Provision Courtage umgehen?!?!

Hallo Leute,

habe ein Frage bezgl. der Maklercourtage.
Zwischen Makler und Vermieterin besteht ein mündlicher Vertrag (ohne Zeugen).
Da es finanziell jetzt nicht soo gut um mich bestellt ist, würde ich gerne Versuchen dies zu umgehen…
Option eins wäre, was mit der Vermieterin klar gehen würde, dass die Wohnungseigentümerin die Kaltmiete reduziert. Also quasi auf 200€ Kaltmiete und ich dann nur 400€ Courtage zahlen müsste.
Zweite Option wäre, dass meine Mutter einen Mietvertrag mit der Vermieterin eingehen würde, und zwar ohne Makler. Sie könnte es ja aus diversen Zeitungen erfahren haben. Danach schreiben wir den Vetrag dann auf mich um ?!?!

Geht etwas dieser beiden Optionen oder droht mir dann juristischer Ärger ?

Hallo,

Ihr Ansinnen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Sie sollten sich schämen!

Falls Sie Arbeit haben: Möchten Sie nicht auch für Ihre Arbeit bezahlt werden. Makler leben auch nicht nur von „Luft und Liebe“!

Ich erwarte keine Antwort dazu!

Gruß

W.B.

Wenn der Makler schon einen Nachweis nach §652 BGB erbracht hat oder vermittelnd tätig wurde ist danach alles was du schilderst „Beschiss“. Insoweit droht naturgemäß juristischer Ungemach.

Falls nicht, dann darf die Vermieterin jederzeit privat (und damit für dich provisionsfrei) vermieten. Auftrag an den Makler hin oder her.

Sie fragen ernsthaft, ob Sie einen geschlossenen Vertrag „umgehen“ können, und ob Ihnen danach evtl. juristischer Ärger droht? Ich denke, die Antwort können Sie sich selber geben. Ihre Frage ist bereits eine versuchte Anstiftung zum Rechtsbruch. Gr

Sofern die Vermieterin zur gleichen „Klasse“ Betrüger gehören sollte, wie Sie dies andenken, dann wäre der eine oder der andere Weg durchaus praktikabel!

Ich würde mir gerne einen schönen Fernseher kaufen.

Da es finanziell jetzt nicht soo gut um mich bestellt ist, würde ich gerne versuchen, den Kaufpreis zu umgehen.

Option eins wäre, den Fernseher einfach aus dem Laden zu tragen.

Option zwei, den Verkäufer in ein Gespräch zu verwickeln und meineMutter den Fernseher aus dem Laden tragen zu lassen.

Geht etwas dieser beiden Optionen oder droht mir dann juristischer Ärger ?

Hallo, dazu kann ich leider keine direkte Aussage machen. 
Eklis64

Hallo, wenn Ihnen die Wohnung als erstes durch die Vermieterin angeboten wurde, brauchen Sie den Makler nicht zu bezahlen. Wenn Sie als erstes mit dem Makler verhandelt haben, müssen Sie für die Maklercourtage aufkommen. Die Vermieterin wird wohl nicht die Miete reduzieren können, wenn sie einen Vertrag mit dem Makler eingegangen ist, auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig.- Ihre Mutter kann durchaus einen Mietvertrag direkt mit der Vermieterin abschliessen, jedoch schützen sich die Makler davor, in dem sie mit der Vermieterin einen Alleinvertretungsanspruch beschließen, der besagt, daß jede Vermietung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über den Makler laufen muß. Ich vermute sehr, daß es hier auch so ist. Sie können jedoch mit der Vermieterin sprechen und versuchen, sich die Maklerkosten 50:50 zu teilen. Wenn keine anderen Interessenten vorhanden sind, könnte das klappen.- Gruß, Achim

Als Versicherungsmakler kann ich hier nicht weiterhelfen.