Neubesitzer soll doppelte rücklagen zahlen

hallo

ein käufer möchte eine ETW kaufen. der verkäufer zahlt z.zt im monat 150 euro als rücklage.

laut diesem soll aber der käufer bei kauf der wohnung 300 euro im monat, statt 150 zahlen. die eigentümerversammlung hätte das so besprochen und geregelt ( nachdem klar war das die wohnung verkauft wird ).

laut info unter der hand des verkäufers sind wohl durch grössere reparaturen in den letzten jahren die rücklagen fast aufgebraucht und nun will man durch erhöhung diese wieder schnellstmöglich aufbauen.

der eventuelle käufer möchte dies aber nicht, sondern die 150 euro zahlen und bei etwaigen anstehenden reparaturen einen kredit aufnehmen oder auf ersparnisse seinerseits zugreifen.

die 150 im monat würden nur unnötig die monatsbelastung hochschrauben.

nun die frage. muss der käufer diese höhere summe zahlen oder kann er nach eigenem ermessen einen betrag X einzahlen ?

mfg

laut diesem soll aber der käufer bei kauf der wohnung 300 euro
im monat, statt 150 zahlen. die eigentümerversammlung hätte
das so besprochen und geregelt ( nachdem klar war das die wohnung verkauft wird ).

Das eine hat mit fdem anderen nichts zu tun.

laut info unter der hand des verkäufers sind wohl durch
grössere reparaturen in den letzten jahren die rücklagen fast
aufgebraucht und nun will man durch erhöhung diese wieder
schnellstmöglich aufbauen.

Das kommt bei ETWs häufiger vor.

der eventuelle käufer möchte dies aber nicht, sondern die 150
euro zahlen und bei etwaigen anstehenden reparaturen einen
kredit aufnehmen oder auf ersparnisse seinerseits zugreifen.

Der Käufer wird sich an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung halten müssen,ob ihm das gefällt oder nicht.

die 150 im monat würden nur unnötig die monatsbelastung hochschrauben.

Wieso unnötig ? Das Geld wird doch für Reparaturen gebraucht werden. Außerdem was würde denn ein Kredit tun ?

nun die frage. muss der käufer diese höhere summe zahlen oder kann er nach eigenem ermessen einen betrag X einzahlen ?

Siehe oben, die Beschlüsse der Eigentümer sind für alle bindend.

Wieso unnötig ? Das Geld wird doch für Reparaturen gebraucht
werden. Außerdem was würde denn ein Kredit tun ?

ja, aber das problem des käufers ist der höhere momentane monatsbeitrag.

wenn man annimmt das jetzt 5 oder 6 jahre lang nix passiert, könnte man mit den 150 euro viel geld ansparen und bei bedarf darauf zurück greifen.

zusätzlich : sollte die wohnung innerhalb von 5-6 jahren verkauft werden hätte der neukäufer geld verloren das er hätte ansparen können ( siehe text oben )

der käufer sieht hier ein nachteil zu seinen ungunsten

Servus,

was denkst Du denn, was die Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwalter mit der Rücklage macht?

Es wäre nützlich zu wissen, wie hoch die aktuell bestehende Rücklage ist und wie es zu dem Beschluss gekommen ist, die Einzahlung in die Rücklage zu erhöhen.

Übrigens: Instandhaltung ist nicht bloß dann nötig, wenn „etwas passiert“. Die gehört zu jeder Immobilie, auch zu einem Einfamilienhäuselein, solange z.B. das Dach, der Balkon, das Treppenhaus, die Wasserinstallation mit ewigem Leben noch nicht erfunden sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

der käufer sieht hier ein nachteil zu seinen ungunsten

Alles was Du schreibst ist richtig. Trotzdem hilft es Dir nicht, denn die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle bindend.

Moin, Schnuffel,

der käufer sieht hier ein nachteil zu seinen ungunsten

das sollte nicht als Nachteil gesehen werden, sondern schlicht als Bestandteil der Preisfindung: Auch der Rücklagenbestand, so vorhanden, hat ja seinen Wert, auch wenn er oft vergessen wird.

