Mietminderung bei Grenzbebauung

Meine Schwester (74) bewohnt seit ca. 70 Jahren ein kleines Reihenhaus als Mieterin einer Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft (GWG) in Wiesbaden. Nach einem Krankenhausaufenthalt mußte sie feststellen, daß an dem verkauften Nachbarhaus auf der Grenze mit Zustimmung der GWG ein 3 Meter langer und ca. 2,70 hoher Anbau erstellt wurde. Dies bei einer Grundstücksbreite von 5 Metern.
Frage ist lt. Baurecht überhaupt Genehmigugsfähig?
In dxer Kücxhe und in ihrer Laube ist praktisch kei natürlicher Lichteinfall und im 1. Stock schaut man nun direkt in ihr Schlafzimmer. Bei einem Anruf beider Vermieterin wurde ihr beschieden aufgrund der Baugenehmigung habe sie kein Einspruchsrecht und die Mitarbeiterin legte auf. Besteht wenigstens der Anspruch auf Mietminderung bzw Rückbau?
Beste Dank

Dazu fehlen die lokalen Gegebenheiten und Vorschriften. Hier wird ein Anwalt benötigt.

Allerdings sollte dabei zwischen:

  • unzulässige Bebauung: Kann man anzeigen, hat aber mit der Miete nichts zu tun

und

  • unzumutbare Wohnverhältnisse im Sinne von unzureichendem Lichteinfall

unterscheiden.

Ersteres geht an das Bauamt, das ja offensichtlich dort keinen Handlungsbedarf sieht. Zweiteres richtet sich gegen den Vermieter (unabhängig davon, wer der Erbauer das Nachbarhauses ist). Nur zweiteres kann zu einer Mietminderung führen, aber IMHO IANAL: da müssten schon Fenster komplett verschwunden sein. Das wird eine schwierige Nummer.

Der Mieterbund oder ein Anwalt helfen da weiter.

Guten Tag,

dem Mieter sind in solchen Fällen wirklich die Hände gebunden, da sie keinerlei Einfluss auf die baulichen Veränderungen des Nachbargrundstücks haben. Es Besteht lediglich ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter und keinerlei Vertrag zwischen Mieter und Nachbar. Ein Anbau zu solchen Zwecken muss vom zuständigen Bauamt genehmigt werden. Ich würde Ihnen den Weg zu einem Anwalt empfehlen der sich mit Mietangelegenheiten auskennt. Einer Mietminderung sehe ich allerdings negativ entgegen. Im schlimmsten Fall wird es auf einen Rechtstreit mit dem Eigentümer des Hauses Ihrer Schwester hinauslaufen, der langwierig werden dürfte. Ich hoffe ich konnte Helfen, ohne diesen doch speziellen Fall genauer beleuchtet zu haben.