Steuer Immobilie Notar

Angenommen Personen A und B gehört gemeinschaftlich eine Wohnung zu gleichen Teilen. Person A möchte diese nun von B erwerben. Zur Vermeidung von hohen Steuern besteht die Überlegung, dass B einen Teil an A im Rahmen des Steuerfreibetrages verschenkt.
An einem einfachen Rechenbeispiel festgemacht:

Verkehrswert der Wohnung 35.000 €
Schenkung über 20.000 €, was dem gesetzlichen Freibetrag entspricht.

Restlicher Kaufpreis: 15.000 €.

Welche Grunderwerbsteuern fallen nun in welcher Höhe an? Grunderwerbsteuer auf 35.000 oder 15.000 €?

Ist so eine Kontellation über eine Teilschenkung und Teilverkauf notariell möglich?

Vorbehaltlich anderslautender Entscheidungen der FG sehe ich die GrESt auf der Grundlage der Kaufpreisvereinbarung von 15 Td Euro für gegeben.
Bei Zweifeln: Stellt der Bürger eine schriftliche Frage beim FA, so ist dieses verpflichtet, diese zu beantworten. Diese Antwort ist dann verbindlich.
Der notariellen Vereinbarung im Sinne des genannten Beispiels steht m.E. nichts im Wege.

Servus,

Diese Antwort ist dann verbindlich.

genau wie der Gebührenbescheid, der für die Auskunft ergeht.

(Bloß um Überraschungen zu vermeiden!)

Schöne Grüße

MM

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Diese Antwort ist dann verbindlich.

genau wie der Gebührenbescheid, der für die Auskunft ergeht.

Diese „Antwort“ wird das Finanzamt nicht erteilen. Es mangelt bereits am Tatbestand des im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen besonderen Interesses (§ 89 (2) Satz 1 AO).

Warum?

Hier haben wir eine einfachgesetzliche Gestaltung: § 3 Nr. 2 GrErwStG bestimmt eindeutig die Steuerfreiheit bei Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.

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