Spekulationssteuer bei immobilien

Hallo, Ich hoffe ma ihr könnt mir helfen.
Es wurde im Juli eine Wohnung gekauft für 55.000€ (KP+Steuern+Sanierung usw enthalten,also die Gesamtkosten der Immobilie).Man hat diese nach der Sanierung von einem Gutachter Schätzen lassen,dieser beziffert die Wohnung nun auf ca. 95.000€.
Daher ergibt sich ein Gewinn von 40.000€.
Man möchte diese Wohnung definitiv nicht verkaufen,aber bei so einer Gewinnspanne kommt die Idee auf noch eine weitere ETW zu kaufen und gewinnbringend zu verkaufen.
Dann hat man sich im Internet informiert und ist auf die „spekulationssteuer“ gestoßen.

Draufhin wurde hier im Forum etwas gefunden was ich nun zitiere und wollte wissen ob das so stimmt.

„Fuer Immobilien gilt:
a) Der GEWINN aus einem privaten Veraeusserungsgeschaeft ist steuerpflichtig als „sonstige Einkuenfte“, ausser
b1) wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen, oder
b2) wenn die Immobilie seit Kauf bis zum Verkauf immer selber genutzt (also nicht vermietet wurde) oder
b3) wenn die Immobilie zwar anfangs vermietet aber mindestens im Jahr des Verkaufs (und bis zum Verkauf) sowie in den zwei vorhergenden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
–> in diesen Faellen b1) bis b3) ist der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie nicht steuerpflichtig.“

Hier wird gesagt das b1-b3 NICHT steuerpflichtig ist.
Da b1) und b3) für das beschriebene vorhaben nicht in Frage kommen,würde ich gerne b2 etwas mehr erläutert haben.

Heisst „b2“ ,wenn man eine weitere Immobilie sagen wir im Januar 2011 kauft und zB. im April 2011 verkauft man die ETW aber bis dahin nicht vermietet hat auch keine „spekulationssteuern“ zahlen müsste und somit den Gewinn steuerfrei behalten dürfte?
Oder muss man die ETW einen vorgeschrieben Zeitraum selber nutzen?

Heisst selber genutzt das man dort auch Gemeldet sein muss? (zb.als 2.Wohnsitz oder gar 1.Wohnsitz)
Oder reicht es das man die ETW nur nicht vermietet hat bis zum Verkauf?

Falls man trotzdem die Spekulationssteuer bezahlen müsste,gibt es im Internet einen Weg dies zu errechnen wie hoch die Steuer sein wird?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.
mfg

Heisst „b2“ ,wenn man eine weitere Immobilie sagen wir im
Januar 2011 kauft und zB. im April 2011 verkauft man die ETW aber
bis dahin nicht vermietet hat auch keine „spekulationssteuern“
zahlen müsste und somit den Gewinn steuerfrei behalten dürfte?
Oder muss man die ETW einen vorgeschrieben Zeitraum selber nutzen?

Man muss ie selbst nutzen.

Heisst selber genutzt das man dort auch Gemeldet sein muss? (zb.als
2.Wohnsitz oder gar 1.Wohnsitz)
Oder reicht es das man die ETW nur nicht vermietet hat bis zum
Verkauf?

Der Gesetzgeber schreibt: „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“. Also würde sowohl 1 als auch zweitwohnsitz zählen.

Falls man trotzdem die Spekulationssteuer bezahlen müsste,gibt es im
Internet einen Weg dies zu errechnen wie hoch die Steuer sein wird?

Diese Steuer ist nicht bei jedem gleich. Sie beträgt von Null bis 42 Prozent weil der Spekulationsgewinn auf das übrige einkommensteuerliche Einkommen draufgehauen wurd. Spekulationssteuer gibt es eigtl. nicht, es ist Einkommensteuer. Zieh die das Programm Elsterformular vom Finanzamt runter, tippe Deine „normalen“ Daten eine, dann tippe die Spekulationseinkünfte ein und ermittle die Differenz zwischen beiden errechneten Steuern.

Bei mehreren Objekten googel mal nach „gewerblicher Grundstückshandel“

und unterschätze nicht die Ermittlungsfähigkeit das Finanzamts um zu klären ob man wirklich dort gewohnt hat oder nicht.

Gruß

Jörg

Danke für die schnelle Antwort.

„und unterschätze nicht die Ermittlungsfähigkeit das Finanzamts um zu klären ob man wirklich dort gewohnt hat oder nicht.“

Wenn man dort als 2.Wohnsitz gemeldet is muss man dabei was beachten?
Weil dein Satz etwas verunsichert das mit der Ermittlungsfähigkeit.

Man möchte ja nichts illegales machen,also was heisst dort wohnen reicht es wenn man also dort gemeldet ist als 2.Wohnsitz oder muss man dort tb. Telefon amelden damit es „glaubhaft“ ist`?

mfg Tyzon

Gibt es eine Seite wo man nachlesen kann wie man mit Elster die Spekulationssteuer berechnen kann?
danke nochmal

Steuerrechner im Netz!

Einkünfte usw. ohne Gewinn = Steuer a

dazu Gewinn = Steuer b - Differenz ist die sog. Spekulationssteuer, die Einkommensteuer heisst!

E.

könnte man sagen wie hoch diese wäre in % wenn man nicht arbeitet also keine einküfte hat bis auf den gewinn des wohnungsverkaufs?
vll. max ein 400€ job

danke

Das Finanzamt interessiert auch wo die Gelder für den Kauf und die Sanierung herkommen.

Wenn ich die Fragen so lese, drängt sich mit der unangenehme Gedanke auf: Hoffentlich geht das nicht in die Hose.
Wie wäre es mal mit einem Steuerberater?

vnA

Das soll doch nichts illegales werden.
Man hat halt eigenkapital natürlich darf das nichts illegales sein und man muss die herkunft beweisen können das ist ja normal.

Nur das Szenario soll,so sein,das man nur von den Gewinn der Verkäufe lebt.

Eigenkapital liegt üblicherweise nicht unter dem Kopfkissen. Die dafür aktuell eingenommenen Zinsen sind in der Einkommensteuer zu deklarieren. Darauf zielte meine Bemerkung.
Noch was:
Wenn innerhalb von 5 Jahren drei oder mehr Objekte verkauft worden sind, so sind sämtliche (auch die bisher nicht als gewerblich eingestuften Verkäufe) gewerblich und es fällt somit zusätzlich Gewerbesteuer an.

vnA

Hallo!

Nur das Szenario soll,so sein,das man nur von den Gewinn der
Verkäufe lebt.

Dann sind wir früher oder später bei einem gewerblichen Grundstückshandel.

Wir nehmen mal 40.000 € Gewinn im Jahr an. Da man noch ein paar Versicherungen und so absetzen kann, gehen wir mal von einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 € aus. Dafür zahlt man in Deutschland als Single runde 8.300€ an Steuern (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer).

Wenn der jenige gestzlich Krankenversichert ist, bemisst die Krankenkasse ihre Beiträge am Gewinn, das haißt man ist mit Höchstbetrag dabei, sind dann so um die 7.000 € im Jahr.

Tja, und so schnell hat sich das schöne Geld fast halbiert. :frowning:

Gruß

jörg

und dann, ab dem 3. Objekt, noch die Gewerbesteuer (für ALLE Objekte, auch die ersten 2)

vnA

Jo, die hab ich mal wegelassen, kriegt man ja an der ESt abgezogen.

Gewerbesteuer ist dir schon ein Begriff, oder?
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/gewerbeste…

Dann mach mich bitte mal schlau, was du mit deinem Post ausdrücken wolltest.

vnA