Rücktritt von Makler vertrag

Hallo Leute

kann mir bitte jemand helfen ?
habe ein Haus angeschaut um es zu kaufen habe danach zugesagt dass ich es Kaufen werde. Dann sagt die Mutter des Verkäufers dass Sie einen Makler beauftragt hätten, nun will der Makler die provision vom verkäufer. Weil sie einen vertrag unterschrieben hätten, aber ich bin nicht über den Makler an das Haus drangekommen.DieMutter würde es mir verkaufen nun meine frage kann Sie denn vom Makler vertrag zurück treten in dem Sie Ihm entstandene kosten (Aufwand ) erstatten würde.

Bitte bald um einen rat da es dringend weil der Makler hat auch auf einmal einen Käufer.
danke im vorraus

Hi Raj,
also soweit mir bekannt (Brancheneinsteiger) muss ich nur für einen Makler bezahlen, wenn ich dessen Dienste in Anspruch genommen habe.

Der Vermieter hat dies sicherlich, Du aber nicht da Du ohne dem Makler an das Haus gekommen bist.

In dem Falle hätte der Vermieter Dich über den Maklervertrag informieren bzw. darauf hinweisen müssen.

Kommt nun auf den Vertrag des Vermieters zwischen dem Makler an
und wie lange bzw. wie intensiv die Vermietung durch den Makler forangetrieben wurde. Wenn nicth allzulange dann würde ich mir eine Geschichte mit dem Vermieter ausdenken und ganz nett mit dem Makler sprechen ob er oder auch nicht.

Juristisch hast du bei einem Maklervertrag wenig Chancen.

mfg
NIP

Also die vermieterin will von Makler vertrag zurück soweit ich gehört habe ist es rechtens wenn Sie von dem vertrag abstand nimmt obwohl der noch um weitere 3 Monate läuft. Der hat so vereinbart von
verkäufer 3,8% und von käufer 3,8% zu erstatten. Ich bin der meinung das erArbeit hatte um Expose zu erstellen und zu Anonnzieren und vielleicht noch einen Kuunden das Objekt gezeigt hat. Dies kann bzw muss man auch Honorieren jedoch nicht im vollem Umfang wie er es will 10000€. Habe von anderen gehört er würde sich strafbar machen, nur die Verkäuferin will nicht auf eine Anklage kommen lassen weil Sie eben in dem Ort auch eine Firma besitzt. Soll man Ihm nun drohen!!!

danke Herr NIP

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Hallo,

mein Stand ist folgender:

Hat der Makler mit der Verkäuferin einen wirksamen Vertrag geschlossen, bevor sie mit Dir den (mündlichen) Kaufvertrag vereinbart hat, hat der Makler tatsächlich einen Anspruch auf Provision (auch gegen Dich). Und das unabhängig davon, ob er überhaupt tätig geworden ist oder nicht.
Wurde dieser Maklervertrag nach Deiner Vereinbarung mit der Verkäuferin abgeschlossen, so kann sich der Makler nur an die Verkäuferin wenden.
Alles andere ist Kulanz vom Makler.

Sprich mit ihm, in der Regel lassen sie mit sich handeln. Um die Zahlung einer (kleineren) Summe wirst Du aber wahrscheinlich nicht herumkommen.

Viel Glück,
hostrunner

Dieses Problem kommt häufig vor. Ich kenne mich in den juristischen Einzelheiten nicht aus, habe aber folgendes selbst erfahren:

  1. Eimal erging es uns wie Dir, dass wir von einer ETW von Verwandten des Eigentümers erfuhren, die über einen Makler (Bank) verkauft werden sollte. Der Makler war bereit, in diesem Fall keine Courtage zu verlangen, weder vom Eigentümer noch von uns als Käufer.
  2. Mir fiel einmal die Werbung eines Makler in die Hände in der diese Firma versicherte: Keine Gebühren falls der Immo-Eigentümer selbst einen Interessenten findet.
    Letzlich kommt es aber darauf an, was im Maklervertrag vereinbart wurde, ich bin sicher, Dein Problem ist im Vertrag geregelt.

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