Normale Dauer eines Hauskaufes?

Hallo ich hätte eine Frage zur normalen Dauer eines Hauskaufes.

Ein Paar möchte gerne ein Haus kaufen und hat sich auf ein bestimmtes festgelegt. Nun wird die Summe allerdings von einem der beiden Familien übernommen (Privatkredit) und nicht über eine Bank abgewickelt. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, da ja auch das private Geld bei einer solchen Summe bereit stehen muss (und ja alles auch mit steuerlichem Nachweis seine rechten DInge gehen und auch zwiscen den Parteien das vertraglich geregelt sein soll) und es hier mindestens einen Monat bis zwei Monate dauern wird, bis dieses Geld bereits steht, wie man da jetzt am besten vorgeht? Oder ist das alles kein Problem, weil auch bei einer Bankfinanzierung mit solch einer Dauer von 1-2 Monate zur Kaufabwicklung dauern kann? Es besteht die Angst, dass das Objekt dann von jemand anderen weggeschnappt werden könnte…

Vielen Dank schonmal für die Antworten! Vielleicht sind das auch vollkommen unnötige Überlegungen. :smile:

AlexNoir

Hallo,

Hallo ich hätte eine Frage zur normalen Dauer eines
Hauskaufes.

Wie sollen wir hier die Dauer der Kaufabwicklung einschätzen ?

Wie lange braucht das Paar das richtige Haus zu finden ?
Wie schnell bekommt man einen Notar-Termin ?
Wie lange benötigt das Grundbuchamt um die Grundbucheintragung zu ändern ?

Und natürlich noch die Frage, wann kann der Privatkredit an den Verkäufer ausgezahlt werden.

Einfach einmal selbst überlegen und bei den entsprechenden Stellen recherchieren.

Gruß Merger

Hallo,

normalerweise wird eine Immobilienzahlung über ein Treuhandkonto (des Notars) abgewickelt.
Gezahlt wird erst nach Vertragsabschluss, der Grundbucheintrag (und das ist sozusagen die Besitzübergabe) erfolgt erst nach vollständiger Zahlung auf das Treuhandkonto.

Die Zahlungsfrist wird im Kaufvertrag festgehalten und solange der vertragliche Rahmen eingehalten wird, gilt dieser Kaufvertrag. Soweit mein Erfahrungswissen.

P.S. man sollte bei Immobilienkauf von Privat an Privat als Käufer besser einen eigenen, selbst ausgesuchten Notar damit beauftragen. Der prüft, wenn er sein Gehalt wert ist, auch den Vertrag nochmal. Vielleicht bei Bekannten mal umhören, welcher Notar zu empfehlen ist.

Gruß, Paran

Hallo,

diese Angst kannst Du ganz einfach besiegen:

http://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/lexi…

Diese Vormerkung im Grundbuch kann man bei Vertragsabschluß eintragen lassen.
Das ganze erledigt der Notar auf Wunsch und ist durchaus nicht unüblich, wenn man Immobilien von Dritten kauft.

Die Zahlungsmodalitäten werden im notariellen Vertrag festgelegt, diese Vereinbarung ist frei, kann also auch Vertragserfüllung, Zahlung,zu einem späterne Zeitpunkt beinhalten.

Der endgültige Grundbucheintrag erfolgt normalerweise erst dann, wenn die Zahlung erfolgt ist (bei Rentenverträgen natürlich anders…).

Dies ist aber völlig problemlos, denn  durch die Auflassungsvormerkung kann der Verkäufer das Objekt nicht anderweitig verkaufen.

Natürlich fallen da Gebühren an, deren aktuelle Höhe ich nicht weiß, aber es lohnt sich, wenn man sicher sein will…

Gruß

Hallo,

nein, die Zahlung über Notaranderkonto ist inzwischen die Ausnahme! Kann man natürlich machen, macht bei gewissen konkreten Risikofaktoren durchaus auch Sinn, ist aber im Normalfall überflüssig.

Und natürlich macht es durchaus Sinn, selbst den Notar auszusuchen, gerade wenn man von einem gewerblichen Anbieter/Großgrundbesitzer kauft, der seinen „Hausnotar“ hat. Aber bitte immer daran denken, dass ein Notar nie Partei ist, sondern neutraler Dritter, der nicht einseitig beraten darf. D.h. auch der selbst ausgesuchte Notar bietet nicht unbedingt die Gewähr dafür, einen möglichst käuferfreundlichen Entwurf zu bekommen, der alle rechtlichen Möglichkeiten zugunsten des Käufers maximal ausnutzt, und es dann dem Verhandlungsgeschick des Verkäufers überlässt, hiervon wieder herunter zu kommen. Er wird natürlich als guter Notar einen Standardentwurf Käufer- und einen Entwurf Verkäuferseite haben, um seinem beauftragenden Mandanten gewisse Vorteile zu verschaffen. Wie weit er dabei die Möglichkeiten ausschöpft, ist aber vom Laien kaum zu beurteilen. Deshalb kann auch beim selbst ausgesuchten Notar der eigene Anwalt als Entwurfsverfasser/Kontrollinstanz durchaus Sinn machen, bevor der Entwurf an die andere Seite geht.

