Notarieller Kaufvertragsentwurf

Hallo!
Frau Muster und Ihre Eltern haben vor ein Haus zu kaufen, sie haben sich entschieden das die Finanzierung allein auf Frau Muster geht. Frau Muster hat dem Makler auch schon eine Vollmacht zur Vorbereitung eines Notarvertrag unterschrieben. Jetzt ist allerdings die Finanzierung geplatzt und sie müssen umdisponieren, d.h. die Finanzierung wird doch über den Vater laufen.
Kann der Vertrag, der ja schon bestellt ist, noch auf den Namen des Vaters geändert werden?
Es gibt ja auch eine 14-Tages-Frist bei notariellen Kaufverträgen.
Bedeutet diese 14-Tages-Frist, dass man innerhalb dieser Frist diesen Vertrag als nichtig erklären lassen kann ohne das Kosten entstehen?

Hallo,

Frau Muster und Ihre Eltern haben vor ein Haus zu kaufen, sie
haben sich entschieden das die Finanzierung allein auf Frau
Muster geht. Frau Muster hat dem Makler auch schon eine
Vollmacht zur Vorbereitung eines Notarvertrag unterschrieben.

Frau Muster hat hoffentlich bedacht, das der Makler im Interesse
des Verkäufers handelt. Eigentlich sollte sie selbst mit dem Notar
sprechen um Ihre Anliegen abzudecken.

Jetzt ist allerdings die Finanzierung geplatzt und sie müssen
umdisponieren, d.h. die Finanzierung wird doch über den Vater
laufen.

Ein sehr guter Start ins Eigenheim!

Kann der Vertrag, der ja schon bestellt ist, noch auf den
Namen des Vaters geändert werden?

Solange er nicht unterschrieben ist, natürlich. Ohne Unterschriften
ist es schließlich nur ein Stück Papier.

Es gibt ja auch eine 14-Tages-Frist bei notariellen
Kaufverträgen.
Bedeutet diese 14-Tages-Frist, dass man innerhalb dieser Frist
diesen Vertrag als nichtig erklären lassen kann ohne das
Kosten entstehen?

Natürlich nicht. Die Notar-Pflicht besteht, damit die Leute nicht ohne
Nachdenken in große, finanzielle Belastungen stürzen. Wenn der
Vertrag beim Notar allerdings unterschrieben ist, ist das Ding durch.

Gruß,
Steve

PS: Das hier ist nach meinem besten Wissen und selbstverständlich
keine Rechtsberatung. Der vernünftige Käufer fragt schließlich mehr
als nur ein Web-Forum um Rat.

Hallo,

Frau Muster und Ihre Eltern haben vor ein Haus zu kaufen, sie
haben sich entschieden das die Finanzierung allein auf Frau
Muster geht. Frau Muster hat dem Makler auch schon eine
Vollmacht zur Vorbereitung eines Notarvertrag unterschrieben.
Jetzt ist allerdings die Finanzierung geplatzt und sie müssen
umdisponieren, d.h. die Finanzierung wird doch über den Vater
laufen.

Das bedeutet, dass der Vertrag so, wie er zur Zeit aussieht nicht zu gebrauchen ist?

Kann der Vertrag, der ja schon bestellt ist, noch auf den
Namen des Vaters geändert werden?

Warum nicht? Oder wurde schon unterschrieben?
Wenn der Vertrag so, wie er zur Zeit aussieht, nicht bleiben kann, dann kommt man um eine Änderung gar nicht herum …
Wie wäre es mit einem Anruf beim Notar?

Es gibt ja auch eine 14-Tages-Frist bei notariellen
Kaufverträgen.
Bedeutet diese 14-Tages-Frist, dass man innerhalb dieser Frist
diesen Vertrag als nichtig erklären lassen kann ohne das
Kosten entstehen?

Kannst Du das näher erklären? Ich verstehe die Geschichte mit den 14 Tagen nicht.

Für das Haus wird eine große Stange Geld ausgegeben, da darf es doch bei den Notarkosten im Zweifelsfall nicht ein ein paar Euronen fehlen (wenn diese überhaupt anfallen sollten) …

Gruß
Jörg Zabel