Miteigentümer eines Schuppens, dieser soll abgerissen werden

Wir sind Eigentümer eines Schuppens(Gemeinschaftsschuppen) unsere Schuppenabteile dienen gleichzeitig als Grundstücksgrenze, diese Schuppen wurden anno dazumal als Gemeinschaftsschuppen gebaut, jetzt soll auf unserem Nachbargrundstück einiges abgerissen werden unter anderem eben auch der Schuppen, dieser ist aber so gebaut das es unmöglich ist, unseren Anteil stehen zu lassen. Meine Frage ist nun habe ich Anspruch sollte mein Teil mit abgerissen werden auf Grundstücksbegrenzung, sprich Zaun und natürlich auf eine neue verschliessbare Unterstellmöglichkeit für diverse Sachen die man halt so im Schuppen hat ?

Hallo!
Dies ist eine Frechheit so meine ich, denn wenn der Schuppen schon sehr lange steht gilt das Bestandsrecht auch wenn es Grenzbebauung ist so hat der der neu baut seinen Abstand einzuhalten vom Nachbargebäude dies wird ihm allerdings zuviel sein so versucht er euern Schuppen abreisen zu lassen. Als erstes müsst ihr einen Baustopp erzielen beim örtlichen Bauamt es sei auch noch günstig wenn jemand von euch einen Rechtsschutzversicherung hat wenn ja sofort einen Anwalt einschalten!!!
Ansonsten im Internet suchen über baulichen Bestandsschutz dort wird auch geregelt „das Traufrecht“ ist bestimmt auch relevant für euch.
Ob eine neue relevante Unterkunft für eure Sachen zu Forsern sei müsst ihr in eure Verträge nachschauen ob etwas geregelt ist (meist nicht, aber es könnte sein wie vorkaufsrecht Nutzungszeiut odgl.)1
Ich wünsche euch viel Erfolg - aber es wird schwierig sein - holt euch die Gemeinde mit ins Boot, das wäre gut!

MfG
Anubis57

Ps.: Wenn eine Mauer von ihm ist so müßt ihr diese wieder errichten damit das Gebäude keinen Schaden nehmen kann, er hat das Recht seine Mauer abzureisen ohne Schaden anzurichten. Dies ist so bei mir gewesen weil unser Stall an den des Nachbarn angebaut war er riss seinen ab und wir haben die Mauer neu errichtet war zwar blödsinn aber er bestand darauf und da macht man es eben. Alles klar?!

Sorry, da bin ich überfragt

Hallo, habe davon keinen blassen Schimmer. Das sind Fragen, die nur ein Rechtsanwalt oder Rechtsexperte beantworten kann.
m.f.G. petgrii

Hallo,
bei uns in der Gemeinde ist es so, dass Schuppen einen Mindestabstand zum Grundstück des Nachbarn haben müssen. Man kann dies auch umgehen, dann gibt es eine Besichtigung durch die Gemeinde und der angrenzende Nachbar gibt damit seine Einwilligung.
Vl. weiss eure Gemeinde mehr dazu.

Ich kann mir auch schwer vorstellen dass es eine „rechtliche“ Handhabe gibt, aber vl. eine gütige Einigung zwischen euch Nachbarn.

Ausserdem ist es schwer möglich für die Versicherung, falls es einen Brand, Einbruch oder sonstigen Schaden jeglicher Art, dort gibt. Wer soll das übernehmen? Deine oder Nacbars Versicherung? Habt ihr das schriftlich geklärt vor dem Bau?

Ist die Hütte überhaupt angemeldet in der Gemeinde - könnte sonst evtl. sogar als Schwarzbau gelten. (Kommt auf das Bundesland und auf die Gemeinde an.)

Am Besten - wenn kein Vertrag vorliegt - mit dem Nachbarn aushandeln damit eine kleine Entschädigung für euch rausspringt, der Frieden gewahrt wird und baut euch selbst eine Hütte unter den notwendigen Auflagen.

Ausschlaggebend kann auch sein, wo die Tür ist, also zu welchem Grundstück gehört. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

mfg irca

Hallo und guten Tag,
ich denke, das die Gegenseite den „Restschuppen“, also deine Seite so hinterlassen muß das er „brauchbar“ ist für das wofür er vorher diente. Er wurde ja irgendwann mal gemeinsam gebaut, also haben beide Teile auch Geld reingesteckt, demn. die andere Möglichkeit: Ein finanzieller Ausgleich.

Hallo,
bin kein Experte, aber
unklar ist, ob ein Grundbucheintrag vorliegt. Unklar ist ob eine Grenzbebauung zulässig war.
Sonst sehe ich nur eins: Grenzebebauung ohne Eintrag: Abriss.
Viele Grüße M.O