Steuern auf Hausverkauf ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich muß leider aus gesundheitlichen Gründen meine Einfamilienhaus verkaufen. Nach derzeitigen Schätzung des Maklers, wird der Verkaufspreis den offenen Betrag bei meiner Bank decken, so daß ich plus minus 0 aus der Sache rauskommen könnte.

Was muß ich eventuell in Bezug auf steuerliche Belange beachten ?
Ich mache ja durch den Verkauf keinen Gewinn, sondern zahle lediglich der Bank ihr Geld zurück.

Vielen Dank für Eure Tips

Hallo,

das kommt darauf an, wie lange Sie Eigentümer sind, hier wäre auch ggfl. nicht ein Gewinn zu versteuern, da es Privatvermögen ist, wenn das Haus unter 10 Jahren in Ihrem Eigentum steht, können ggfl. die Spekulationsfristen greifen, das hängt aber davon ab, ob Sie in den letzten 10 Jahren Grundstücke oder Gebäude verkauft haben. Wenn beides nicht zutrifft, ist die Veräußerung steuerfrei, regelmäßig werden die anfallenden Steuern und Kosten des Kaufvertrages dem Käufer per Notarvertrag übertragen.
Das sollten Sie dann ggfl. mit dem Steuerberater klären.

Grüße

Al

Hi Matze47,

das tut mir Leid zu hören!

Um einen Gewinn oder Verlust auszuschließen ist die Restschuld bei der Bank leider kein genauer Indikator. Das kann aufgehen muss es aber nicht!

Wurde die Immobilie ausschließlich selbst genutzt oder teilweise vermietet und somit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt?

Wir müssen überprüfen, ob evtl. Einkünfte gemäß § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 (1) Nr. 1 EStG erzielt werden.

Gewinne private Veräußerungsgeschäfte bei Immobilien sind nach 10 Jahren steuerfrei oder wenn diese unterhalb 600 EUR bleiben

Für die Ermittlung des Gewinns respektive Verlusts:

Veräußerungspreis

  • Anschaffungs- Herstellungskosten
  • Anschaffungsnebenkosten
  • Absetzung für Abnutzung (wenn diese bei der Ermittlung evtl. Einkünfte abgezogen worden sind)

Ich hoffe ich konnte helfen.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Hallo Matze 47,

ich muss die Berechnungsformel korrigieren:

Veräußerungspreis

  • veräußerungsbedingte Werbungskosten
  • in Anspruch genommene AfA

Ergebnis

  • Anschaffungs-/ Herstellungskosten
  • Werbungskosten der Anschaffung

Guten Tag,

dies hängt u.a. auch davon ab, ob das Haus zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört.

MfG

G. Rudak

Das Haus gehört zum Privatvermögen !

M. f. G.

bei 0 Gewinn gibt es keine Steuer, ansonsten spielen viele weitere Einzelheiten wie z.B. Kauf- und Verkaufsdatum eine Rolle.

MfG

G. Rudak

Hallo,
das kommt drauf an, wielange du Eigentümer des Hauses bist? 10 Jahre Eigentümer und der Gewinn ist steuerfrei. Es heißt nicht wenn der Kredit getilgt ist das dann kein Gewinn erzielt wurde. Man muss die Anschaffungskosten mit den Notarkosten addieren und die Verkaufsumme subtrahieren und so hat man den Anteil den man versteuert. Es sei denn man ist 10 Jahre Eigentümer gewesen

Liebe/-r Experte/-in,

ich muß leider aus gesundheitlichen Gründen meine
Einfamilienhaus verkauHafen. Nach derzeitigen Schätzung des
Maklers, wird der Verkaufspreis den offenen Betrag bei meiner
Bank decken, so daß ich plus minus 0 aus der Sache rauskommen
könnte.

Was muß ich eventuell in Bezug auf steuerliche Belange
beachten ?
Ich mache ja durch den Verkauf keinen Gewinn, sondern zahle
lediglich der Bank ihr Geld zurück.

Vielen Dank für Eure Tips

Hallo matze47, ich antworte hier zunächst mal allgemein, ohne die näheren Sachverhalte zu kennen. Für Hausverkauf gilt eine sog. Spekulationsfrist von 10 Jahren: vom Erwerb bis zum Weiter- oder Wiederverkauf der Immobilie müssen mehr als diese 10 Jahre vergangen sein, ansonsten ist das Verkaufsergebnis der Steuer zu unterwerfen - und da ist egal, ob der Erlös schlicht um schlicht mit dem abzulösenden Bankkredit zu rechnen ist.
Wie die Steuer - wenn diese sog. Spekulation denn tatsächlich vorliegt - i.E. berechnet wird, kann ich hier so nicht beantworten, das kann nur über eine Einzelfallprüfung vor Ort geschehen.
HG Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

ich muß leider aus gesundheitlichen Gründen meine
Einfamilienhaus verkaufen. Nach …Schätzung des
Maklers, wird der Verkaufspreis den offenen Betrag bei meiner
Bank decken, so daß ich plus minus 0 aus der Sache rauskommen
könnte.

Was muß ich eventuell in Bezug auf steuerliche Belange
beachten ?
Ich mache ja durch den Verkauf keinen Gewinn, sondern zahle
lediglich der Bank ihr Geld zurück.

Vielen Dank für Eure Tips

ich muß leider aus gesundheitlichen Gründen meine
Einfamilienhaus verkaufen. :Ich mache ja durch den Verkauf keinen Gewinn, sondern zahle
lediglich der Bank ihr Geld zurück.

Wenn das Haus in den letzten zwei Jahren bzw. seit Fertigstellung selbst genutzt wurde, passiert steuerlich gar nichts. Der Erwerber zahlt Grunderwerbsteuer und damit hat sichs. Nur wenn es anders genutzt wurde, ist auf die Frist von zehn Jahren zu achten, in der Veräußerungsgewinne besteuert werden. Das hängt dann aber nicht davon ab, wieviele Schulden noch drauf sind, sondern wie der theoretische Buchwert zum Verkaufspreis steht. Aber ich gehe nach der Anfrage vom ersten Fall aus.

Hallo Matze 47,

der Verkauf des Hauses hat nichts mit der Frage zu tun, was Sie mit dem Geld machen, dass Ihnen ein evtl. Käufer gibt (z.B. noch vorhandene Schulden tilgen).

Wichtig ist nur, dass Sie das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Oder, wenn Sie es so lange noch garnicht haben, (z.B. erst 20 Monate)in der ganzen Zeit ausschließlich für eigenen Wohnzwecke genutzt haben.

Gruß
Ralf

Hallo Matze,

das tut mir leid, dass du aus gesundheitlichen Gründen dein Haus verkaufen mußt :frowning: Ich wünsche dir, dass es dir bald wieder gut geht.

Deine Frage:
Wenn das Haus die ganze Zeit selbst bewohnt wurde und auch kein Teil vermietet war oder ist, fällt durch den Verkauf selbst keine Steuer.

Sonnige Grüße von Soni