Notarvertrag: Worauf sollte man achten

Hallo

Ich beabsichtige, mein Haus privat zu verkaufen. Nach erfolgreichem Verkauf möchte ich dann ein anderes Haus kaufen.
Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben, was in den Notarvertrag rein sollte und was besser nicht.
Meine Angst ist die, daß ich einen Käufer finde der dann trotz Notarvertrag doch noch abspringt. Ich bin dann losgezogen und hab mir woanders was Neues gesucht und hab dann ne doppelte Belastung.

Wenn ich mit Makler verkaufen würde, müßte der Käufer ja in jedem Fall den Makler und den Notar zahlen. Auch wenn er nach dem Notarvertrag doch noch abspringt. Das wären ja in jedem Fall ca. 7% vom Kaufpreis. Also 7000,-€ pro 100.000,-€ Verkaufspreis. Ich könnte mir vorstellen, daß ich da dann nicht mehr so einfach zurücktrete. Aber bei einem Privatverkauf fällt ja keine Maklergebühr an. Ein Rücktritt scheint mir deshalb leichter.

Für die Tipps schon mal schönen Dank

Jörg

Hallo

Ich beabsichtige, mein Haus privat zu verkaufen. Nach
erfolgreichem Verkauf möchte ich dann ein anderes Haus kaufen.
Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben, was in den Notarvertrag
rein sollte und was besser nicht.
Meine Angst ist die, daß ich einen Käufer finde der dann trotz
Notarvertrag doch noch abspringt. Ich bin dann losgezogen und
hab mir woanders was Neues gesucht und hab dann ne doppelte
Belastung.

Wenn ich mit Makler verkaufen würde, müßte der Käufer ja in
jedem Fall den Makler und den Notar zahlen. Auch wenn er nach
dem Notarvertrag doch noch abspringt. Das wären ja in jedem
Fall ca. 7% vom Kaufpreis. Also 7000,-€ pro 100.000,-€
Verkaufspreis. Ich könnte mir vorstellen, daß ich da dann
nicht mehr so einfach zurücktrete. Aber bei einem
Privatverkauf fällt ja keine Maklergebühr an. Ein Rücktritt
scheint mir deshalb leichter.

Für die Tipps schon mal schönen Dank

Wenn der Käufer den Vertrag unterschrieben hat, kann er nicht mehr einfach zurück. Er haftet dann für sämtlichen Schaden der durch den Rücktritt entsteht: zum Bspl. Mindererlös beim erneuten Verkauf, zusätzliche Kosten usw.

Natürlich nutzt dir das nichts, wenn der K. kein Geld hat.
Wenn du den Verdacht hast, kannst du dir eine Finanzierungszusage seiner Bank zeigen lassen oder vertraglich vereinbaren, dass er kurzfristig den Eigenkapitalanteil auf das Notaranderkonto einzahlt…

Halte ich für besser als neue Kosten durch Notar zu generieren.

Gruß n.