Maklerprovision

Hallo,
folgende Situation: Ein Makler bietet ein Haus zum Komplettpreis (Haus und Grundstück) an. Allerdings gehört das Grundstück der Stadt und man würde es beim Erwerb des Hauses von der Stadt kaufen und nicht vom Eigentümer des Hauses (sonst 2mal Grunderwerbsteuer).
Frage: Kann der Makler die Provision für den Komplettpreis (in diesem Fall 179 TEUR (63.000 EUR davon ist der Grundstückspreis) oder nur in Höhe der eigentlichen Hauskaufsumme(116 TEUR)verlangen?
Würde man sich besser stellen (bzgl. der Grunderwerbsteuer), wenn man erst das Haus und später das Grundstück kauft?

Soisses789

Hallo!

Allerdings gehört das
Grundstück der Stadt und man würde es beim Erwerb des Hauses
von der Stadt kaufen und nicht vom Eigentümer des Hauses
(sonst 2mal Grunderwerbsteuer).

Wie geht das? Ist für mich ein Widerspruch zu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/946.html

Gruß,
Max

Hallo,
Frage: Kann der Makler die Provision für den Komplettpreis (in
diesem Fall 179 TEUR verlangen?

Ich würde sagen, ja. Er hat Euch ja nicht nur auf das Haus, sondern auch auf das Grundstück hingewiesen.

Würde man sich besser stellen (bzgl. der Grunderwerbsteuer),
wenn man erst das Haus und später das Grundstück kauft?

Bei Neubauten kann man auf diesem Weg die Grunderwerbsteuer reduzieren. Bei Bestandsimmobilien wird das wohl nicht gehen.

Soisses789

Hallo Max,

"Wie geht das? Ist für mich ein Widerspruch zu:

http://dejure.org/gesetze/BGB/946.html"

Das Haus steht auf einem Erbpachtgrundstück, welches der Stadt gehört. Der Makler bietet das Haus aber in Verbindung MIT dem Grundstück an (obwohl es dem Hauseigentümer ja eigentlich gar nicht gehört). Das Grundstück sollte aber separat von der Stadt gekauft werden, weil der Hauseigentümer nicht auch noch Grunderwerbsteuer zahlen will, wenn er das Grundstück eh weiterverkauft. Vielleicht drücke ich mich aber auch irgendwie unverständlich aus :frowning: Weiß nicht, wie ich das sonst erklären kann…

Gruß
Soisses

Hallo!

Das Haus steht auf einem Erbpachtgrundstück, welches der Stadt
gehört. Der Makler bietet das Haus aber in Verbindung MIT dem
Grundstück an (obwohl es dem Hauseigentümer ja eigentlich gar
nicht gehört).

Ok, jetzt ist es klar. Der Makler vermittelt also zwei Verträge und hat bei beiden Anspruch auf die Provision.

Lg,
Max

Hallo Max,
besteht gar keine Möglichkeit, die Maklercourtage für das Grundstück irgendwie zu umgehen? Auch nicht, wenn man eigentlich lieber erstmal die Erbpacht zahlen würde?

Aber wahrscheinlich zaubert der Makler dann einen anderen Interessenten aus dem Hut, der beides kauft… :frowning:

LG
Soisses

Da der Makler hier beide Gelgenheiten zum Geschäftsabschluß nachgewiesen hat, spielen die Eigentümereigenschaften auf der Verkäuferseite hier keine Rolle! Die Befürchtungen bezüglich der Grunderwerbsteuer dürften sich dahingehend verlieren, dass Sie ohnehin auch im Rahmen der Baukosten dazu herangezogen werden, wenn nicht sehr deutlich gemacht werden kann, dass zwischen dem Erwerb des Grundstückes und der folgenden Bebauung (Bauträgervertrag!) kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber: Courtage fällt an, wenn ein Makler beauftragt wurde, etwas zu veräußern und nicht dann, wenn er von etwas weiß und es weitersagt.
In diesem Fall ist er womöglich nur mit dem Verkauf des Hauses betraut, nämlich von dessen Eigentümer. Das Grundstück könnte man von der Stadt ohne Makler erwerben, es sei denn, dieser ist bereits mit der Stadt in Verhandlung und hat die Erlaubnis, dieses zu veräußern.
In ähnlichen Fällen kenne ich es so, dass der Makler dem Interessenten hilft, die gespräche mit der Stadt zu führen, für dieser Teil des Verkaufs aber nichts berechnet - er ist ja daran interessiert, dass das Grundstück ebenfalls an den Interessenten verkauft wird, denn ohne dieses ist das Haus ja auch deutlich weniger wert.

Achtung: nicht jedes Erbpachtgrundstück kann gekauft werden. Manche Grundstücke will die Stadt gar nicht verkaufen, manche erst in vielen Jahren, also unbedingt persönlich bei der Stadt klären und schriftlich fixieren.

Mit dem Hauskauf allein erwirbt man meines Erachtens keinen Grund, da dieser der Stadt gehört. Man könnte sich vorstellen, dass das Haus mit Grundstück der Einfachheit halber 100.000€ kosten soll.

Das Haus allein kostet 25.000€, das Grundstück separat 75.000€. Hier könnte es sich lohnen, beides getrennt voneinander zu kaufen, da die Grunderwerbssteuer dann nur auf die 75.000€ gezahlt werden muss.

Ein Notar, der in dieser Sache berät, kostet nicht die Welt und weiß dies Alles ganz genau. Auch der Makler, wenn zuverlässig und kompetent, muss das wissen.

Hallo Nina!

Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber: Courtage fällt an,
wenn ein Makler beauftragt wurde, etwas zu veräußern und nicht
dann, wenn er von etwas weiß und es weitersagt.

Das kenne ich anders. Es gibt auch Makler, die ohne Auftrag des Verkäufers tätig werden und den Kauf gegen Käuferprovisiob vermitteln.

Der Makler vermittelt die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses - das geht mE auch ohne Erlaubnis des Verkäufers.

Gruß,
Max