hallo
ein käufer möchte eine ETW kaufen. der verkäufer zahlt z.zt im monat 150 euro als rücklage.
laut diesem soll aber der käufer bei kauf der wohnung 300 euro im monat, statt 150 zahlen. die eigentümerversammlung hätte das so besprochen und geregelt ( nachdem klar war das die wohnung verkauft wird ).
laut info unter der hand des verkäufers sind wohl durch grössere reparaturen in den letzten jahren die rücklagen fast aufgebraucht und nun will man durch erhöhung diese wieder schnellstmöglich aufbauen.
der eventuelle käufer möchte dies aber nicht, sondern die 150 euro zahlen und bei etwaigen anstehenden reparaturen einen kredit aufnehmen oder auf ersparnisse seinerseits zugreifen.
die 150 im monat würden nur unnötig die monatsbelastung hochschrauben.
nun die frage. muss der käufer diese höhere summe zahlen oder kann er nach eigenem ermessen einen betrag X einzahlen ?
mfg