Bei dem Wiederverkauf von selbst genutzten Wohnraum kommt es auf folgendes an: Du musst im Jahr des Verkaufs, im Jahr davor und im Jahr davor selber in der Wohnung / Haus gewohnt haben. Wie lange Du im ersten und im letzten Jahr darin gewohnt hast, ist unerheblich, im Extremfall reichen 14 Monate (Dezember 1 Jahr gekauft, 2 Jahr gewohnt, im Januar 3. Jahr verkauf) um die Bedingungen zu erfüllen.
Die „Spekulationssteuer“ hat keine bestimmte Höhe, sondern der Unterschied zwischen Erlös und den Aufwendungen zur Beschaffung (=der Gewinn) wird Deinem Einkommen zugerechnet und wird damit einkommenssteuerpflichtig.
Für Deinen Fall: Kein Problem, interessiert das Finanzamt gar nicht, allerdings solltest Du gegebenenfalls nachweisen können, dass die Immobilie wirklich über die Zeit ausschließlich von Dir genutzt wurde.
Gruß Moritz