Mieterin vermietet ohne Untermieterlaubnis die Wohnung weiter

Guten Tag und vielen Dank für Eure Zeit. Heute habe ich erfahren, dass eine Mieterin, welche vor 13 Monaten eingezogen ist, in der Wohnung schon seit geraumer Zeit nicht mehr wohnt. Ihr Exfreund hat mir die Tür geöffnet. Es stank ganz fürchterlich aus der Wohnung. Es ist eine kleine 2 Zimmer Gartenwohnung etwa 40 qm. Er hat 2 sehr große Hunde in der Wohnung und auf der Terrasse steht überall Gerümpel und Müll rum. Er sagte mir, dass meine Mieterin wohl psychisch sehr labil sei und nicht mehr alleine wohnen könne. Sie sei deshalb wieder zu ihren Eltern gezogen. Außerdem habe ich von der Mieterin darüber erfahren, dass sie vor einigen Wochen nachts aufwachte, weil es nach Rauch roch. Sie konnte nichts finden in ihrer eigenen Wohnung. Da der Rauchgeruch schlimmer wurde öffnete sie ein Fenster und merkte, dass der Rauch von unten kam. Sie ging nach unten und musste den Mann aufwecken. Er war wohl während dem Kochen eingeschlafen!!! Das Haus muss wohl noch wochenlang nach Rauch gestunken haben. Ich muss auch noch erwähnen, dass die Mieterin bisher immer pünktlich ihre Miete bezahlt hat und keine Miete aussteht. Sonst hätte ich wohl schon früher etwas mitbekommen. Sie ist die alleinige Mieterin im Vertrag. Untervermieten darf sie laut Vertrag nur mit meiner Zustimmung. Auch hat sie nicht gefragt ob ihr Freund bei ihr einziehen darf. Wie bekomme ich diesen Mann aus der Wohnung? Kann mir jemand sagen welchen Weg ich gehen muss und über welche Instanzen? Vielen herzlichen Dank an Alle die mir einen Rat wissen.

Hallo,
da kann nur angeraten werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn ohne Klage dürfte der „Untermieter“ vermutlich nicht ausziehen.

Zudem eine evtl. nicht erlaubte Hundehaltung, wobei der BGH urteilte, dass man nur unter bestimmten Voraussetzungen die Hundehaltung untersagen kann; da geht man aber von 1 Hund und nicht von 2 Hunden aus.

Bei ca. 40 qm Wohnfläche dürfte zudem bereits für 1 Hund die Räumlichkeiten zu klein sein.
Bei einer Widerristhöhe (Höhe von Schulter-Halsansatz) bis 50 cm muß für den Hund eine Bodenfläche von mindestens 6 qm zur Verfügung stehen.
(Tierschutz-Hundeverordnung)

Ob die Mieterin die Miete pünktlich zahlt ist unerheblich, denn sie verletzt den Mietvertrag.

Man kann auch, wenn man den Gang zum Anwalt nicht gehen oder die Kosten fürchtet, der Mieterin sofort eine Abmahnung zukommen lassen, in dem die Hundehaltung untersagt wird und die Wohnung unverzüglich in einen gebrauchsfähigen Zustand wieder zu bringen sei.
Außerdem kann man über die Stadt-/Gemeindeverwaltung prüfen lassen, ob die Hundehaltung so noch geduldet werden kann bzw. ob die Stadt-/Gemeindeverwaltung dann bei Ortstermin einschreiten muss, um das Tierschutzgesetz herzustellen.

lG

im einvernehmen mit der Mieterin
Hallo,

in der Wohnung schon seit geraumer Zeit nicht mehr wohnt.

im Zweifel doch noch, nur momentan nicht da.

Ihr Exfreund hat mir die Tür geöffnet.

Im Zweifel ohne Ex, also Lebensgefährte und nicht Untermieter

Es stank ganz fürchterlich aus der Wohnung.

im Zweifel Ansichtssache

Er hat 2 sehr große Hunde in der Wohnung

vielleicht garnicht ausgeschlossen im Mietvertrag.

und auf der Terrasse steht überall Gerümpel und Müll

im Zweifel Ansichtssache

Er war wohl während dem Kochen eingeschlafen!!!

kann passieren, anscheinend ja keine bleibenden Rauchschäden

Auch hat sie nicht gefragt ob ihr Freund bei ihr einziehen darf.

braucht sie u.U. nicht. Wenn er z.B. noch einen anderen Wohnsitz hat und die Wohnung nur „sauber hält“ oder vorrübergehend dort übernachtet.

Verstehe mich nicht falsch, Deine Sorgen sind vermutlich berechtigt, kann ich nicht beurteilen. Aber eine gütliche Einigung mit der Mieterin oder ihren Eltern (z.B. keine Renovierung, wenn zum Monatsende geräumt wird) kann unter Umständen deutlich billiger kommen als irgend ein Rechtsweg.

