Stromkosten an Mieter weiterbelasten: Arbeitspreis pro kWH und Grundpreis ?

Folgendes allgemeines Szenario:

Es wird auf einen vermieteten Gebäude eine Funkantenne von einen Mieter betrieben. Laut Mietvertrag muss der Mieter die tatsächlichen Energiekosten tragen. Die Antenne hat einen eigenen Zähler.

Die Stromrechnungen haben einen monatlichen Grundpreis von 50 Euro und einen Arbeitspreis pro verbrauchte kWh. Der Arbeitspreis wird nach Verbrauch laut Zähler und der Grundpreis nach Anteil des Verbrauch des Mieters am Gesamtverbrauch des Gebäudes weiterbelastet.

Muss der Mieter nur den Arbeitspreis pro kWh laut Zählerstand bezahlen und zusätzlich auch den verbrauchsmäßigen Anteil des Grundpreises? Es gibt ja nur Tarife mit Grundpreis.

Danke und Gruß

Hallo!

Ist schon unüblich, denn Mieter haben in 99,9 % der Fälle einen eigenen Stromliefervertrag .
Dann gäbe es auch das Problem Grundpreis nicht. Bei der Höhe von 600 € im Jahr kann es sich ja nicht um die gängige Zählermiete( auch Grundgebühr genannt) handeln.
Übliche Grundkosten für den Zähler betragen um die 50 € im JAHR.

Aber egal.

Natürlich muss auch der Grundpreis vom Mieter bezahlt werden.  Wie der Grundpreis aufgeteilt wird, ist eine andere (vertragsgemäße) Sache.

Am besten addiert man Gesamtverbrauch Haus plus Grundkosten und verteilt diese Summe anteilig nach die kWh-Ablesungen der Einzelzähler.

MfG
duck313