Reservierungsvereinbarung Wohnungskauf

Erstmal sorry für die Rechtsschreibung. Bitte korrigieren, wenn es Fehlern gibt.

Ich habe eine Vereinbarung zusammengestellt. Kann mir jemand sagen, ob alles in Ordnung ist und was kann man noch einfügen? Ich bin als Käufer der Immobilie. Vielen Dank!!!

                          Reservierungsvereinbarung

zwischen: Regina und Alex Mustermann, Anschrift… als Verkäufer und  Franz Mustermann2, Anschrift… als Käufer für die Immobilie: Wohnung: Anschrift…,  Flurstücknummer 1, Garage: Anschrift…, Flurstücknummer 2
Eigentümer: Regina und Alex Mustermann.
Die Vertragsparteien vereinbaren bis zum Notartermin die Reservierung der obigen Immobilie.
Kaufpreis …€ für die Wohnung und …€ für die Garage.
Es wird eine Reservierungssumme von 1000€, die mit dem Kaufpreis verrechnet ist, vereinbart.
Sollte bis zum Ende der Reservierungszeit der Kaufvertrag aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, nicht zustande kommen, so ist die Reservierungsgebühr nicht zurück zu erstatten.
Der Verkäufer darf innerhalb dieser Vereinbarungszeit die Immobilie nicht anderweitig verkaufen, anderfalls erhält der Käufer 1000€ zurück.

Stadt, den …2014

Verkäufer                                                                       Käufer

Ich würde noch einfügen und mit dem Verkäufer absprechen:
…bis zum Notartermin, „spätestens am…“

…und eventl. die „Salvastorische Klausel“ zum Schluß einbauen!

Vielen Dank für schnelle Antwort!!!

Möchte noch einfügen:
Die Reservierungssumme ist sofort fällig und zahlbar. Die o.g. Pflichten des Verkäufers beginnen erst mit der vollständigen Zahlung der Reservierungssumme.

Ob man diese Klausel braucht?

Der Verkäufer darf innerhalb dieser Vereinbarungszeit die
Immobilie nicht anderweitig verkaufen, anderfalls erhält der
Käufer 1000€ zurück.

Hallo,
der Verkaeufer ist voellig frei, beliebig zu verkaufen.
Vom naechsten Kaeufer erhaelt er seinen vollen Kaufpreis.
Gruss Helmut

Moin,

                          Reservierungsvereinbarung

daß nicht notarielle Verträge bei Immobiliengeschäften wirkungsfrei sind ist Dir aber klar?!

Gandalf

Kein Makler, Privat verkauft

Danke. Mach lieber SOLL

Tach,

Kein Makler, Privat verkauft

das interessiert nicht.
Alle Verträge die Privatpersonen mit Immobilien abschließen, bedürfen der notariellen Form, sonst sind sie nicht verbindlich.

Gandalf

Hallo,

daß nicht notarielle Verträge bei Immobiliengeschäften
wirkungsfrei sind ist Dir aber klar?!

Richtig.
Aber abgesehen davon:

Der Verkäufer darf innerhalb dieser Vereinbarungszeit die Immobilie
nicht anderweitig verkaufen, anderfalls erhält der Käufer 1000€ zurück.

Warum sollte ein potenzieller Käufer sowas unterschreiben?
Die Reservierungsvereinbarung bindet nur den Käufer, der Verkäufer kann nach Lust und Laune an einen anderen verkaufen und muss nur die 1000 Euro zurückzahlen - steht also nicht schlechter da als vorher.

Grüßle,
Tinchen