Hallo,
Auszug aus einer Kündigungsbestätigung:
„Wir weisen darauf hin, dass die Mietwohnung in einem vertragsmäßigen Zustand, ordentlich, gereinigt und renoviert die Tapeten Rauhfasertapete weiß, an Ihren Vermieter zu übergeben ist.“
Mal angenommen, die Wohnung wurde ca. 4 Jahre bewohnt. Der Mieter hat die Wohnung kaum genutzt. Der Zustand der Rauhfaser-Tapeten hat sich seit dem Einzug kaum verändert. Ist der Mieter trotzdem verpflichtet die Rauhfaser zu streichen ?
Gruß
Günter