Hallo David!
Ich kann Ihnen Ihre Fragen folgendermaßen beantworten:
zu 1.: Was meinen Sie mit „falschen“ Bauausführungen? Dass die Bauausführung in der Bauphase von den ursprüglichen Genehmigungsunterlagen abweicht ist normal. Da Mehrfamlienhäuser in den 70er Jahren aber abgenommen wurden und es darüber ein Protokoll geben muss, kann die Baubehörde schwerlich Einwände haben. Spätere Änderungen können ja nun allerlei sein, vom „schwarzen“ Anbau bis zum Einbau von zusätzlichem Wohnraum in für Wohnzwecke nicht vorgesehenen Bauteilen, z.B. im Dachgeschoss/Spitzdach oder anderen, ursprünglich als Nutzfläche ausgewiesenen Bereichen. Das ist von Bedeutung, wenn es ein festgelegtes Verhältnis der Wohnfläche zur Grundstücksfläche gibt, der sogenannten „Wohnflächenzahl“ (WFZ), die nur geringfügig überschritten werden darf. Und wenn es nur für Sie selbst ist, Sie sollten in jedem Fall wissen, wie die baurechtliche Situation des Grundstückes und Hauses aussieht, ob es zum Beispiel einen Bebauungsplan gibt, und wenn ja, was dieser vorsieht.
zu 2.: Die Baubehörde (in jedem Fall), der Bauherr, der Architekt. Wenn das Objekt mal verkauft wurde, evtll. auch als Beilage des Notarvertrages.
zu 3.: Kommt drauf an, wofür. Eine vermaßte Zeichnung, also ein Aufmaß, reicht für eine Vermietung sicher aus, viele Mieter messen nach. Der Inhalt muss aber richtig sein, u.a. werden Raumhöhen unter 2,00 m nur zur Hälfte angerechnet, etc.
zu 4.: z.B. für Versicherungen, und immer für Sie selbst. Wenn Sie eine Immobilie besitzen/erwerben, sollten Sie doch genauestens darüber Bescheid wissen. Und wenn Sie sie verkaufen wollen, sowieso. Beim Bauamt liegen übrigens auch Unterlagen über die Statik, Sanitär-Installationen, Baubeschreibungen etc.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look, Architekt, Dipl.-Ing.
.