Mietnebenkosten

Hallo!

Wer kann mir detailliert Auskunft geben, welchen Kosten umlagefähig sind?
Sind Instandhaltungskosten bedingt oder evtl. sogar ganz als Mietnebenkosten abrechenbar?
Wie schaut es bei Investitionen aus, die die allgemeine Wohnqualität verbessern?

Gibt es irgendwo eine aussagekräftige web-side?

Im Voraus schon mal herzlichen Dank an Alle!

Lea

Hallo Lea,

folgende Kosten dürfen abgerechnet werden.

  1. Die laufenden öffendlichen Lasten des Grundstücks
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizkosten
  5. zentrale Warmwasserbereitung
  6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.
  7. Fahrstuhlkosten
  8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
  9. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherungen
  14. Hauswart
  15. Gemeinschaftsantennenanlage oder Breitbandkabelnetz
  16. Kosten einer gemeinsamen Waschanlage
  17. sonstige Kosten (Sauna, Schwimmbad oder Anlagen die gemeinsam genutzt werden.

Also nur laufende immer wiederkehrende Kosten!

Keine Betriebskosten sind

  1. Die Beiträge des Vermieters zu Grundstückeigentümervereinen
  2. Die Bankgebühren für sein Mietkonto
  3. Portokosten und die Kosten für die Erstellung der Abrechnung
  4. Verwaaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen
  5. Zinsen
  6. Reperaturkostenversicherung

Mit Grüßen
Michael

Hallo Michael,

herzlichen Dank für Deine detaillierte Auskunft!

Liebe Grüße und schöne Osterfeiertage

Lea

Hallo,

Es gibt genau 17 umlegbare Nebenkostenaarten die umgelegt werden dürfen - wenn sie im Mietvertrag aufgeführt sind !! –

Die genaue Aufstellung sowie aktuelle Urteile dazu findest Du auf der Homepage
http://www.immo-ratgeber.de

Gruß Wolfgang

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