täuschte rege Betriebsamkeit vor.
Durch Vorausleistungen der Käufer wurden diese stark finanziell geschädigt,
zudem enstanden beträchtliche Schäden am Haus. Leistungen wurden vom „Firmenchef“ fast keine erbracht, die Schäden überwiegen den Nutzen.
Bei dem Betrüger ist nichts zu holen.
Frage:
Muss der Makler bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen, da der Makler hier grob fahrlässig gehandelt hat bzw. eine vorherige Prüfung der Bonität und Glaubwürdigkeit der Firma bzw. des Firmenchefs seit Jahren unterlassen hat ?
Gibt es hier ähnliche Erfahrungswerte ?
PS: Als Zeugen gibt es nur die Käufer (Eheleute)
Danke !