Spekulations Steuer bei Immobilienkauf

Hallo

wer kann mir sagen ob, ab wann, wie viel Spekulationssteuer man bezahlen muss, wenn man in einer Immobilie selber gewohnt hat.

z.B. wir haben von 5 Jahren ein Haus gekauft für 400.000 Euro. Haben darin selber gewohnt, sprich Hauptwohnsitz dort gehabt.
jetzt wollen wir es verkaufen und die Angebote leigen bei 650.000 Euro. Frage: Spekulationssteuer? Wie Hoch? Überhaupt? etc.

Danke für Eure Hilfe

Heinz

HI Heinz,

bei selbstgenutztem Wohneigentum fällt keine Spekulationssteuer an. Habe letztes Jahr selbst ein selbstgenutztes Haus (auch ca. 5 Jahre genutzt) mit Gewinn verkauft ohne Steuern zu zahlen und kann es daher als Tatsache aus erster Hand bestätigen.

Nach Auskunft unseres FA gibt es auch keine offiziellen Zeitschienen, wie etwa die Dauer einer Mindestnutzung, die Eigennutzung darf nur nicht „pseudomäßig“ also vorgetäuscht sein! Ganz auf den Kopf gefallen sind die nicht, im Zweifelsfall wird geprüft!

Gruß
Jeanny

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Mindestnutzungsdauer bei Eigennutzung gibt es

HI Heinz,

Moin Jeanny,

bei selbstgenutztem Wohneigentum fällt keine
Spekulationssteuer an.

Doch, nämlich dann, wenn du es weniger als zwei Jahre genutzt hast!

Habe letztes Jahr selbst ein
selbstgenutztes Haus (auch ca. 5 Jahre genutzt) mit Gewinn
verkauft ohne Steuern zu zahlen und kann es daher als Tatsache
aus erster Hand bestätigen.

Ist dann auch klar.

Gruß
Jeanny

Gruß Tommy

Bei dem Wiederverkauf von selbst genutzten Wohnraum kommt es auf folgendes an: Du musst im Jahr des Verkaufs, im Jahr davor und im Jahr davor selber in der Wohnung / Haus gewohnt haben. Wie lange Du im ersten und im letzten Jahr darin gewohnt hast, ist unerheblich, im Extremfall reichen 14 Monate (Dezember 1 Jahr gekauft, 2 Jahr gewohnt, im Januar 3. Jahr verkauf) um die Bedingungen zu erfüllen.

Die „Spekulationssteuer“ hat keine bestimmte Höhe, sondern der Unterschied zwischen Erlös und den Aufwendungen zur Beschaffung (=der Gewinn) wird Deinem Einkommen zugerechnet und wird damit einkommenssteuerpflichtig.

Für Deinen Fall: Kein Problem, interessiert das Finanzamt gar nicht, allerdings solltest Du gegebenenfalls nachweisen können, dass die Immobilie wirklich über die Zeit ausschließlich von Dir genutzt wurde.

Gruß Moritz

Und ich hatte wohl recht!!

HI Heinz,

Bei ausschließlich selbst genutztem Wohneigentum zwischen Anschaffung und Verkauf gilt keine Frist!

Guckst du z.B. hier:
http://www.auw.de/aw/pdf/aw-65-66-11-00.pdf

Und wenn das Haus auschließlich selbst genutzt wurde (d.h. von Anschaffung bis Verkauf) gilt gar keine Frist, siehe meine Antwort unten!

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