Niesbrauch eintragen eigenheim

hallo

ich hatte das schonmal gefragt aber irgendwie stehen geblieben.
also nochmal
ein bekannter liegt mir andauernd in den ohren das ich doch für meine frau meinen sohn und mich das niesbrauchrecht für unser haus eintragen lassen soll.
er rechtfertigt das so das es sinn macht wenn zb. die ganze wirtschaft zusammenkracht wie zb. in griechenland oder auch zypern und ich vieleicht den job verliere und die raten nicht mehr zahlen kann ist das haus weg.
ist ja ein normaler gang wenn ich die raten nicht zahle wirds irgendwasnn zwangsversteigert und wir müssen raus.

anders wäre es wenn wir das niesbrauchrecht für uns eintragen lassen dann ist zwar auch das haus weg aber wir hätten lebenslang wohnrecht und man könnte uns nicht vor die tür sezten.

kann das einer bestätigen?
ich sagte zu ihm wenn das so einfach wäre warum machen das nicht alle so?
seine antwort ist dann weil es fast keiner weiss das es die möglichkeit gibt es ist nicht großartig bekannt!

ich weis nicht was ich davon halten soll.
sein anwesen selber wurde zwangsversteigert (war ein grundstück mit 2 häusern) er lebt weiterhin in einem der häuser in dem anderen der käufer er hat es wohl machen lassen.

ich finde aber nichts dazu im netz!

mfg
olsche

Hallo olsche;

zum Ersten, Nießbrauchrecht und Wohnrecht sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten.
Durch eingetragenes Nießbrauchrecht erhalten Sie z.B. die Erlöse, welche durch Vermietung erzielt werde.
Beim Wohnrecht haben Sie Anspruch auf die Wohnung/Haus zu Ihrer Nutzung.
In dieser speziellen Angelegenheit kenne ich mich nicht so aus, aber ich glaube, so einfach ist das nicht.
Da das Haus ja nicht in Ihrem Besitz (Bankdarlehen) ist, hat hier die Darlehens-Bank auch ein Wort mitzureden. Ein Wohnrecht würde im Grundbuch nur an zweiter Stelle, also nach der Bank eingetragen. Ob die Bank dann bei einer Zwangsversteigerung das Wohnrecht löschen lassen kann, da durch das Wohnrecht der Verkaufswert der Immobilie stark gemindert wird, kann ich nicht sagen. Zu Ihrem Fall kann nur ein Notar eine verbindliche Auskunft erteilen. Das Wohnrecht müsste sowieso durch einen Notar veranlasst werden, um im Grundbuch einen Eintrag zu erhalten und damit rechtsgültig zu werden.
Mfg Falk