Gruß vom Wiz

Hallo ich hätte eine Frage zur normalen Dauer eines
Hauskaufes.

Dafür gibt keine „normale“ Dauer. Immobilien kauft und übernimmt man innerhalb weniger Tage oder vieler Monate. Üblicherweise sind der Termin der Kaufpreiszahlung und Besitzübergabe der Immobilie entsprechend eines Zug-um-Zug-Geschäfts aneinander gebunden. Verkäufer und Käufer klären das im Lauf der Verhandlungen und schreiben das Ergebnis im Kaufvertrag fest.

Dass dem Käufer im Vorfeld die Auflassungsvormerkung dazu dient, dass ihm kein anderer das Objekt mehr

wegschnappt

wurde ja schon gesagt.

Ich zitiere mal drei völlig belanglose und unnütze Gegenfragen, die dem Ursprungsposter nullkommanix weiterhelfen und gebe die Antworten dazu, damit der auch weiß, warum.

Wie lange braucht das Paar das richtige Haus zu finden ?

Ein Paar möchte gerne ein Haus kaufen und hat sich auf ein bestimmtes festgelegt." … mehr auf http://w-w-w.ms/a5figq
Was lernt uns richtiges Lesen? Das Paar braucht überhaupt keine Zeit mehr, denn es hat bereits ein Haus gefunden.

Wie schnell bekommt man einen Notar-Termin ?

Einen Ersttermin bekommt man in der Regel binnen sieben Tagen. Und wenn es zwei Wochen sind, spielt das auch keine Rolle, weil der Zeitraum bis zum ersten Notartermin im Hinblick auf den Gesamtablauf sowieso zu vernachlässigen ist.

Wie lange benötigt das Grundbuchamt um die Grundbucheintragung
zu ändern ?

Ja, der Eintrag der Auflassungsvormerkung braucht etwas Zeit. Aber das war mit der Frage natürlich nicht gemeint, sondern wohl die Eigentumsumschreibung. Ebendiese erfolgt oft erst Wochen bis Monate nach Kaufpreiszahlung und Übergabe der Immobilie. Du darfst aber sehr sicher sein, dass das bei der Frage nach der

Normalen Dauer eines Hauskaufes?

keinerlei Rolle spielt, weil für den Fragesteller erkennbar nur der Zeitraum bis zur Zahlung und Übernahme interessant ist, also die Zeit, in der er mit dem Verkäufer in Kontakt steht. Ob das Grundbuchamt für die spätere Umschreibung dann noch zwei Wochen oder sechs Monate braucht, ist pengbanane.

Und natürlich noch die Frage, wann kann der Privatkredit an
den Verkäufer ausgezahlt werden.

Steht zufällig oben im Text: „mindestens einen Monat bis zwei Monate“ … mehr auf http://w-w-w.ms/a5figq

Als Denkanregung: Man kann hier natürlich bei jedem zweiten Artikel seinen Quark dazugeben. Man muss aber nicht!

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Hi!

Bis zur Kaufpreisfälligkeit dauert das schon 1-2 Monate.

1- Termin beim Notar zur Vertragsvorbereitung

2- Der Vertrag muss beiden Beteiligten 14 Tage zur Durchsicht vorliegen, erst dann kann der Notar beurkunden

3- Vorlage beim Grundbuchamt, zur Eintragung der Auflassungsvormerkung

4- Evtl. Vorlage bei der Bank des Verkäufers zur Löeschungsbewilligung

5- Erst wenn die beiden Sachen erledigt sind, tritt Kaufpreisfälligkeit ein. In der Regel Zahlungsfrist von 7 Tagen, kann auch beliebig erweitert werden.

Also rechnen wir mal: 1= 7 Tage, 2 = 14 Tage, 3+4 = 21 Tage, 5 = 7 Tage. Sind zusammen 49 Tage. Also 1,7 Monate

Und das ist alles „sportlich“ gerechnet. Wie lange das Grundbuchamt braucht ist regional sehr unterschiedlich. Da ist von 14 Tagen bis 14 Wochen wohl alles möglich. Kann der Notar beantworten, da er in der Regel tagtäglich mit dem Grundbuchamt zu tun hat.