Viel Erfolg

achim

Hallo,

Guten Tag und vielen Dank für Eure Zeit. Heute habe ich
erfahren, dass eine Mieterin, welche vor 13 Monaten eingezogen
ist, in der Wohnung schon seit geraumer Zeit nicht mehr wohnt.
Ihr Exfreund hat mir die Tür geöffnet. Es stank ganz
fürchterlich aus der Wohnung. Es ist eine kleine 2 Zimmer
Gartenwohnung etwa 40 qm. Er hat 2 sehr große Hunde in der
Wohnung und auf der Terrasse steht überall Gerümpel und Müll
rum. Er sagte mir, dass meine Mieterin wohl psychisch sehr
labil sei und nicht mehr alleine wohnen könne. Sie sei deshalb
wieder zu ihren Eltern gezogen.

es handelt sich hierbei nicht mehr um eine Untervermietung sondern um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung, die der Vermieter nicht zu dulden braucht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

aber Achtung, handelt es sich bei der Person tatsächlich um den Lebensabschnittsgefährten, das ist wichtig, denn dann könnte das hier gültig sein:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileff…

Es empfiehlt sich hier in jedem Fall einen Fachanwalt zu beauftragen.

Gruß

BHShuber

t

aber Achtung, handelt es sich bei der Person tatsächlich um
den Lebensabschnittsgefährten, das ist wichtig, denn dann
könnte das hier gültig sein:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileff…

Hi,

ein Lebensgefährte ist kein Familienangehöriger. Um einen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen zu können, bedarf es der Erlaubnis des Vermieters, die aber nur in sehr begrenzten Fällen verweigert werden kann.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…

Gruß
Tina

1 Like

Vielen Dank Ihr Guten für die hilfreichen Antworten. Vermutlich bin ich mit einem Anwalt gut beraten. Die Frau geht nicht ans Telefon. Ihre aktuelle Adresse, kenne ich nicht. Werde wohl erst mal recherchieren müssen um sie überhaupt aufzufinden. Leider habe ich vergessen den Mann, der sich bei mir als ihr Exfreund vorgestellt hatte, nach ihrer Adresse zu fragen. Er sagte auch, dass seine Ex-Freundin psychische Probleme habe, nicht alleine wohnen könne, und deshalb wieder bei ihren Eltern eingezogen ist. Ich muss wieder hinfahren, 2,5 Stunden, um noch mal nach ihrer Adresse zu fragen. Ob er mir überhaupt noch mal aufmacht? Ich weiss auch nicht, ob ich unter diesen Umständen das Recht habe die Wohnung einfach zu betreten. Mich würde es natürlich sehr interessieren, wie es drinnen aussieht. Ihm gegenüber habe ich ja keine vertraglichen Abkommen. Aber sicherlich muss ich erst herausbekommen ob meine Mieterin definitiv auch mit Sack und Pack ausgezogen ist. Viele Grüße und Danke Daniela

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Vermutlich bin ich mit einem Anwalt gut beraten. Die Frau geht nicht ans Telefon. Ihre aktuelle Adresse, kenne ich nicht. Werde wohl erst mal recherchieren müssen, um sie überhaupt aufzufinden. Leider habe ich vergessen den Mann, der sich bei mir als ihr Exfreund vorgestellt hatte, nach ihrer Adresse zu fragen. Er sagte auch, dass seine Ex-Freundin psychische Probleme habe, nicht alleine wohnen könne, und deshalb wieder bei ihren Eltern eingezogen ist. Ich muss wieder hinfahren, 2,5 Stunden, um noch mal nach ihrer Adresse zu fragen. Ob er mir überhaupt noch mal aufmacht? Ich weiss auch nicht, ob ich unter diesen Umständen das Recht habe die Wohnung einfach zu betreten. Mich würde es natürlich sehr interessieren, wie es drinnen aussieht. Ihm gegenüber habe ich ja keine vertraglichen Abkommen. Aber sicherlich muss ich erst herausbekommen, ob meine Mieterin definitiv auch mit Sack und Pack ausgezogen ist. Viele LG Daniela

Hallo,

Ich weiss auch nicht, ob ich

unter diesen Umständen das Recht habe die Wohnung einfach zu
betreten. Mich würde es natürlich sehr interessieren, wie es
drinnen aussieht. Ihm gegenüber habe ich ja keine
vertraglichen Abkommen.

Selbstverständlich hat der Vermieter nach vorheriger Absprache zu annehmbaren Zeiten die Möglichkeit die Wohnung zu inspizieren.

Siehe hier :http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Gruß

BHShuber