Renovierungsarbeiten nach Mietende

Hallo,

Auszug aus einer Kündigungsbestätigung:
„Wir weisen darauf hin, dass die Mietwohnung in einem vertragsmäßigen Zustand, ordentlich, gereinigt und renoviert die Tapeten Rauhfasertapete weiß, an Ihren Vermieter zu übergeben ist.“

Mal angenommen, die Wohnung wurde ca. 4 Jahre bewohnt. Der Mieter hat die Wohnung kaum genutzt. Der Zustand der Rauhfaser-Tapeten hat sich seit dem Einzug kaum verändert. Ist der Mieter trotzdem verpflichtet die Rauhfaser zu streichen ?

Gruß
Günter

Hallo,

was steht denn dazu im Mietvertrag?

Gruß
Tato

„Der Mieter übernimmt das Objekt in einem neu sanierten, renovierten und gereinigten Zustand. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Maler- und Fußbodenarbeiten auf seine Kosten durchzuführen und die Räumlichkeiten in einem ordentlichen renovierten und gereinigten Zustand an der Vermieter zu übergeben“

Aber wie gesagt, es sieht alles 100% aus (nach gut 4 Jahren)

Unter Schönheitsreparaturen (wie ist das eigentlich definiert ?) stehen noch einige Fristen:
in Küchen, Bädern, Duschen…alle 3 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen…alle 5 Jahre
in anderen Räumen wie Boden, Keller usw. …alle 7 Jahre

Gruß
Günter

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Die lieben Schönheitsreparaturen. Unwirksam sind Klauseln, die den Mieter unabhängig von der Wohndauer verpflichten zu renovieren, oder immer nach seinem Auszug zu renovieren.
http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/S…

Mit freundlichen Grüßen
Rose

http://www.hausundharmonie.de/immobilienberatung_stu…