Aber ich würde sagen mit den 2 Monaten kommt man hin, wenn man mit dem Verkäufer gut kann, kann man auch in den Vertrag, bei der Kaufpreisfälligkeit schreiben lassen, dass der Betrag frühestens am 01.11. (oder so) fällig ist.

Gruß derschwede77

Du bist ja ein richtiger Schlaumacher,

daher eine Gegenfrage:

Als Denkanregung: Man kann hier natürlich bei jedem zweiten
Artikel seinen Quark dazugeben. Man muss aber nicht!

Warum hast Du denn deinen Quark bzw. Mist hier abgeladen ?

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Hallo Wiz,

nein, die Zahlung über Notaranderkonto ist inzwischen die
Ausnahme! Kann man natürlich machen, macht bei gewissen
konkreten Risikofaktoren durchaus auch Sinn, ist aber im
Normalfall überflüssig.

Könntest Du mich da etwas schlauer machen? Was ist denn heutzutage üblich?
Habe meine Wohung vor 13 Jahren gekauft, mit Treuhandkonto und allem. Fand ich sinnvoll.
Das macht man doch heute nicht einfach per Überweisung oder Bar - oder doch?

Und natürlich macht es durchaus Sinn, selbst den Notar
auszusuchen, gerade wenn man von einem gewerblichen
Anbieter/Großgrundbesitzer kauft, der seinen „Hausnotar“ hat.
Aber bitte immer daran denken, dass ein Notar nie Partei ist,
sondern neutraler Dritter, der nicht einseitig beraten darf.

Ein unabhängiger Dritter kann ja schon ein Gewinn sein.
Ich würde zumindest den Kaufvertrag von einem kundigen Rechtsanwalt prüfen lassen, ehe ich einige zig- oder hunderttausend Euro investiere. Manchmal sinds Nebensätze, in denen dem Käufer unübliche Lasten auferlegt werden. Schon bei solchem Kleinkram kann sich eine eigene Rechtsberatung lohnen.

Am Treuhandkonto werde ich pers. bei Privatkäufen festhalten - da bin ich vielleicht einfach altmodisch, aber ich fühle mich damit auf der sicheren Seite.
Vertragsprüfung vom unabhängigen Notar und Geldübergabe erst nach Grundbucheintrag - für mich hat das was.

Gruß, Paran

nein, die Zahlung über Notaranderkonto ist inzwischen die
Ausnahme! Kann man natürlich machen, macht bei gewissen
konkreten Risikofaktoren durchaus auch Sinn, ist aber im
Normalfall überflüssig.

Könntest Du mich da etwas schlauer machen? Was ist denn
heutzutage üblich?
Habe meine Wohung vor 13 Jahren gekauft, mit Treuhandkonto und
allem. Fand ich sinnvoll.
Das macht man doch heute nicht einfach per Überweisung oder
Bar - oder doch?

bar eher selten. man überweist die kohle und der empfänger meldet dem notar den geldeingang.

gruß inder

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Hallo,

normalerweise teilt der Notar der finanzierenden Bank und dem Käufer mit, dass jetzt die Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises vorliegen, und dann wird ganz einfach per Banküberweisung direkt von der Bank und vom Käufer (Eigenkapital) an den Verkäufer gezahlt.

Gruß vom Wiz

Am Treuhandkonto werde ich pers. bei Privatkäufen festhalten -
da bin ich vielleicht einfach altmodisch, aber ich fühle mich
damit auf der sicheren Seite.

Ein Verkäufer, der seinen Vertragsteil, also die Immobilienübergabe, nach Zahlungseingang nicht erfüllt, müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein. So viel Geld und Nerven kann man gar nicht überhaben, wie der Ärger kostet, der anschließend kommt.

Vertragsprüfung vom unabhängigen Notar und Geldübergabe erst
nach Grundbucheintrag - für mich hat das was.

Die Eigentumsumschreibung erfolgt i.d.R. Wochen bis Monate nach Kaufpreiszahlung und Besitzübergabe. Allein die Bereitschaft des Verkäufers, so lange auf das Geld zu warten, wäre schon ungewöhnlich.

Viel schwerer wiegt aber, würde er das Objekt bereits vor Zahlungseingang übergeben. Wer sich als Verkäufer auf derartige Käuferansinnen einlässt, kann aus meiner Sicht nicht ganz bei Trost sein.

Ich nehme an, du kannst meinen Einwänden spätestens folgen, wenn du deine Wohnung wieder verkaufen willst. Plötzlich hat das dann auch was.