Nachbar problem

Liebe/-r Experte/-in,
Wir wissen nicht was wir tun sollen, hinter unserem Haus hat vor 3 Jahren ein Vermögender Mensch ein Haus gebaut. Das hat er nicht Plankonform gebaut, Hof und Terrassen größer und obwohl bei Baufreigabe eine bestimmte Fläche als Begrünung vorgegeben wurde und Parkplatz unter dem Haus vorgegeben waren will er jetzt alles zubetonieren für parkplätze, hinzu kommt, dass er von uns verlangt die Palisaden die wir vor 15 Jahren errichteten um seinen Berg abzufangen und eine Dachrinne die auch grade so auf seinem Grundstück zu sein scheint zu entfernen, vor 15 Jahren haben wir den schon seit 50 Jahren bestehenden Schopf wieder instand gesetzt( durch seine äußeren Dachstütze wurde vor Jahrzehnten die Grundstücksgrenze gezogen) , genau so wie er war. unser Berg hat er abgegraben, den sichtschutz auf der Grenze entfernt sein Oberflächenwasser läuft auf unser Grundstück und unser Berg rutscht ab, aber uns bedroht er wegen 15cm dass wir das zu entfernen haben sonst macht er uns fertig. Es war mit den Vorbesitzern alles abgesprochen, die waren froh, dass sie mit dem Abfangen des Berges keine Arbeit hatten,( sind aber leider mittlerweile verstorben) und der Nachbesitzer macht uns jetzt solche Probleme was sollten wir tun.
danke für guten rat.
Wolle und Manuela

Hallo Wolfgang,
Um Euere Frage annähernd beantworten zu können,müssen die Gegebenheiten eventuell klarer herausgestellt werden.Ich gehe von folgendem aus: Das Nachbargrundstück liegt höher,die Grenze ist inetwa terassiert, und kann je nach Wetterlage wandern, deshalb die Palisaden.
Nun verstehe ich nicht,wie konnte Euer Berg abgegraben werden, der jetzt auch noch abrutscht.? Das Wort Schopf ist mir nicht geläufig, und gehe davon aus, es handelt sich um ein Art Walm oder Vordach welches durch Stützen abgefangen wird.Die Stützen stehen in der Grenze, wobei für mich die Frage auftaucht wurde diese Grenze vom Kataster abgemarkt das heißt vermessen, oder war das eine Privatabsprache? Ich gehe vom Kataster aus.In diesem Fall seid Ihr mit der Dachrinne über fremden Grund und Boden, im Klartext die Dachrinne muß über den Stützen liegen.Wir sind zusätzlich von Niedersachsen nach Fehmarn (Schleswig Holstein) gezogen, und da gibt es auch so eine unsinnige Auflage.Das heißt leider abreißen,oder Ihr einigt Euch wie wir mit dem Nachbarn.
Bei Grenzbebauung gibt es klare Gesetze, ich würde Euch raten darüber einen Auszug beim Bauamt zu holen.Grundsätzlich kann in der Grenze eine Garage gebaut werden soweit nicht höher als zwei Meter, das gleiche gilt für einen Sichtschutz. Das mag um einige Zentimeter von Land zu Land verschieden sein. Absprachen mit den Vorbesitzern die nicht durch Eintragungen oder Verträge abgesichert sind, haben auf Grund meiner Erfahrungen bei der jetzigen Richtergeneration keinerlei Bedeutung.Ich hatte durch Nachbarkeitsstreit genug schlaflose Nächte, die solltet Ihr nicht unbedingt suchen,sondern andere Wege gehen.Da wäre zum Beispiel: Der Weg zu Bauamt und Wasserwirtschaftsamt. Hier bekommt Ihr kostenlos Auskunft was der Nachbar darf und was nicht.Sollten Baurechtliche Verstöße klar vorhanden sein, spannt das Bauamt durch eine schriftliche Beschwerde vor die Karre,das kostet nichts.In Bezug auf Erdwanderungen und Wasser wäre es sinnvoll sich mehrerer authentischer Zeugen zu versichern, und bei Ereigniseintritt einschl. Foto zu agieren. In keinem Fall argumentieren wenn dann…
Ihrem Nachbarn würde ich sinngemäss nachstehende Zeilen schicken;
Sehr geehrte-r Frau Herr

Bei Kauf des von Ihnen genutzten Grundstückes von…
wurden Sie mit Sicherheit darauf hingewiesen das es zwischen uns verbindliche Absprachen gab was die Nutzung der Grundstücke im Grenzbereich angeht, und die sind somit von Ihnen als Nachfolger rechtsmäßig übernommen.Ungeachtet davon weise ich Sie darauf hin
das die Dachrinne über ein halbes Jahrhundert so angebracht ist, unter den Begriff Gewohnheitsrecht fällt, wodurch außerdem kein Handlungsbedarf unsererseits besteht.Ich darf Sie höflich und bestimmend bitten,den Höhenunterschied in der Grenze durch setzen von L Steinen abzusichern, damit weder Bodenabschwämmungen noch Wasser von Ihrem auf unser Grunstüch gelangen.Danach können selbstverständlich die Palisaden abgebaut werden,die zu diesem Zweck errichtet wurden.
Ansonnsten möchte ich Sie bitten mich nicht weiter mit unsinnigen Forderungen zu belästigen.

Wieweit Ihr Nachbar juristisch vorgehen wird bleibt abzuwarten.In jedem Fall so stark ist seine Position auch nicht, Anwaltschreiben würde ich ignorieren!!!

Hallo Giwedul
danke für die Ausführliche Information, wir sind im moment in der Phase des abwartens, mal schauen wie es sich weiter entwickelt.

mit freundlichen grüßen wolfgang und Manuela