Folgendes allgemeines Szenario:
Es wird auf einen vermieteten Gebäude eine Funkantenne von einen Mieter betrieben. Laut Mietvertrag muss der Mieter die tatsächlichen Energiekosten tragen. Die Antenne hat einen eigenen Zähler.
Die Stromrechnungen haben einen monatlichen Grundpreis von 50 Euro und einen Arbeitspreis pro verbrauchte kWh. Der Arbeitspreis wird nach Verbrauch laut Zähler und der Grundpreis nach Anteil des Verbrauch des Mieters am Gesamtverbrauch des Gebäudes weiterbelastet.
Muss der Mieter nur den Arbeitspreis pro kWh laut Zählerstand bezahlen und zusätzlich auch den verbrauchsmäßigen Anteil des Grundpreises? Es gibt ja nur Tarife mit Grundpreis.
Danke und Gruß