Wenn der Eigentümer einer Immobilie einen Makler mit deren Verkauf beauftragt hat, aber nach einiger Zeit direkt von einem Interessenten kontaktiert wird (und dieser Interessent nichts vom Bestehen eines Maklerauftrages weiss):
Muss der Eigentümer dann auf den bestehenden Vertrag mit dem Makler hinweisen und den Verkauf über den Makler abwickeln?
Oder:
Kann er (insbesondere nach längerer Erfolglosigkeit) dem Makler das Mandat entziehen und den Verkauf selbst abwickeln? Und: Hat der Makler dann trotzdem irgendwelche Ansprüche an seinen ehemaligen Auftragggeber? Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?
Bzw.:
Ist das Entziehen des Mandats überhaupt notwendig, wenn der Makler doch zur Anbahnung des Geschäfts gar nicht beigetragen hat?
Und:
Gibt es irgendwelche Tricks, die rechtlich nicht haltbar sind, aber gerne von Maklern angewandt werden, wenn der Eigentümer der Immobilie den Makler nicht länger beauftragen möchte?
Vielen Dank für Eure Antworten!