Eine vereinbarte Rücklage von 300 € monatlich lässt allerdings nicht auf gutes Wirtschaften schließen, es sei denn, die Rücklagen wären vor kurzem schlicht aufgezehrt worden. Üblich wäre der Betrag eher fürs Jahr :frowning:

Gruß Ralf

Hallo,

soll das heißen, dass nur der neue Käufer die höhere Rücklage tragen soll? Oder wird sie für alle Eigentümer erhöht?

Gruß

Hallo,
die Ruecklage kann eigentlich nur fuer alle gleich sein. Oder genauer, fuer jeden Eigentumsanteil gleich, bei unterschiedlich grossen Wohnungen.
Vermutlich ist 300 EUR im Jahr gemeint. Andernfalls ist es nicht die Ruecklage, sondern eher das Hausgeld, was ein Neu-Eigentuemer vielleicht miteinander verwechselt.
Gruss Helmut

Vermutlich ist 300 EUR im Jahr gemeint. Andernfalls ist es

er schreibt doch sehr deutlich:

300 euro im monat, statt 150 zahlen.

300€ Rücklagen/Monat/Eigentümer ist aber extrem viel.
Würde ich persönlich auch nicht mittragen wollen.
Wieviele Eigentümer gibt es?

Kosten können erst nach der Verwendung der Rücklagen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für Vermieter wäre eine hohe Rücklage also noch unsinniger als für Selbstbewohner die nur Lohnkosten geltend machen können.
Zinsen müssen entsprechend versteuert werden und können nur vom einzelnen Eigentümer über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Muß/macht jeder Eigentümer eine Steuererklärung?
Wer seine Wohnung verkaufen möchte, bekommt die eingezahlten Rücklagen bestimmt nicht (komplett) zusätzlich zum Kaufpreis.
Die nächste Frage wäre auch welche Reparaturen stehen überhaupt in der nächsten Zeit/nächsten Jahren an?
Ist es überhaupt notwendig Rücklagen in solcher Höhe zu bilden?

Der zukünftige Neueigentümer könnte diese Gründe bei der nächsten Eigentümerversammlung vorbringen und eine Rücklage in angemessener Höhe vorschlagen. Im Netz finden sich einige Berechnungsformeln.

Viel mehr kann der zukünftige Neueigentümer vermutlich nicht machen wenn die Erhöhung von der Eigentümergemeinschaft festgelegt wurde.

Die Rücklagenhöhe ist ein Mehrheitsbeschluß und somit bindend.

Entweder die Höhe akzeptieren oder vom nicht kaufen.

Grüße Bröselchen

Hallo, was die WEG da inszeniert hat, kann nicht funktionieren.
Als Neukäufer sofort dem Verwalter androhen, wenn Beschluß nicht
rückgängig gemacht wird, dass mit anwaltlicher Hilfe vors Gericht
gezogen wird. Gruß

Hallo,

Als Neukäufer sofort dem Verwalter androhen,
wenn Beschluß nicht rückgängig gemacht wird,
dass mit anwaltlicher Hilfe vors Gericht
gezogen wird.

Hmm, ich denke nicht, dass der Verwalter einen Beschluss der Eigentümerversammlung rückgängig machen kann. Im Gegenteil: Er wird u.a. dafür bezahlt, die Beschlüsse umzusetzen.
Je nach Inhalt der Teilungserklärung kann er aber den Verkauf der ETW an den neuen Eigentümer blockieren, wenn er es für richtig hält.
Und eines muss dem Käufer auch klar sein: Würde der Beschluss rückgängig gemacht oder die Zahlung verringert, droht bei der nächsten Reparatur oder Instandhaltung eine Sonderumlage. Den meisten ist es lieber, dann schon vorher ein paar Kröten zur Seite zu legen.

Gruß, Heiko